Do, 09:30 Uhr
06.02.2020
Hinweise aus dem Landratsamt
Abwasseranlagen müssen kontrolliert werden
Die Untere Wasserbehörde (UWB) des Landratsamtes Nordhausen weist alle lokalen Unternehmen, die gewerbliches bzw. industrielles Abwasser produzieren, darauf hin, die Pflicht zur Eigenkontrolle und Berichterstattung einzuhalten...
Für das Betriebsjahr 2019 müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontrollberichte schriftlich und in zweifacher Ausführung bis spätestens 31. März 2020 bei der UWB eingereicht werden.
Dazu hat das Thüringer Umweltministerium für Unternehmer von Abwasseranlagen Informationsbriefe und Musterformulare zum Herunterladen bereitgestellt unter https://umwelt.thueringen.de/themen/boden-wasser-luft-und-laerm/abwasserentsorgung-u-wassergefaehrdende-stoffe/abwasserentsorgung/. Die Musterformulare können auch in digitaler Form per E-Mail an wasser@lrandh.thueringen.de oder postalisch beim Landratsamt Nordhausen, Untere Wasserbehörde, Postfach 10 06 64, 99726 Nordhausen angefordert werden.
Sollte nach Ablauf der Frist Ende März keine oder nur eine unzureichende Berichterstattung geleistet worden sein, handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz und der Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung sind Unternehmer von Abwasseranlagen verpflichtet, diese in eigener Verantwortung und Zuständigkeit daraufhin zu überwachen, dass sie ordnungsgemäß betrieben und unterhalten sowie die individuell festgelegten wasserrechtlichen Anforderungen fortwährend eingehalten werden. Dies gilt sowohl für Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Zweckverbände und Gemeinden) als auch für Betreiber gewerblicher und industrieller Abwasseranlagen.
Autor: redFür das Betriebsjahr 2019 müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontrollberichte schriftlich und in zweifacher Ausführung bis spätestens 31. März 2020 bei der UWB eingereicht werden.
Dazu hat das Thüringer Umweltministerium für Unternehmer von Abwasseranlagen Informationsbriefe und Musterformulare zum Herunterladen bereitgestellt unter https://umwelt.thueringen.de/themen/boden-wasser-luft-und-laerm/abwasserentsorgung-u-wassergefaehrdende-stoffe/abwasserentsorgung/. Die Musterformulare können auch in digitaler Form per E-Mail an wasser@lrandh.thueringen.de oder postalisch beim Landratsamt Nordhausen, Untere Wasserbehörde, Postfach 10 06 64, 99726 Nordhausen angefordert werden.
Sollte nach Ablauf der Frist Ende März keine oder nur eine unzureichende Berichterstattung geleistet worden sein, handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz und der Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung sind Unternehmer von Abwasseranlagen verpflichtet, diese in eigener Verantwortung und Zuständigkeit daraufhin zu überwachen, dass sie ordnungsgemäß betrieben und unterhalten sowie die individuell festgelegten wasserrechtlichen Anforderungen fortwährend eingehalten werden. Dies gilt sowohl für Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Zweckverbände und Gemeinden) als auch für Betreiber gewerblicher und industrieller Abwasseranlagen.

