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Mo, 10:34 Uhr
08.02.2021
IHK informiert über neue Regeln

Brexit-Neustart für Thüringer Unternehmen

Die Briten sind raus aus der EU und das hat auch Konsequenzen für Thüringer Unternehmer, die mit der Insel Handel treiben wollen. Die Industrie- und Handelskammer will deswegen morgen über Formalitäten und Fallstricke rund um den "Brexit" informieren...

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich am 24. Dezember 2020 auf ein Abkommen geeinigt, das ihre wirtschaftlichen Beziehungen auf ein neues Fundament stellt. Die Abwicklung der Handelsbeziehungen über den Ärmelkanal stockt seitdem, es kam vielerorts zu Lieferketten-Störungen und bürokratischem Mehraufwand. In einem Webinar informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt am 9. Februar 2021, was jetzt zu beachten ist.

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Das zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist zunächst nur vorläufig, denn der Deal muss noch von den Parlamenten ratifiziert werden. Es regelt, dass auch künftig im Handel mit Großbritannien keine Zölle und Quoten anfallen werden. Trotzdem sind die Firmen seit dem 1. Januar 2021 mit neuen Herausforderungen und Handelshemmnissen konfrontiert, die zu mehr Bürokratie und Kosten führen.
„Das Freihandelsabkommen bringt zwar eine Zollersparnis, aber keine Erleichterung bei den Formalitäten und Zolldokumenten“, erläutert Mark Bremer, Teamleiter International bei der IHK Erfurt.

Als Hersteller von Laubholzprodukten mit Fokus auf dem Export liefert die Firma Pollmeier Massivholz ihre Produkte regelmäßig nach Großbritannien. „Wir begrüßen die aus dem Abkommen resultierende Zollfreiheit für Waren mit Ursprung in der EU. Die Anmeldung von Warenausfuhren und die nachgelagerte Bearbeitung und Freigabe durch die Zollbehörde verlief mit Ablauf der Übergangsfrist problemlos. Allerdings ließen die Anforderungen an die erforderliche und korrekte Dokumentation teilweise Fragen offen und die Aussagen unserer Kunden hierzu variierten. Darüber hinaus verursacht die Beantragung notwendiger phytosanitärer phytosanitärer Warenbegleitdokumente für Lieferungen nach Großbritannien eine Erhöhung der Vorlaufzeiten um fünf Tage“, erklärt Ralf Pollmeier, Geschäftsführer des Thüringer Unternehmens aus Creuzburg.

Großbritannien ist nach China für Thüringer Unternehmen der derzeit wichtigste Handelspartner. „Das Handelsvolumen zwischen Großbritannien und Thüringen erreichte in den ersten drei Quartalen 2020 über 1,4 Milliarden Euro“, informiert Bremer mit Blick auf die aktuelle Außenhandelsstatistik. Von Januar bis September des vergangenen Jahres gingen 6,3 Prozent aller Thüringer Ausfuhren, angefangen von Luft- und Kraftfahrzeugen über Maschinen und Anlagen bis zu Kunststoffartikeln, auf die Insel. Insgesamt 272 Thüringer Betriebe unterhielten Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien.

Um Thüringer Firmen über die Inhalte zum Abkommen und Zollformalitäten für den Warenverkehr mit Großbritannien zu informieren, veranstaltet die IHK Erfurt am 9. Februar 2021 das kostenfreie Webinar „Neustart nach dem BREXIT“.

Die Anmeldung ist über www.erfurt.ihk.de/event/145145710 möglich.
Autor: red

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