eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Do, 07:56 Uhr
07.07.2005

Noch Kindergeld?

Nordhausen (nnz). Die Schulzeit ist beendet, doch was wird mit der Zahlung des Kindergeldes? Die Frage werden sich in diesen Tagen viele Eltern stellen. Die nnz hat die Antwort.


Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit nicht notwendig, wenn zwischen dem Monat nach Ablauf der Schulzeit und dem Studien- oder Lehrzeitbeginn nicht mehr als vier volle Monate liegen. Ein Beispiel: Endet die Schule im Juli, muss die Ausbildung oder das Studium im Dezember beginnen. Die vier vollen Monate nach Ablauf des Monats Juli sind die Monate August bis November. Man spricht hier von einer Übergangszeit. Dasselbe gilt auch für Zeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, beispielsweise während eines Studiums.

Außerdem ist zu beachten, dass das Einkommen, zu dem auch Einkünfte während der Übergangszeit zählen, den Grenzbetrag von jährlich 7.680 € nicht überschreiten darf. Grundsätzlich wird für Kinder unter 18 Jahren Kindergeld gezahlt. Kinder, die älter als 18 sind, können Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr beantragen, wenn Sie sich noch in Schul-, Berufsausbildung oder einem Studium befinden. Für Fragen steht die Familienkasse der Agentur für Arbeit Nordhausen unter Tel.: 03631/650 126 gern zur Verfügung.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)