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Do, 12:15 Uhr
12.03.2020
Bistum Erfurt

Verbindliche Festlegungen für Kirchengemeinden

Aufgrund der immer weiteren Verbreitung des Corona-Virus‘ und der hohen Ansteckungsgefahr hat die Leitung des Bistums Erfurt verbindliche Festlegungen für die Kirchengemeinden getroffen....

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Sie gelten für die katholischen Gemeinden in den Regionen, in denen durch geltende Allgemeinverfügungen durch Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte die Begrenzung von Teilnehmerzahlen für Versammlungen und Ansammlungen von Menschen verbindlich festlegt ist, worunter auch Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen fallen.

Demnach haben alle Pfarrer und Verantwortlichen der katholischen Kirchengemeinden dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zu Kirchengebäuden und Gemeinderäumen zahlenmäßig wirksam begrenzt wird. Auch solle vor Ort geprüft werden, ob Gottesdienste als Bild- oder Tonübertragungen in nahegelegene Gemeinderäume möglich sind, um die jeweiligen Gottesdienstbesucherzahlen zu verringern.

Die von der Deutschen Bischofskonferenz empfohlenen Maßnahmen, zu denen gründliches Händewaschen/Desinfektion der Hände von Zelebranten, Kommunionhelfern und Ministranten vor dem Gottesdienst, Leeren der Weihwasserbecken, Verzicht auf Mundkommunion, Verzicht auf Austausch des Friedensgrußes durch Händeschütteln oder Umarmungen und der Verzicht auf Kelchkommunion für die Gemeinde gehören, sind einzuhalten.

Die Gläubigen, insbesondere die älteren, sind gebeten, ihre Teilnahme am Gottesdienst sorgsam abzuwägen. Alternativ kann der Sonntagsgottesdienst über Fernsehen, Rundfunk und Internet mitgefeiert werden.

Für die Zeit und die Regionen des Bistums, in denen durch geltende Allgemeinverfügungen die Begrenzung von Teilnehmerzahlen für Versammlungen und Ansammlungen von Menschen verbindlich festlegt sind, hat Bischof Dr. Neymeyr für die Dauer der Gültigkeit der Verfügungen die Verpflichtung zur Erfüllung des Sonntagsgebotes (Teilnahme am Gottesdienst in der Gemeinde) aufgehoben.
Autor: ik

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