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Sa, 11:13 Uhr
08.08.2020
In welchem Land welche Verkehrsverstöße richtig Geld kosten

Achtung Auslandsknöllchen

Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie wählen viele Reisende für die Fahrt in den Urlaub das Auto. Doch jenseits der Grenzen gelten andere Regeln – auch für Verkehrsverstöße. Nach dem Urlaub ist die Überraschung oft groß, wenn Bußgeldbescheide ins Haus flattern. Teilweise Monate später. Mit folgenden Sanktionen müssen Sie im Ausland rechnen...

Italien
In vielen italienischen Städten und Gemeinden sind verkehrsbeschränkte Zonen weit verbreitet. Die sogenannte „Zona a traffico limitato“ wird von Touristen leicht übersehen. In der Regel dürfen dort nur Anlieger, Busse oder Taxis einfahren.

Die Überwachung der Zufahrt erfolgt zumeist mit Hilfe von Videokameras. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 84 Euro. Mit Verfahrensgebühren kommen dabei schnell 100 bis 120 Euro zusammen. Dieser Betrag verdoppelt sich, wenn nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird. Einen Widerspruch gegen das Bußgeld sollte man unter anderem dann einlegen, wenn zum „Tatzeitpunkt“ ein Hotelaufenthalt innerhalb der ZTL nachgewiesen werden kann.

Kroatien
In Kroatien droht böses Erwachen bei Parkverstößen. Wurde ein kostenpflichtiges Parkticket nicht gelöst, die Parkzeit überzogen oder die Parkscheibe nicht ausgelegt, fallen zwischen 10 und 40 Euro Bußgeld an. Die Zahlungsaufforderung wird häufig, aber nicht immer an der Windschutzscheibe hinterlassen. Betroffene sollten – wenn möglich - gleich vor Ort zahlen und sich dies auch mit exakten Angaben (z.B. Kennzeichen, Datum, Ort, Betrag, Grund) quittieren lassen. Es empfiehlt sich diese Quittung für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Auch ein Foto der Parksituation hilft als Beweissicherung. Kommt nach dem Urlaub ein Anwalts- oder Gerichtsschreiben aus Kroatien, sollten Betroffene unbedingt unverzüglich Rechtsrat einholen. Im Nachgang stellen kroatische Anwälte oftmals mehrere hundert Euro in Rechnung.

Österreich
Die Vignettenpflicht in der Alpenrepublik ist zwar grundsätzlich bekannt, doch auch eine fehlerhafte Anbringung wird in gleicher Höhe wie das Fehlen der Vignette sanktioniert: Dann wird eine sogenannte Ersatzmaut fällig. Diese beträgt bei Pkw 120 Euro. Die Vignette sollte links oben oder mittig oben hinter dem Spiegel aufgeklebt werden. Achtung: Hinter dem Tönungsstreifen können die Vignetten nicht erkannt werden. Wird eine bereits geklebte Vignette abgelöst und an einem anderen Fahrzeug wiederverwendet, sind sogar 240 Euro fällig. Mittlerweile kann die Vignette auch digital erworben werden – etwa in den ADAC Geschäftsstellen oder direkt an einer ausgewiesenen Autobahnraststätte. Sie ist an das Kennzeichen gebunden.

Wer am Ende seines Urlaubs keine bösen Überraschungen erleben will, sollte sich bereits vorab mit den örtlichen Begebenheiten im Urlaubsland vertraut machen. Im Falle einer Zahlungsaufforderung sollten sich Betroffene sicherheitshalber juristisch beraten lassen
Autor: red

Kommentare
Psychoanalytiker
08.08.2020, 15.31 Uhr
Wieder ein kleines Beispiel dafür ...
... warum wir "Otto Normalverbraucher" dieses angeblich vereinte "Europa" (besonders mit dem aufgeblähten Parlament) nicht brauchen. Flüchtlingspolitik, Straßenverkehr (einschließlich Verkehrsbeschilderung), Löhne, Arbeitslosenunterstützung, Finanzen, Außenpolitik, Corona-Politik ..., NIRGENDS Einigkeit. Außer für Regelungen der Krümmung von Bananen oder Gurken bringen die zuständigen Politiker keinerlei Einigkeit zu stande, "kassieren" aber dafür seeeeeehr viel Geld. Ich frage, warum nicht einfache Verträge zwischen den Staaten reichen und warum unbedingt ein riesiges Parlament notwendig ist.
Ich bleibe dabei: Großbritannien wusste warum man austrat und dieses Land hat sich richtig entschieden ...
Kobold2
08.08.2020, 21.19 Uhr
Tja,
bei Bußgeldern sind wir hier noch immer ein wenig verwöhnt.
Sieht man täglich an der Disziplinlosigkeit vieler Verkehsteilnehmer. Wenn die hier üblichen "Trinkgelder" man etwas angehoben werden, beginnt wieder das große Jammern....
Aber gegen eine einheitliche Regelung nach dem Vorbild der genannten Länder, hätte ich auch nichts einzuwenden.
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