Mo, 09:54 Uhr
20.06.2005
Richter Kropp: Das Web-Cam-Girl
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Für viele Menschen ist es noch ein Buch mit sieben Siegeln: Das Internet. Zahlreiche Interessierte nutzen jedoch die hiermit verbundenen Möglichkeiten. Beliebt ist auch das Einkaufen im Netz und das Ersteigern von Waren beim Onlineanbieter ebay. Das macht solange Spaß, bis sich Amtsrichter Christian Kropp damit beschäftigten muss.
Dies hatten auch vier Herrn vor, die in verschiedenen Städten der Bundesrepublik wohnten. Ihr Auktionsobjekt war ein Handy der Marke Siemens. Tatsächlich ersteigerten die vier Bieter kein Handy, hatten sie doch auf ein und dasselbe Telefon geboten und die Verkäufer dieses nicht versandt, nachdem sie das Geld erhalten hatten. Dank der technische Möglichkeiten war es leicht mit Jutta A. und Andreas W. (27 und 28 Jahre, Namen geändert) die maßgeblichen Täter aus dem Kyffhäuserkreis zu ermitteln. Hatten beide sich doch bei ebay als Verkäufer registrieren lassen.
Betrug in vier Fällen lautete dann die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, die jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen verhandelt worden ist. Im Hauptverhandlungstermin stand Amtsrichter Christian Kropp nicht nur vor dem Problem, dass sich das ehemalige Pärchen wie bei einer Gerichtsshow ständig anschrie. Beide schoben auch die Schuld auf den jeweiligen anderen Partner, der diese Geschäfte im Unwissen des anderen getätigt haben sollte.
Die Lösung dieses Beweisproblems brachte einer der Käufer, der zufällig die Nummer der A. herausbekommen und mit ihr mehrmals in dieser Sache telefoniert hatte. Dort hatte sie nicht geleugnet, dass sie die Verkäuferin des Handys war. sieben Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, lautete das Urteil gegen die A., die zwei Jahre schon zuvor in Thüringen als Webcam-Girl Furore gemacht hatte. W. wurde freigesprochen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden. Ihr Geld haben die Käufer noch nicht gesehen, sie müssen dies auf dem Zivilrechtsweg einfordern. Ob sie es jedoch von der arbeitslosen A. jemals wiederbekommen werden, dürfte sehr fraglich sein.
Autor: nnzDies hatten auch vier Herrn vor, die in verschiedenen Städten der Bundesrepublik wohnten. Ihr Auktionsobjekt war ein Handy der Marke Siemens. Tatsächlich ersteigerten die vier Bieter kein Handy, hatten sie doch auf ein und dasselbe Telefon geboten und die Verkäufer dieses nicht versandt, nachdem sie das Geld erhalten hatten. Dank der technische Möglichkeiten war es leicht mit Jutta A. und Andreas W. (27 und 28 Jahre, Namen geändert) die maßgeblichen Täter aus dem Kyffhäuserkreis zu ermitteln. Hatten beide sich doch bei ebay als Verkäufer registrieren lassen.
Betrug in vier Fällen lautete dann die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, die jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen verhandelt worden ist. Im Hauptverhandlungstermin stand Amtsrichter Christian Kropp nicht nur vor dem Problem, dass sich das ehemalige Pärchen wie bei einer Gerichtsshow ständig anschrie. Beide schoben auch die Schuld auf den jeweiligen anderen Partner, der diese Geschäfte im Unwissen des anderen getätigt haben sollte.
Die Lösung dieses Beweisproblems brachte einer der Käufer, der zufällig die Nummer der A. herausbekommen und mit ihr mehrmals in dieser Sache telefoniert hatte. Dort hatte sie nicht geleugnet, dass sie die Verkäuferin des Handys war. sieben Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, lautete das Urteil gegen die A., die zwei Jahre schon zuvor in Thüringen als Webcam-Girl Furore gemacht hatte. W. wurde freigesprochen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden. Ihr Geld haben die Käufer noch nicht gesehen, sie müssen dies auf dem Zivilrechtsweg einfordern. Ob sie es jedoch von der arbeitslosen A. jemals wiederbekommen werden, dürfte sehr fraglich sein.

