Do, 17:04 Uhr
11.08.2005
Liberale verstehen nicht
Nordhausen (nnz). Die Liberalen im Landkreis Nordhausen zeigen wieder mal ihr Unverständnis. Nicht gegenüber den Äußerungen von Edmund Stoiber, sondern es ist schon ein lokales Thema.
Mit großem Unverständnis wurden in Kreisen der Liberalen die Äußerungen des VG-Vorsitzenden Bernd Meyer aufgenommen. Wenn Herr Meyer hier von einer Entlassung einzelner Gemeinden gegen Reisekosten oder besser ein Lösegeld spricht, fragt man sich als aufgeklärter Bürger doch in welchem Jahr wir leben!, so Marcel Hardrath von den Freidemokraten. Für den Liberalen erinnert das Verhalten Meyers an die Zeiten der alten Hohnsteiner Grafen, welche gutsherrenartig über das Schicksal ihrer Bevölkerung entschieden und Nordhausen regelmäßig Leistungen für Ruhe und Frieden abverlangt haben.
Es gibt ein genaues Verfahren für den Wechsel von Mitgliedsgemeinden und auch nicht Herr Meyer entscheidet hier über Ablösesummen! erläutert Hardrath. Der Liberale verweißt dabei auf die Thüringer Kommunalordnung welche, auch bei ablehnender Meinung der anderen Mitgliedsgemeinden, einen Wechsel möglich macht. Unter § 46 Abs.4 ThürKO findet man dazu die Regelung, dass in diesem Fall der Thüringer Landtag per Gesetz entscheidet. Zusätzlich kann der Landtag bzw. das Landesverwaltungsamt über eine mögliche Ablösung (siehe § 46 Abs. 5 ThürKO) entscheiden so Hardrath weiter.
Für den Liberalen ist allerdings auch die Umlagenrechnung des VG Vorsitzenden fehlerhaft. Jede Mitgliedsgemeinde zahlt eine festgelegte Umlage. Sinn einer Umlage ist es, die entstandenen Verwaltungskosten auf die Mitgliedsgemeinden gerecht zu verteilen. Bei guter Führung zahlt jede Gemeinde auch nur ihre eigenen Kosten, so Hardrath. Verlassen jetzt zwei Gemeinden die Verwaltungsgemeinschaft, entfallen logischer Weise auch sämtliche Verwaltungskosten, die vorher per Umlage in Rechnung gestellt hat. Beim Thema Umlage dürfte es also bei guter Verwaltungsführung eigentlich keine Probleme geben so Hardrath
Aus seiner Sicht sollte man es doch den Menschen 15 Jahre nach der Deutschen Einheit zugestehen selbst zu entscheiden, zu wem sie gehören wollen. Als gewählter Politiker ist man zuerst den Interessen seiner Bevölkerung verpflichtet, wenn es also den Einwohnern der beiden Gemeinden besser geht nach einem Wechsel nach Nordhausen, muss man diesen Wechsel auch ermöglichen! so Hardrath abschließend.
Autor: nnzMit großem Unverständnis wurden in Kreisen der Liberalen die Äußerungen des VG-Vorsitzenden Bernd Meyer aufgenommen. Wenn Herr Meyer hier von einer Entlassung einzelner Gemeinden gegen Reisekosten oder besser ein Lösegeld spricht, fragt man sich als aufgeklärter Bürger doch in welchem Jahr wir leben!, so Marcel Hardrath von den Freidemokraten. Für den Liberalen erinnert das Verhalten Meyers an die Zeiten der alten Hohnsteiner Grafen, welche gutsherrenartig über das Schicksal ihrer Bevölkerung entschieden und Nordhausen regelmäßig Leistungen für Ruhe und Frieden abverlangt haben.
Es gibt ein genaues Verfahren für den Wechsel von Mitgliedsgemeinden und auch nicht Herr Meyer entscheidet hier über Ablösesummen! erläutert Hardrath. Der Liberale verweißt dabei auf die Thüringer Kommunalordnung welche, auch bei ablehnender Meinung der anderen Mitgliedsgemeinden, einen Wechsel möglich macht. Unter § 46 Abs.4 ThürKO findet man dazu die Regelung, dass in diesem Fall der Thüringer Landtag per Gesetz entscheidet. Zusätzlich kann der Landtag bzw. das Landesverwaltungsamt über eine mögliche Ablösung (siehe § 46 Abs. 5 ThürKO) entscheiden so Hardrath weiter.
Für den Liberalen ist allerdings auch die Umlagenrechnung des VG Vorsitzenden fehlerhaft. Jede Mitgliedsgemeinde zahlt eine festgelegte Umlage. Sinn einer Umlage ist es, die entstandenen Verwaltungskosten auf die Mitgliedsgemeinden gerecht zu verteilen. Bei guter Führung zahlt jede Gemeinde auch nur ihre eigenen Kosten, so Hardrath. Verlassen jetzt zwei Gemeinden die Verwaltungsgemeinschaft, entfallen logischer Weise auch sämtliche Verwaltungskosten, die vorher per Umlage in Rechnung gestellt hat. Beim Thema Umlage dürfte es also bei guter Verwaltungsführung eigentlich keine Probleme geben so Hardrath
Aus seiner Sicht sollte man es doch den Menschen 15 Jahre nach der Deutschen Einheit zugestehen selbst zu entscheiden, zu wem sie gehören wollen. Als gewählter Politiker ist man zuerst den Interessen seiner Bevölkerung verpflichtet, wenn es also den Einwohnern der beiden Gemeinden besser geht nach einem Wechsel nach Nordhausen, muss man diesen Wechsel auch ermöglichen! so Hardrath abschließend.


