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Di, 10:35 Uhr
12.07.2005

nnz-doku: Erfurter Erklärung

Nordhausen/Erfurt (nnz). Die nnz hatte in den zurückliegenden Wochen mehrfach zur Thüringer Familien-Offensive berichtet. Dabei ging es auch um eine Erklärung des Thüringer Landkreistages. Die veröffentlicht die nnz innerhalb ihrer doku-Reihe.


In der jüngeren Vergangenheit hat die Landesregierung Entscheidungen getroffen und Programme der Öffentlichkeit präsentiert, die die 17 Landrätinnen und Landräte kritisch würdigen. Nach ihrer Einschätzung enthalten die Vorhaben eine Reihe von Widersprüchen, gleichgültig, ob es um die Behördenstrukturreform geht, ob die Projekte „Bildung und Betreuung von 2 bis 16“ sowie die Thüringer Familienoffensive betroffen sind oder ob die beabsichtigte Umschichtung von Finanzmitteln zu Lasten der Kleingemeinden infrage steht. Die Widersprüche sind erkennbar, sofern die Vorhaben an den Zielen der seriösen Finanzierung, der verbesserten Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, der notwendigen Einheit von Bildung und Betreuung sowie schließlich an dem besonderen Ziel der sorgfältigen und durchdachten Vorbereitung für eine mögliche kommunale Gebietsreform gemessen werden.

In den schwierigen Auseinandersetzungen im Herbst letzten Jahres, als es um den gravierenden Einschnitt in den kommunalen Finanzausgleich ging, hatten die Vertreter der Landesregierung mehrfach an die kommunale Familie den Appell solidarischen Verhaltens gerichtet. „Wir sitzen alle in einem Boot“, so lautete damals ihre Botschaft. Die 17 Landrätinnen und Landräte haben diese Botschaft ernst genommen. Die Landesregierung als ihren gemeinsamen Bootsinsassen bitten sie, ihre Entscheidungen unter Einbeziehung des kommunalen Verstandes vorzubereiten und unter Berücksichtigung kommunaler Erfahrungen die stets bestehenden Zielkonflikte abzuwägen. Für die Öffentlichkeit ist die „überraschende Entscheidung“ stets interessant, für den Nutzen des Landes erscheint sie demgegenüber zumindest fraglich.

Für die nach der Sommerpause anstehenden Entscheidungen tragen die Landrätinnen und Landräte zu den wesentlichen landespolitischen Themen mit ihrer Erfurter Erklärung Erwartungen an die Landesregierung vor. Nach der Maßgabe „Wir sitzen alle in einem Boot“ bitten sie die Landesregierung, ihre Argumente mit Sorgfalt zu überprüfen und in den Abwägungsvorgang einzubeziehen:

1. Das Konzept der Behördenstrukturreform sieht die Kommunalisierung der Aufgaben der Staatlichen Umweltämter sowie der Versorgungsämter vor. Das Konzept ist vorwiegend auf den Abbau staatlichen Personals ausgerichtet. Das notwendige Ziel, nämlich die gesamte öffentliche Verwaltung wirtschaftlicher zu gestalten, spielt eine eher nachgeordnete Rolle. Erkennbar wird dies durch die fehlenden wirtschaftlichen Betrachtungen sowie durch die unkritische Übernahme von Verwaltungskonzepten aus Baden-Württemberg.

Die Landrätinnen und Landräte erwarten, dass der weitere Gang der Behördenstrukturreform durch eine sorgfältige wirtschaftliche Überprüfung, die den jetzigen Stand mit dem geplanten Status vergleicht, begleitet wird. Besonders im Falle der geplanten Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung besteht hierzu Anlaß. Die Landrätinnen und Landräte können beispielsweise nicht nachvollziehen, dass auf der einen Seite Finanzämter und Amtsgerichte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zentralisiert werden sollen, demgegenüber auf der anderen Seite die zentral organisierte Versorgungsverwaltung auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auf 23 Gebietskörperschaften verteilt werden soll.

