Di, 10:22 Uhr
05.07.2005
Erspart bleiben
Nordhausen (nnz). Am letzten Tag des Juni berichtete die nnz über die Erlebnisse des Herrn Z. in der ARGE in Nordhausen. Die Redaktion wollte noch einmal etwas Klarheit in den Sachverhalt bringen und hat nachrecherchiert.
Arbeitslosengeld II-Empfänger, bei denen die Voraussetzungen zur Befreiung von Mediengebühren an die GEZ vorliegen, wenden sich mit Ihrem Bewilligungsschreiben und dem Antrag an die GEZ nicht, wie es Herr Z. tat, an die ARGE oder an das Arbeitsagentur Nordhausen, sondern an den Fachbereich Soziales, Kostenerstattung, des Landratsamtes Nordhausen, Behringsstrasse 3. Dort wird das Bewilligungsschreiben kopiert und bestätigt. Anschließend kann es der Antragsteller an die GEZ versenden.
Welchen Eindruck die nnz bei dieser Nachrecherche noch hatte, wollen wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten: Die zwei Damen des Bereiches "Kostenerstattung" sind freundlich, den Bürgern und ihren Problemen gegenüber aufgeschlossen, so dass den Hilfesuchenden dort eine "Nummerngirl-Erfahrung" erspart bleiben werden dürfte.
Autor: nnzArbeitslosengeld II-Empfänger, bei denen die Voraussetzungen zur Befreiung von Mediengebühren an die GEZ vorliegen, wenden sich mit Ihrem Bewilligungsschreiben und dem Antrag an die GEZ nicht, wie es Herr Z. tat, an die ARGE oder an das Arbeitsagentur Nordhausen, sondern an den Fachbereich Soziales, Kostenerstattung, des Landratsamtes Nordhausen, Behringsstrasse 3. Dort wird das Bewilligungsschreiben kopiert und bestätigt. Anschließend kann es der Antragsteller an die GEZ versenden.
Welchen Eindruck die nnz bei dieser Nachrecherche noch hatte, wollen wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten: Die zwei Damen des Bereiches "Kostenerstattung" sind freundlich, den Bürgern und ihren Problemen gegenüber aufgeschlossen, so dass den Hilfesuchenden dort eine "Nummerngirl-Erfahrung" erspart bleiben werden dürfte.


