Sa, 16:10 Uhr
04.06.2005
Es wird teurer!
Nordhausen (nnz). Seit dem 1. Juni 2005 stehen Thüringer Unternehmen vor einem spürbaren Anstieg der Entsorgungskosten für Gewerbeabfälle. Dann ist nach Ablauf einer zwölfjährigen Übergangsfrist ein zentrales Datum für die Siedlungsabfallentsorgung in Deutschland erreich und es könnte teuer werden.
Von diesem Zeitpunkt an ist die Ablagerung unbehandelter, organischer, biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle nicht mehr zulässig. Das Verbot gilt insbesondere für unbehandelten Hausmüll gleichwohl aber auch für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Die neuen gesetzlichen Vorgaben haben erhebliche Auswirkungen auf die Entsorgungsmöglichkeiten der Unternehmen auf den Deponien und führen zum Teil zu deutlichen Preissteigerungen beim Gewerbeabfall, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser.
Für viele Unternehmen könne das bedeuten, dass die Deponierung ihrer Abfälle ohne Vorbehandlung auf den örtlichen Deponien nicht mehr möglich sei, sondern nur noch der kostenintensive Weg zur Sonderabfalldeponie übrig bleibe. Hier empfiehlt es sich dringend für die betroffenen Unternehmen, nach Alternativen zu suchen, so Grusser. Dies sollte die Mög-lichkeiten der Umstellung von Produktionsprozessen zur Herabsetzung der Schadstoffbelastung bei zu deponierenden Abfällen genau so einschließen wie die Wiederverwendung oder Verwertung von Reststoffen über die IHK-Recyclingbörse.
Wichtig für gewerbliche Abfallerzeuger ist jetzt auch die Überprüfung der abgeschlossenen Entsorgungsverträge, warnt Grusser vor Sanktionen oder Strafgebühren. Die Verantwortung für die zu entsorgenden Reststoffe ende nicht am Werktor!
Autor: nnzVon diesem Zeitpunkt an ist die Ablagerung unbehandelter, organischer, biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle nicht mehr zulässig. Das Verbot gilt insbesondere für unbehandelten Hausmüll gleichwohl aber auch für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Die neuen gesetzlichen Vorgaben haben erhebliche Auswirkungen auf die Entsorgungsmöglichkeiten der Unternehmen auf den Deponien und führen zum Teil zu deutlichen Preissteigerungen beim Gewerbeabfall, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser.
Für viele Unternehmen könne das bedeuten, dass die Deponierung ihrer Abfälle ohne Vorbehandlung auf den örtlichen Deponien nicht mehr möglich sei, sondern nur noch der kostenintensive Weg zur Sonderabfalldeponie übrig bleibe. Hier empfiehlt es sich dringend für die betroffenen Unternehmen, nach Alternativen zu suchen, so Grusser. Dies sollte die Mög-lichkeiten der Umstellung von Produktionsprozessen zur Herabsetzung der Schadstoffbelastung bei zu deponierenden Abfällen genau so einschließen wie die Wiederverwendung oder Verwertung von Reststoffen über die IHK-Recyclingbörse.
Wichtig für gewerbliche Abfallerzeuger ist jetzt auch die Überprüfung der abgeschlossenen Entsorgungsverträge, warnt Grusser vor Sanktionen oder Strafgebühren. Die Verantwortung für die zu entsorgenden Reststoffe ende nicht am Werktor!