2. Das Konzept der Landesregierung „Bildung und Betreuung von 2 bis 16“ befürwortet für den Bereich „Grundschule und Horte“ die Weiterentwicklung der offenen Ganztagsschule. Ausdrücklich stimmen die Landrätinnen und Landräte dem zu. Die gegenwärtig bestehende organisatorische Einheit von Grundschule und Hort bietet die beste Voraussetzung, die offene Ganztagsschule im Sinne der Förderung der Kinder weiterzuentwickeln.

Die Landrätinnen und Landräte erwarten, dass die Landesregierung ihre Planung ad acta legt, die organisatorische Einheit von Grundschule und Hort aufzulösen. Sie erwarten weiterhin, dass sie davon Abstand nimmt, über Pilotprojekte ihr Vorhaben der Kommunalisierung der Horte weiterzuführen. Derartige Pilotprojekte kosten viel Geld, führen nicht zu neuen Erkenntnissen und schaffen Tatsachen, bevor Entscheidungen getroffen wurden.

Um die für die Entwicklung der Kinder so wichtige Einheit von Bildung und Betreuung in Gestalt offener Ganztagsgrundschulen weiter aufrecht zu erhalten, unterbreiten die Landrätinnen und Landräte den Vorschlag, die Grundschulen bei entsprechender Kostenerstattung durch das Land zu kommunalisieren. Hierunter verstehen sie die Übertragung der Personal- und Organisationshoheit. Die pädagogischen Inhalte hat das Land weiterhin zu definieren und ihre Umsetzung zu gewährleisten.

3. Das Konzept der „Thüringer Familienoffensive“ soll zu einem Rechtsanspruch der Kinder auf einen Kindertagesstättenplatz ab dem 2. Lebensjahr führen. Gleichzeitig ist geplant, ein einkommensunabhängiges Erziehungsgeld einzuführen, auf das die Eltern als Vergütung für ihre Erziehungsleistung für Kinder vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Anspruch haben. Schließlich sollen die Gemeinden für jedes neu geborene Kind eine Investitionspauschale von 1.000 € für die Verbesserung ihrer kinderbezogenen Infrastruktur erhalten. Mit einem Ausgabenvolumen von insgesamt 55 Mio. € sollen Erziehungsgeld und Geburtenpauschale aus den jetzigen Fördermitteln für das Kindergartenwesen finanziert werden. Die Finanzzuweisungen für die Kindergärten sollen um diesen Betrag gekürzt, ja praktisch halbiert werden.

Mit Nachdruck fordern die Landrätinnen und Landräte die Landesregierung auf, das Projekt „Thüringer Familienoffensive“ zurückzunehmen. Die Grundlage des Projektes, die Finanzierung, ist nämlich unseriös. Es widerspricht einer sachgerechten Finanzpolitik, die Standards für das Kindergartenwesen anzuheben, indem der Rechtsanspruch auf das 2. Lebensjahr vorverlegt wird, gleichzeitig je-doch die staatlichen Fördermittel zu halbieren. Mit der Halbierung würde das Thüringer Kindergartensystem praktisch kollabieren. Selbst wenn man moderate Anhebungen der Elternbeiträge heranziehen wollte, können die staatlichen Kürzungen nicht annähernd aufgefangen werden. Die Folgen davon sind: Schließung von Kindergärten, Abmeldungen von Kindern durch die Eltern, Entlassungen und erheblich höhere Belastungen der Städte, Gemeinden und Kreise. Damit rückt ein pädagogischer Ansatz in weite Ferne, der Kinder in Kindergärten auf die Schule vorbereiten soll.

Die Landrätinnen und Landräte bitten die Landesregierung zu überdenken, ob im Hinblick auf die dramatische Finanzlage des Landes die Anhebung von Standards und die Einführung eines Erziehungsgeldes für Eltern der zweijährigen Kinder verantwortbar ist. Ebenso bitten sie zu überdenken, ob die dramatische Finanzlage es tatsächlich zulässt, Finanzmittel nach den jeweiligen Geburten pauschal über das Land zu verteilen anstelle sie auf die Aufgabe zu konzentrieren.

