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Mi, 10:59 Uhr
13.05.2020
Allgemeinverfügung aktualisiert

Neue Corona-Regeln für den Landkreis

Entsprechend den Ankündigungen hat der Landkreis Nordhausen die neuen Vorgaben des Landes zum Infektionsschutz in der Corona-Pandemie komplett übernommen und seine Allgemeinverfügung entsprechend aktualisiert. Das teilte jetzt das Landratsamt mit...

Alle Einrichtungen, die jetzt neu öffnen können, müssen ein Infektionsschutzkonzept erarbeiten - den Rahmen dafür gibt die neue Rechtsverordnung des Landes vor, die unter https://corona.thueringen.de nachgelesen werden kann. Das Thüringer Gesundheitsministerium hat zudem für verschiedene Branchen wie beispielsweise Handel, Hotels, Gaststätten, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Friseursalons, Kosmetikstudios und therapeutische Praxen Regelungen zu Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen zusammengestellt: https://www.tmasgff.de/covid-19/schutzkonzepte. Das Ziel auch der neuen Festlegungen, bleibt die Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus.

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Landrat Matthias Jendricke ist froh darüber, dass die Notbetreuung in den Kitas ab dem 18. Mai zu einem eingeschränkten Regelbetrieb übergehen kann. Dazu hatte sich Jendricke bereits vorab mit den Bürgermeistern der Kommunen abgestimmt und in der neuen Allgemeinverfügung den Städten und Gemeinden bzw. Trägern diese Möglichkeit eingeräumt. „Die Betreuung ist besonders wichtig, um Eltern wieder ein Berufsleben ermöglichen zu können“, so Jendricke, der sich mit seinen SPD-Landratskollegen für eine Ausweitung der Kita-Betreuung eingesetzt hatte. Bisher hatten die Landkreise keine Regelungsbefugnis beim Thema Notbetreuung.

Neu geregelt ist in der Allgemeinverfügung auch, dass jetzt nur noch große Lebensmittel- und Baumärkte ab 4000 Quadratmetern Verkaufsfläche Personal im Eingangsbereich vorhalten müssen. Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises, die heute in Kraft tritt und bis 5. Juni gelten soll, kann unter hier herunter geladen werden.
Autor: red

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Kommentare
henry1966
13.05.2020, 12:59 Uhr
Und wieder einmal....
.....kein Wort über den weiteren Verlauf für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen! Warum werden solche Punkte nicht erwähnt?????
Rebellin
13.05.2020, 17:21 Uhr
Die Betreuung ist besonders wichtig..
um Eltern wieder ein Berufsleben ermöglichen zu können,so das Zitat.Da werden neue Allgemeinverfügungen veröffentlicht , welche in keinster Weise umzusetzen sind,zumindest nicht ab !8.05.2020.Das Aufatmen von Eltern ihre Kinder wieder in Obhut einer Kita geben zu können wird somit gedämpft.Aus meinem nahen Umfeld ist bekannt das nach diesem Artikel ein Anruf bei einer Kita erfolgte um sicher zu stellen sein Kind wieder in diese verbringen zu können.Die Antwort war alles andere als befriedigend.Kein Hygienekonzept und wenn dann erst eine Betreuung ab dem 02.06.2020.Den Eltern kostet das mittlerweile Nerven weil der Arbeitgeber im ,,Genick,, sitzt und man nicht mehr weiß wie man es bewerkstelligen soll.
Fazit: Erst Konzept , dann öffentlich machen was möglich ist.Ich glaube das ist die richtige Verfahrensweise.Also liebe Eltern,warten ist weiterhin angesagt!!!Traurig!
susuni
13.05.2020, 18:42 Uhr
Schlägt sich Corona auf die Augen
Irgendwie finde ich in der Allgemeinverfügung nichts über Gaststätten oder habe ich es übersehen. Es ist ein Trauerspiel mit den Allgemeinverfügungen.
Pusteblume1
13.05.2020, 21:21 Uhr
Hier fehlt so einiges...
Auch über die Kontaktbeschränkungen bzw. wer sich nun treffen darf, wieviele Personen oder Haushalte etc. und ob auch mal wieder Familienfeiern möglich sind, fehlt hier in der Auflistung. Lt. MDR "Corona-Beschränkungen: Was ist erlaubt, was ist verboten" steht:

Ab dem 13. Mai dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten in Wohnungen oder im Freien treffen - also etwa befreundete Paare oder Familien. Die Personenzahl ist nicht mehr begrenzt. Aber: Das Abstandsgebot von eineinhalb Metern gilt weiter. Eine "Bezugsperson" kann künftig Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen abstatten. Die ganze Familie darf vorerst nicht zu Besuch kommen.

In den Thüringer Gefängnissen sollen ab spätestens Ende Mai wieder Besuche möglich sein.

Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden über kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen "ohne Festcharakter".
Siehe auch https://www.mdr.de/thueringen/corona-lockerungen-erlaubt-verboten-mai-thueringen100.html

Hierzu ist aber in der Allgemeinverfügung nichts zu finden.... ???? Oder sehe ich das auch bloß nicht??
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