Do, 16:23 Uhr
02.06.2005
Waffengleichheit gefordert
Nordhausen (nnz). In den Bereichen der Finanzämter Jena und Sondershausen läuft gegenwärtig ein Pilotversuch, in dem die Autos von Steuerschuldner mittels Parkkralle blockiert werden. Dagegen wendet sich der Thüringer Bund der Steuerzahler...
Der Pilotversuch bei den Finanzämtern in Jena und Sondershausen, die Autos von Steuerschuldnern mit einer Parkkralle zu blockieren, wird durch den Bund der Steuerzahler Thüringen scharf kritisiert. Die Steuerverwaltung habe genügend rechtsstaatliche Mittel, um die Durchsetzung berechtigter Forderungen zu betreiben, betont Dr. Elfi Gründig, die Vorsitzende des BdSt Thüringen. Würde ein Privatgläubiger solch eine Kralle anbringen, hätte er wahrscheinlich eine Klage wegen Nötigung zu erwarten, so Gründig weiter. Zudem sei fraglich, ob nicht durch Kralle und Aufkleber die Persönlichkeitsrechte des Adressaten betroffen seien. Schließlich wurde auch der Schwarze Mann, der vor Jahren hinter Schuldnern hinterher geschickt wurde, durch Gerichte verboten.
Der BdSt Thüringen tritt ein für Waffengleichheit zwischen Steuerzahler und Finanzverwaltung. Dazu gehört die Geltung eines verlässlichen Regelwerks, das nicht durch Maßnahmen verändert werden darf, die der Finanzverwaltung einen vereinfachten Zugriff auf Steuersünder außerhalb dieses Regelwerks einräumt. Oder dürfen jetzt die Steuerzahler den Autos von Mitarbeitern der Finanzämter wegen ausstehender Steuerrückerstattungen auch Aufkleber und Kralle verpassen?
Autor: nnzDer Pilotversuch bei den Finanzämtern in Jena und Sondershausen, die Autos von Steuerschuldnern mit einer Parkkralle zu blockieren, wird durch den Bund der Steuerzahler Thüringen scharf kritisiert. Die Steuerverwaltung habe genügend rechtsstaatliche Mittel, um die Durchsetzung berechtigter Forderungen zu betreiben, betont Dr. Elfi Gründig, die Vorsitzende des BdSt Thüringen. Würde ein Privatgläubiger solch eine Kralle anbringen, hätte er wahrscheinlich eine Klage wegen Nötigung zu erwarten, so Gründig weiter. Zudem sei fraglich, ob nicht durch Kralle und Aufkleber die Persönlichkeitsrechte des Adressaten betroffen seien. Schließlich wurde auch der Schwarze Mann, der vor Jahren hinter Schuldnern hinterher geschickt wurde, durch Gerichte verboten.
Der BdSt Thüringen tritt ein für Waffengleichheit zwischen Steuerzahler und Finanzverwaltung. Dazu gehört die Geltung eines verlässlichen Regelwerks, das nicht durch Maßnahmen verändert werden darf, die der Finanzverwaltung einen vereinfachten Zugriff auf Steuersünder außerhalb dieses Regelwerks einräumt. Oder dürfen jetzt die Steuerzahler den Autos von Mitarbeitern der Finanzämter wegen ausstehender Steuerrückerstattungen auch Aufkleber und Kralle verpassen?

