So, 08:45 Uhr
05.01.2020
Polizeibericht
Zwei Glätteunfälle im Landkreis
Gestern Abend gegen 22:20 Uhr ereignete sich auf der B4 bei Nordhausen zwischen der Anschlussstelle Nordhausen und Sundhausen ein Verkehrsunfall. Die 41-jährige Fahrzeugführerin befuhr die B4 aus Richtung Sondershausen kommend in Richtung Nordhausen...
Im Bereich der Helmebrücke bei Sundhausen verlor diese aufgrund von Fahrbahnglätte die Kontrolle über ihren Pkw Suzuki und fuhr in die Leitplanke. Die auslaufenden Betriebsstoffe mussten durch die Feuerwehr gebunden werden. Glücklicherweise entstand nur Sachschaden, verletzt wurde niemand.
Gegen 23:20 Uhr ereignete sich ein weiterer Glätteunfall auf der L2062 zwischen Pützlingen und der B243. Der 21-jährige Fahrzeugführer befuhr mit seinem Pkw Chevrolet die L2062 von Pützlingen in Richtung der B243. Aufgrund von Glätte verlor dieser die Kontrolle über seinen Pkw. In der Folge rutschte der Pkw in den angrenzenden Graben. Verletzt wurde hier glücklicherweise niemand. Am Pkw entstand Sachschaden, sodass dieser durch den Abschleppdienst geborgen werden musste.
Autor: redIm Bereich der Helmebrücke bei Sundhausen verlor diese aufgrund von Fahrbahnglätte die Kontrolle über ihren Pkw Suzuki und fuhr in die Leitplanke. Die auslaufenden Betriebsstoffe mussten durch die Feuerwehr gebunden werden. Glücklicherweise entstand nur Sachschaden, verletzt wurde niemand.
Gegen 23:20 Uhr ereignete sich ein weiterer Glätteunfall auf der L2062 zwischen Pützlingen und der B243. Der 21-jährige Fahrzeugführer befuhr mit seinem Pkw Chevrolet die L2062 von Pützlingen in Richtung der B243. Aufgrund von Glätte verlor dieser die Kontrolle über seinen Pkw. In der Folge rutschte der Pkw in den angrenzenden Graben. Verletzt wurde hier glücklicherweise niemand. Am Pkw entstand Sachschaden, sodass dieser durch den Abschleppdienst geborgen werden musste.
Kommentare
Bisher gibt es keine Kommentare.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.