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Fr, 10:55 Uhr
27.03.2020
Landkreis Nordhausen

Gebühreneinzug wird vorerst gestoppt

Der Landkreis Nordhausen setzt zum Monatsanfang den Einzug der Hortgebühren und die Beiträge für die Kreismusikschule aus. Aufgrund der landesweiten Schließung der Schulen und Musikschulen wegen der Corona-Pandemie kann die Landkreisverwaltung derzeit keine reguläre Hortbetreuung und auch keinen Musikschulunterricht anbieten...

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Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, das ist Anfang April, setzt der Landkreis Nordhausen deshalb den Lastschrifteinzug der Hort- und Musikschulgebühren aus. Eltern und Musikschüler, die ihre Gebühren selbst überweisen, werden gebeten, für diesen Monat keine Einzahlung beziehungsweise Überweisung vorzunehmen. Wenn die Kreismusikschule ihren Unterricht wieder aufnehmen kann, werden die ausgefallenen Stunden wenn möglich nachgeholt bzw. die Gebühren verrechnet, wenn dies nicht möglich sein sollte. Für die Notbetreuung in Grundschulen hat das Land festgelegt, dass diese weiterhin gebührenpflichtig ist.
Autor: red

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