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So, 10:33 Uhr
12.04.2020
Polizeibericht am Wochenende

Motorradfahrer gestellt - Strafverfahren eingeleitet

Am Ostersamstag fiel im Rahmen der Streifentätigkeit ein Motorradfahrer auf einen Feldweg bei Kehmstedt auf, welcher sein Kraftrad ohne amtliches Kennzeichen führte...

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Der Motorradfahrer wurde einer polizeilichen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte er weder die Zulassung des Fahrzeugs, noch die für das Führen eines solchen Kraftrads erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt. Er hat sich nun strafrechtlich wegen des Führens eine Fahrzeugs ohne erforderliche Fahrerlaubnis sowie den Verstößen gegen die Abgabenordnung und das Pflichtversicherungsgesetz zu verantworten.
Autor: red

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Kommentare
Bierchen
12.04.2020, 13:12 Uhr
Lärmterror
..... schön wäre es auch wenn die Ordnungshüter die Motorradklientel, die mit verbotenen Auspuffanlagen umherfahren und die Bevölkerung terrorisieren, endlich ernsthaft verfolgen würden. Es ist Terror!!
Frank Paarmann
12.04.2020, 15:34 Uhr
Höchste Priorität ???
Streifentätigkeit bei Kehmstedt , so so . Sicher ein lohnendes Revier. Da ist Streife fahren wichtig um die zahlreichen Ordnungswidrigkeiten in den Griff zu kriegen. Derweil knattern und jaulen die Motorradmotoren auf der B80 und der Autobahn lustig vor sich hin.

Frank Paarmann AfD Kreistagsfraktion
free Gigi
12.04.2020, 17:44 Uhr
und?
wo ist das Problem wenn man über B80 oder Autobahn saust? Herrlich leer die Straße da macht es endlich auch mal Spaß...
geloescht.20250302
12.04.2020, 18:28 Uhr
Was soll das denn...
...mit der Priorität?

Ist das Ihr Politikstil, Herr Paarmann?

Da beschwert sich ein Bürger und Sie kanzeln ihn ab, als würden Sie entscheiden, welche Kontrollen wichtig sind und auf dem Land sollen die Menschen mit Belästigungen oder "Schwarzfahrern" gefälligst leben und sie erdulden? Hauptsache, Sie werden auf der B4, B80 und A38 nicht belästigt?

Hoffentlich ist das Ihre Einzelmeinung, sonst glaube ich doch tatsächlich noch den Umfragewerten bezüglich Ihrer Partei.

Da gefällt mir N.Baxters Antwort besser, obwohl ich selbst kein Motorradfahrer bin.
Teja
12.04.2020, 22:19 Uhr
Bierchen
Sie haben vollkommen Recht mit den Lärmbelästigungen durch manipulierte Auspuffanlagen.
Das Problem ist erstens diese Chaoten zu stoppen , ohne das dadurch Kollateralschäden entstehen und dann die gerichtsverwertbare Eingriffsmaßnahme der Beamten vor Ort ohne geeignete Lärmpegelmeßgeräte.
Denn es ist heute in den meisten Fällen keine Einsicht bei den Krawallos zu erwarten,die schicken gleich Vati oder einen Rechtsanwalt um die Maßnahmen der Polizei in Frage zu stellen , und letztendlich zu kippen .
In anderen Ländern werden Tatmittel entschädigungslos zum Nutzen der Allgemeinheit eingezogen ,ohne Wenn und Aber.
Versuchen Sie das mal hier!!!!!!Zu 90 Prozent geht das in die Hose.
Herr Paarmann war das ein Scherz oder wissen Sie besser wo hier die Prioritäten bei den Streifenfahrten liegen als diejenigen , die hier jeden Tag ihren schweren Dienst tun?
Frank Paarmann
13.04.2020, 00:15 Uhr
Baxter, Tannhäuser
Genau das ist das Problem Baxter, ihr Superschlauen !!! Im Moment sind diese Fahrten nicht erlaubt. Da gilt es zu kontrollieren. Und nicht auf Kehmstedt's Feldwegen. Und ihnen Tannhäuser sei gesagt, ich habe nicht Herrn Bierchen 's Artikel kritisiert, sondern den Polizeibericht. Bin selber Biker. Dies war auch noch Satirisch gemeint. Schließlich ist mein Fraktionskollege ebenfalls Polizist. Aber das wird ihnen beiden sicherlich geistig schwerfallen, dies zu verstehen. Zumal ihnen nicht einmal die aktuellen gesetzlichen Regelungen bekannt sind.

