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Mo, 10:42 Uhr
27.04.2020
ADAC zur Novelle der StVO

Neue Regeln und höhere Strafen

Die im Februar 2020 beschlossenen neuen Regeln der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) und höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße gelten ab Dienstag, 28.04. Darauf weist der ADAC hin. Neben neuen Verkehrsregeln und höheren Bußgeldern soll die Novelle der StVO für mehr Sicherheit im Radverkehr sorgen...

Für das Überholen auf der Fahrbahn schreibt das Gesetz Autofahrern nunmehr einen Abstand zu Radfahrern oder E-Scootern von mindestens 1,50 Meter innerorts vor. Außerorts sind mindestens zwei Meter vorgeschrieben. Zur Vermeidung von schweren Unfällen dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts dort, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld, außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

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Temposünder müssen deutlich früher mit einem Fahrverbot rechnen. Ein Monat Fahrverbot wird innerorts bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h verhängt. Außerorts greift das Fahrverbot von einem Monat ab einer Überschreitung von 26 km/h.

Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet statt 35 künftig 55 Euro. Neu ist der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos. Dafür wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig. Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve wird zukünftig statt mit 15 Euro mit 35 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- oder Parkverstöße werden die Bußgelder von bis zu 15 Euro auf bis zu 25 Euro angehoben.

Teurer wird außerdem das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen, ebenso für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verstöße werden die Geldbußen von ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, droht ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Für das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse sowie das Nichtbilden einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern auch ein Monat Fahrverbot. Zusätzlich werden bei diesen Verstößen zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Das Fahrverbot wird unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung verhängt.

Für das sogenannte Auto-Posing – das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren – fallen zukünftig statt bis zu 25 Euro bis zu 100 Euro Geldstrafe an.
Autor: red

Kommentare
DonaldT
27.04.2020, 23.43 Uhr
Neue Regeln
Neue Besen kehren gut?
Die jetzigen Besen nicht, denn die bisherigen Regelungen wurden nicht kontrolliert oder gar durchgesetzt.
Was soll das also? Wer glaubt denn an die Wirksamkeit?
Wenn die Geschwindigkeitskontrollen, z. B. in Artern oder OT Schönfeld wirklich durchgeführt werden könnten (2 Kontrollwagen für ganz Nordthüringen!!!), dann blieben 80% der Kraftfahrer einen Monat zu Hause, nicht wegen Corona, sondern weil sie in den Ortschaften eindeutig zu schnell unterwegs sind, ganz ohne Blaulicht, ganz ohne Zwang, einfach aus Freude am schnellen Fahren.
Wer sang: ich geb Gas, ich hab Spass.
In D kann man König sein und wenn es König der Landstraße, durch überhöhtes Tempo, ist.
Keiner kontrolliert, es sind nur Papiertiger.
Kobold2
28.04.2020, 09.06 Uhr
Och warum
soll man denn die Einhaltung von Regeln auch noch kontrollieren ......
Wenn, dann aber immer nur bei den anderen.
Sollte es dann doch mal einen selbst treffen, ist es nur Abzocke fürs staatliche Steuersäckel, oder Bevormundung, Polizeistaat, behördliche Diskriminierung, Einschränkung der persönlichen Freiheit, oder was auch immer....
Eckenblitz
28.04.2020, 15.59 Uhr
Heuchelei und Abzocke
Die Politik heuchelt Sorge um den Menschen, dabei geht es nur um ABZOKKE. Der Staat benötigt Geld. Seine Beamten und möchte gern Politiker kosten ihn viel Geld und das holt sich der Staat beim Bürger durch Abzockerei. Soweit meine Meinung, sie wird nicht jedem gefallen.
Jürgen Wiethoff
28.04.2020, 17.28 Uhr
Verkehrssünden und Bußgelder
Eigentlich wärme ich keine alten Kommentare wieder auf, aber hier mache ich mal eine Ausnahme.

Die Begriffe in der Überschrift gehören auf die Müllhalde des Verkehrswesens . Ersatzlos.

Man kann Verstöße gegen das Gesetz, das unser aller Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten soll, nicht als Sünde abtun.

Strafen für Verstöße, die über den Begriff Behinderung hinausgehen, sollten durch Punkte über ein besser ausgedachtes System in Flensburg bestraft und bald in Fahrverbote umgesetzt werden. Wer dann mal seinen ganzen Jahresurlaub in einem möglichst schneearmen Februar nehmen muss, um das Fahrverbot einzuhalten, wird sich besser überlegen, ob er sich den einen oder anderen Verstoß noch leisten will.

Leider dürften sich alle notorischen Verkehrs“sünder“ und die verantwortlichen Politiker einig sein und das derzeitige System mit aller Kraft verteidigen. Erstere um weiter beim Ablasshandel ihrer „Sünden“ mitfeilschen zu dürfen, letztere mit Blick auf ein prall gefülltes Steuersäckel. Mit Verkehrssicherheit hat das nichts zu tun.

Es wird weiter "Sünder" geben, die sich ihre individuellen Verkehrsverstöße leisten können.

Es wird weiter Verkehrsteilnehmer geben, die zu nächtlicher Stunde auf verkehrsarmer Straße für ein paar folgenlose km/h zu viel zu tief in ihre weniger gut bestückte Geldbörse greifen müssen.
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