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Mi, 11:07 Uhr
27.05.2020
Polizeibericht

Radfahrer schwer verletzt

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Ein VW-Fahrer war am Dienstag, gegen 17.15 Uhr, auf dem Pulverhausweg in Nordhausen unterwegs. Als der 41-Jährige auf die Charleville-Mazieres-Straße abbiegen wollte, kam es zur Kollision...

...mit einem vorfahrtsberechtigten Radfahrer, der die die Charleville-Mazieres-Straße in Richtung Stresemannring befuhr. Der 65-jährige E-Bikefahrer stürzte und kam mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus.
Autor: red

Kommentare
Flitzpiepe
27.05.2020, 11.49 Uhr
Ja, diese Stelle
ist sehr gefährlich. Nicht nur für Fahrradfahrer.
Dort hat mir (auf dem Fahrrad) sogar schon ein Polizeiauto die Vorfahrt genommen. Der Beamte hat aber angehalten und sich entschuldigt.
Da vom Pulverhausweg wesentlich mehr Verkehr kommt und die Sicht nach Rechts in die Charleville-Mézières-Straße sehr eingeschränkt ist und es berghoch geht , würde ich hier eine Vorfahrtsänderung vorschlagen. Also der Pulverhausweg zum Stresemannring wird zur abbiegenden Hauptstraße.
G.Auer
27.05.2020, 12.20 Uhr
Flitzpiepe hat Recht.
Geht mir auch oft so, wenn man richtig in die Charleville-Mezieres-Straße einsehen möchte, steht man schon halb auf der Straße. Hatte bisher immer Glück, dass nix kam von rechts. Also entweder Sicht verbessern (z.B. auch durch Spiegel) oder abbiegende Hauptstraße machen!
Wolfi65
27.05.2020, 17.08 Uhr
Ein Spiegel hilft nicht
Und ist genauso nutzlos wie der im Kreuzungsbereich Käthe-Kollwitz Strasse-Wallrothstrasse.
Wenn dort ein Fahrzeug im Spiegel auftaucht dann ist es auch schon zu spät.
AktenzeichenXY
27.05.2020, 19.42 Uhr
Ganz egal, ob Vorfahrtsberechtigt oder nicht...
Aber man bricht sich nicht gleich den Hals, bevor man eine Kreuzung lang fährt - sich kurz noch mal um zuschauen.
Leider haben auch viele Radfahrer einen "Tunnelblick" & dazu noch ein E-Bike - klar dass das dann passieren muß.
Auch wenn ich Vorfahrt habe & nicht anhalten brauche, schaue ich mich trotzdem immer um....

Da spielt die Örtlichkeit überhaupt keine Rolle, es geht ganz einfach ums Prinzip - Fertig!
Paul
27.05.2020, 20.33 Uhr
AZ XY...
Das steht auch in § 1 StVO. Vorrausschauendes Fahren !!! und vor Allem : Vorsicht und gegenseitige Rücksichtsnahme !!! Also Augen auf im Verkehr !
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