Frank Paarmann AfD Kreistagsfraktion
grappa22
13.04.2020, 09:37 Uhr
Motorrad im Luftkurort
Seit einigen Tagen fahren hier in Neustadt/Harz, Jugendliche mit Crossmaschinen im Wald, auf Fussgängerwegen herum, ebenso am Gondelteich mit S50/51 , auch auf den Wegen, die für Besucher, Spaziergänger angelegt sind.
Ist nicht genug Platz auf der Straße, oder im dafür vorgesehen Gelände übrig?
geloescht.20250302
13.04.2020, 10:03 Uhr
Guten Morgen, Herr Paarmann!
Mir stieß sauer auf, dass Sie hier als Parteipolitiker schreiben.

Müssen Sie denn derzeitige Zustände, Bedingungen, Unzulänglichkeiten und menschliches Fehlversagen ausnutzen?

Schreiben Sie als Privatmensch, lassen Sie bitte das "AfD Kreistagsfraktion" stecken, dann hätte ich mich nämlich gar nicht zu Ihrem Kommentar geäussert!

In einem Fußballforum unterschreibt auch niemand seinen Kommentar mit "Kreisligaschiedsrichter" oder "Inhaber der Trainer-A-Lizenz".

Und nein, ich verspüre überhaupt keine Häme über die derzeitige Stimmungslage zuungunsten Ihrer Partei. Da würde ich mir als Wähler ins eigene Knie schießen.
Paulinchen
13.04.2020, 12:05 Uhr
Weshalb die Aufregung?
Das die Kontrolle an diesem Ort und der Stelle notwendig war, zeigt doch der Treffer. Mehr, wie dieser Fahrzeugführer falsch gemacht hat, kann man gar nicht machen.

Leider erweckt es bei einem Kommentator beinahe den Eindruck, als war er der Ertappte. Derartige Gegenden gibt es zu Hauf im Landkreis, wo die Polizei ebenfalls fündig würde, wenn sie dazu die nötige Zeit hätte. Aber da gibt es ja leider andere Betätigungsfelder, wo sie wegen zum Teil fehlenden Verstand einiger Bürger, schlichten muss.
Kelly
13.04.2020, 13:54 Uhr
Motorrad fahren verboten?
Dazu habe ich in keiner bisherigen Allgemeinverfügung etwas gelesen.

Sicherlich können die AfD-Fraktionskollegen
dazu einmal klärend beitragen.
Das wäre auf jeden Fall besser, als andere
Kommentatoren zu beschimpfen.
Sogar die bekennenden AfD-Wähler werden
der geistigen Trägheit bezichtigt.

Ich möchte bitte die aktuellen gesetzlichen
Regelungen erläutert haben und
das selbstverständlich wörtlich, ohne
Querverweise zum Selbststudium.
Die Frage ist nämlich, ob ich überhaupt
noch mit dem Motorrad zur Arbeit fahren
darf oder nicht.
Daher brauche ich konkrete Informationen
auch möglichst zeitnah.
Wolfi65
13.04.2020, 15:01 Uhr
Nö, Motorrad fahren ist nicht verboten
Zumindest nicht in Thüringen.
Auf dem Possen und im Bereich des Kyffhäusers war gestern reges Treiben mit Zweirädern zu beobachten.
Zwar nicht so dolle wie sonst, aber immerhin.
Wer will sich denn auch bei einem Biker, welcher eine Motorrad-Kombi, Handschuhe und Integralhelm auf hat, anstecken?
Wie es natürlich auf dem Parkplatz des Kyffhäuserdenkmals aussah, kann ich nicht wiedergeben, da mir in diesem Bereich einfach zu viele Ordnungshüter dort herum fuhren und ich deswegen die Kurve kratzte.
Nö das brauche ich nicht.
Kein Stress zu Ostern und so.
Kelly
13.04.2020, 16:46 Uhr
Wer kann helfen?
Ein "Volksvertreter" schreibt was von
aktuellen gesetzlichen Regelungen
bezüglich dem Motorradfahren, ohne diese
Regelungen darzulegen.
Nur: "Im Moment sind diese Fahrten
nicht erlaubt"

Ja, was denn nun und welche Fahrten?

Auch sein Fraktionskollege, der Polizist,
äußert sich nicht zu den gesetzlichen
Regelungen. Das ist aber zu verzeihen,
sofern er sich im Dienst befindet.

