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Do, 17:15 Uhr
04.02.2021
Stallpflicht bleibt vorerst bestehen

Aufhebung des Geflügelpestsperrbezirkes

Der Landkreis Nordhausen hebt das Sperrgebiet, das im Zusammenhang mit einem Geflügelpestausbruch in einem Hausgeflügelbestand festgelegt wurde, auf. Die Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Nordhausen bleibt jedoch weiterhin bestehen...

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Für alle Bestände mit Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, Fasanen, Perl-, Reb- und Truthühner, Wachteln sowie Laufvögeln gilt also auch weiter die Pflicht zur Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern muss. So soll verhindert werden, dass Wildvögel den hochpathogenen H5N8-Virus in Hausgeflügelbestände reintragen.

Das Veterinäramt hat die Grobreinigung und Vordesinfektion im Ausbruchsbetrieb jetzt nach Ablauf der erforderlichen Frist kontrolliert und amtlich abgenommen. Zudem wurden die Geflügelhaltungen im festgelegten Sperrbezirk klinisch untersucht. Da hier keine Auffälligkeiten festgestellt wurden, kann der Geflügelpest-Sperrbezirk um den Ausbruchsbestand aufgehoben werden. Das Gebiet des bisherigen Sperrbezirks geht nun in das Beobachtungsgebiet über, wo weiterhin die dortigen Schutzmaßregeln gelten. Das Beobachtungsgebiet wird dann zum 10. Februar aufgehoben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Nordhausen heute veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest sind unter www.landratsamt-nordhausen.de/gefluegelpest.html zu finden.
Autor: red

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