4. Nach der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten plant die Landesregierung, die Hauptansatzstaffel zu ändern und Finanzmittel auf einwohnerstärkere Gemeinden zu konzentrieren. Hiernach soll eine Umschichtung zu Lasten der Kleingemeinden stattfinden.

Die Landrätinnen und Landräte halten das Umschichtungsprojekt der Landesregierung für wenig zielführend. Sie bitten die Landesregierung, der verfassungsrechtlich verankerten Verpflichtung des Landes nachzukommen und für eine angemessene Finanzausstattung aller kommunalen Gebietskörperschaften zu sorgen. Jede Gemeinde, ob 512 Einwohner oder 201.000 Einwohner groß, hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Erfüllung der allgemeinen Finanzzusage nach Art. 93 Abs. 1 Satz 1 VerfThür.

Mit Nachdruck wenden sich die Landrätinnen und Landräte gegen Umschichtungsvorhaben zu Lasten der Kleingemeinden, mit dem auch nur im Ansatz ein gebietsreformerisches Anliegen verfolgt wird. Über den Entzug von Finanzmitteln gebietsreformerische Ziele zu verfolgen widerspricht zum einen der Verfassung und führt zum weiteren zwingend in chaotische Situationen. Jedes Modell der Hauptansatzstaffel ist hiernach durch die gemeindliche Aufgabenstellung transparent zu machen. Soll die Hauptansatzstaffel verändert werden, so ist dies durch eine Änderung des Aufgabenumfangs zu belegen.

Nach Einschätzung der Landrätinnen und Landräte wird die Umsetzung des Umschichtungsprojekts die Diskussion über eine gemeindliche Gebietsreform anheizen. Gleichzeitig kann es zu gemeindlichen Fusionen führen, die sich in eine künftige sachgerechte Gebietsgliederung nicht einordnen lassen. Freiwillige Zu-sammenschlüsse können den Prozeß zu einer aufgabengerechten Gebietsgliederung, die zu einer verbesserten Verwaltungskraft, zu mehr Wirtschaftlichkeit und damit auch zu mehr Selbstverwaltung führt, stören, wenn nicht sogar verhindern, wenn sie nicht von einem landespolitischen Konzept gesteuert werden.

Die Landrätinnen und Landräte bitten die Landesregierung, in einem geordneten Verfahren über die vom Landtag eingesetzte Enquetekommission zu einer möglichen Gebietsreform hinzuführen. Einen geordneten Prozeß werden sie konstruktiv begleiten. Auch bei der erwünschten zügigen Arbeitsweise der Enquetekommission ist die sorgfältige Durchdringung der gebietsreformerischen Zielkonflikte geboten. Einfache Lösungsmuster, etwa nach der Maßgabe „Je größer desto besser“ werden unser Land nicht voranbringen.

5. Trotz aller inhaltlichen Konflikte gibt es eine gute Vertrauensgrundlage zwischen den Vertretern der Landesregierung und denen des Landkreistages. Dieses Vertrauen sollte auch bei der Auseinandersetzung um den KFA 2006/2007 tragfähig sein. Die Landrätinnen und Landräte bitten deswegen die Landesregierung, sich zu dem im letzten Herbst gefundenen Finanzverbund von 34 % der Bundesergänzungszuweisungen und 24 % der Steuereinnahmen zu bekennen. Der KFA ist nunmehr auf einer verlässlichen Grundlage aufgebaut und diese Grundlage darf nicht infrage gestellt werden. Die Landrätinnen und Landräte wünschen Verläßlichkeit und sie akzeptieren den gemeinsam gefundenen Finanzverbund auch dann, wenn durch Steuereinnahmeneinbrüche eine Schmälerung der Finanzausgleichsmasse zu erwarten ist.

PS. Die Erklärung wurde einstimmig angenommen.
Autor: nnz

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