Der neusten Allgemeinverfügung ist zu
entnehmen, das ich bei Quarantäne
nur zum Briefkasten oder zur Mülltonne
darf - da kann ich laufen!
Zu irgendwelchen nicht erlaubten Fahrten
mit einem Motorrad finde ich nichts.

Wolfi65 hat auch recht, wenn er den
Infektionsschutz eines Motorradfahrers
beschreibt.
Wie Bitte
13.04.2020, 18:17 Uhr
Ein Politiker einer Partei,
welche sich selbst als einzige "Alternative" für Deutschland bezeichnet, sollte sich nicht im Namen seiner Partei (denn er hat in ihrem Namen seine Statements unterschrieben) derart abfällig und im Gassenjargon äußern. Zufälligerweise auch noch gegenüber einem seiner eigenen Wähler.
Tolle Alternative.
Frank Paarmann
13.04.2020, 20:01 Uhr
Kelly
Über die Regelungen der Pandemie müssen Sie und die anderen Schreiber, sich schon mal selbst die Zeit nehmen und sich informieren. Da gibt es die Anweisungen vom Bund, Land und Kreis. Kleiner Tipp, es besteht natürlich ein Unterschied, ob Sie zur Arbeit fahren, oder ihre Fahrt einen touristischen Hintergrund hat. So ist dann auch schnell mal an der Landesgrenze schluss mit Lustig. Egal ob Zwei oder Vierrad.
Wie ich die Artikel unterzeichne, müssen Sie alle schon mir überlassen. Jedenfalls benutze ich kein Pseudonym. Wenn es sich dann um Themen handelt, die auch einen Bezug zur Politik haben, was zur Zeit dieser unseglichen Coronakriese sich leider kaum Vermeiden lässt, gebe ich natürlich auch meine Fraktionszugehörigkeit an. Ich verstecke mich jedenfalls nicht hinter Phantasienamen um meine Meinung zu äußern.
Darüber sollte der ein oder andere mal nachdenken. Und für Paulinchen noch zur Beruhigung, ich war nicht der Ertappte.
König_Gerhard sei gesagt, ich kann ihnen Post und Mails zeigen, zB. von der Antifa, da können Sie sehen was Gassenjargon ist.

Frank Paarmann AfD Kreistagsfraktion
Wolfi65
13.04.2020, 20:03 Uhr
Ach Kelly
Nur in Bayern und Sachsen ist wohl das Fahren zu oder unter touristischen Zwecken nicht erlaubt.
In Thüringen schon.
Also drauf auf die Kiste und los geht`s.
Nicht immer alles hinterfragen und nicht so ängstlich.
Noch leben wir nicht in einer Diktatur, wo jeder vom Motorrad geholt wird, der nicht bei 3 auf dem Baum ist.
Vor Fahrten nach Sachsen-Anhalt und Niedersachsen würde ich aber abraten.
Die winken u.U. fremde Kennzeichen heraus.
Ansonsten: Thüringen ist doch groß genug.
Von Rothesütte nach Sonneberg und von Altenburg nach Heiligenstadt, ist schon eine Tour.
Den Choke gezogen und Zündschlüssel herum und los geht es...
PS: Und nicht von irgendwelchen "möchtegern" Politikern verrückt machen lassen, denn die wissen im Moment gar nichts.
free Gigi
13.04.2020, 20:19 Uhr
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Kelly
13.04.2020, 22:17 Uhr
touristische Bewegung in Thüringen ist erlaubt
... und jedes Bundesland hat seine eigenen
Regeln aufgestellt, worauf wiederum die
Landkreise in ihren Allgemeinverfügungen
aufbauen. Der Bund gibt Empfehlungen
und Warnungen heraus, keine Anweisungen.

Bevor eine derart schwammige Aufforderung
zur Selbstinformation von Ihnen,
Herr Paarmann, kommt hat sich die Erde
längst weitergedreht.

Im Übrigen besitze ich einen Dienstausweis,
der jedoch nur im Fall einer Ausgangssperre
besondere Bedeutung erlangt hätte.

Ich kann mich also im Raum Kehmstedt /
Bleicherode mit einem Motorrad völlig frei
bewegen. Allerdings habe ich eine gültige
Zulassung, den passenden Führerschein
und erforderlichen Versicherungsschutz.

Nur von einem Besuch auf einen Kaffee
halten mich die gültigen Regelungen ab.
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