eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 15:27 Uhr
07.02.2021
Verbraucherzentrale sieht offene Fragen

Fahrerlose Mobilität, aber sicher

Autonome Fahrzeuge können für Verbraucher und für das Klima nützlich sein besonders, wenn sie die Mobilität ohne eigenes Auto leichter machen. Gleichzeitig ängstigt viele Menschen die Vorstellung von fahrerlosen Fahrzeugen im Straßenverkehr. In aktuellen Entwürfen aus Berlin zum Thema sieht die Verbraucherzentrale noch viele offene Fragen...

Das Bundesverkehrsministerium hat Referentenentwürfe vorgelegt, um das in der Koalitionsvereinbarung erklärte Ziel einen Gesetzesrahmen für autonomes Fahren zu schaffen, noch kurz vor Ende der Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.

Anzeige symplr (1)
Selbstfahrende Kleinbusse oder Autos brauchen Vertrauen, damit in Zukunft Menschen mitfahren und andere Verkehrsbeteiligte sich sicher fühlen können. Das Bundesverkehrsministerium lässt jedoch in dem Gesetzespaket zum autonomen Fahren viel zu viele Fragen offen, um autonomes Fahren gerade für die zukünftigen Mitfahrer sicher zu machen. Ein solches, stark in das Straßenverkehrsrecht eingreifendes Gesetz muss ausreichend in Zivilgesellschaft, Politik und mit den Bürgern diskutiert werden. Die digitale Transformation der Mobilität muss immer den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Der Referententwurf lässt diesen Blick vermissen.

Der vzbv fordert daher:
  • den Anwendungsbereich der Regelungen zum autonomen Fahren ausdrücklich nur auf gewerbliche Halter zu beschränken
  • dass zeitnah eine Kommission eingerichtet wird, die die Überarbeitung der Haftungsregeln bei automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrzeugen zur Aufgabe hat
  • dass sich die Bundesregierung für das wichtige Thema „Mobilitätsdaten“ mehr Zeit lässt und unter Beteiligung aller relevanten Interessengruppen ein separates, verkehrsmittelübergreifendes Mobilitätsdatengesetz auf den Weg bringt
  • dass – wie bereits in anderen Mobilitätsgesetzen deutschland- und EU-weit etabliert – auch beim autonomen Fahren ausdrücklich klargestellt wird, dass Daten mit Personenbezug vor der Verarbeitung anonymisiert werden müssen
  • dass an die Anonymisierung von Mobilitätsdaten darüber hinaus klare Anforderungen formuliert sowie weiterführende Schutzkonzepte, die das Risiko einer De-Anonymisierung verringern, entwickelt werden
  • eine Dialog- und Beteiligungsstrategie zum Einsatz autonomer Mobilitätsformen
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)