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Sa, 06:55 Uhr
25.06.2005

Neue Regelung bei Erntehelfern

Nordhausen (nnz). Offiziell endete gestern die Spargelsaison in Deutschland mit einer durchwachsenen Bilanz. Die hätte für die Bauern noch schlechter ausfallen können, wenn sich die Bundesregierung nicht doch noch mit den polnischen Kassen geeinigt hätte. Die Zeit der billigen und willigen Erntehelfer aber ist offenbar vorbei.


Deutsche Bauern, die in der Zeit zwischen dem 1. Mai 2004 und dem 30. Juni 2005 polnische Saisonarbeitskräfte eingesetzt haben, brauchen nachträglich keine Sozialabgaben an die polnischen Kassen abzuführen. Das Bundessozialministerium hat sich mit Warschau endgültig über Details einer Regelung geeinigt. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung bis 30. Juni 2005 aufgenommen wurde. Die Vorgeschichte: Durch den polnischen EU-Beitritt unterliegen auch Erntehelfer EU-Recht. Danach werden auch für Saisonkräfte in der Regel Abgaben für Renten-, Kranken- und Unfallversicherung fällig - und zwar in Polen. Von den 47,85 Prozent hätte der deutsche Arbeitgeber 20,64 Prozent zu tragen gehabt.

Dagegen hatte sich vehementer Widerstand des Bauernverbands geregt. Die Landwirte rechnen vor, dass den polnischen Helfern von ihren 5 Euro Tariflohn dann nur noch rund 3,60 Euro blieben - zu wenig, damit sich der Einsatz lohnt. Also müssten die Bauern, wollen sie nicht auf die Helfer verzichten, höhere Löhne zahlen - was die Produkte verteuern würde.

Diese Gefahr ist mit der nun vereinbarten Vereinbarung nicht vom Tisch. Klar ist, dass keine Nachzahlungen fällig werden. Aber ab 1. Juli wird das EU-Recht strikt angewendet. Damit muss der deutsche Arbeitgeber sehr genau hinsehen, wem er Arbeit gibt. Denn künftig gelten folgende Regeln: Für polnische Arbeitnehmer, die zum Ernte-Einsatz bezahlten Urlaub nehmen, gelten die polnischen Rechtsvorschriften - das heißt, der deutsche Arbeitgeber muss Sozialbeiträge abführen. Die deutschen Vorschriften gelten hingegen für Polen, die unbezahlten Urlaub genommen haben. Sie sind in Deutschland unfallversichert und der deutsche Arbeitgeber muss eine private Krankenversicherung abschließen. Sozialbeiträge an Polen werden nicht fällig.

Dasselbe gilt für arbeitslose Personen, sowie für Hausfrauen, Rentner und Studenten. Da in der Regel der Ernte-Einsatz nicht nur mit Studenten, Hausfrauen oder Arbeitslosen bestritten werden kann, bleibt der Bauernverband bei seinen Bedenken. Dort sieht man beide Seiten als Verlierer: Deutsche Arbeitgeber würden die Produktion zurückfahren und teilweise Betriebe aufgeben, und polnische Arbeitnehmer würden nur noch in geringerem Maße als Saisonkräfte eingesetzt.

Staatssekretärin Marion Caspers-Merk würdigt dagegen die Vereinbarung als „Beitrag zur Rechtssicherheit“. Ohnehin ist es Ministeriumsziel, den Anteil deutscher Kräfte im Ernte-Einsatz jährlich um 15 Prozent zu erhöhen.
Autor: nnz

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