Fr, 15:48 Uhr
20.12.2019
NABU Thüringen kritisiert:
Wölfe nicht auf Schafe konditionieren
Wölfe dürfen nicht auf Schafe konditioniert werden, meint der NABU Thüringen im folgenden Beitrag. Bei den jüngsten Schafsrissen durch Wölfe bei Ohrdruf wurde mit zu niedrigen Zäunen Herdenschutz betrieben, ist das Argument...
Bei den Schafsrissen im letzten halben Jahr rund um den Standortübungsplatz Ohrdruf haben einige Schäfer mit unzureichenden Zaunhöhen gearbeitet. Laut des NABU Thüringen wiesen viele der Zäunungen lediglich eine Höhe von 105 oder sogar nur 90 Zentimetern auf. Es besteht der Eindruck, dass dort Wölfe auf Schafe als die leichtere Beute geradezu konditioniert wurden. "Nach sechs Wolfsjahren am Standortübungsplatz bei Ohrdruf ist es trotz aller verständlichen Schwierigkeiten beim Aufbau von Zäunen fahrlässig, wenn immer noch zu niedrige Zäunen verwendet werden.
Allen Wölfen vor Ort und nicht nur der Wölfin wird hierdurch beigebracht, dass hinter dem Zaun leichte Beute zu finden ist und Zäune nicht schwer zu überwinden sind", sagt Silvester Tamás vom NABU Thüringen. "Dies ist keine geeignete Maßnahme, um Wölfen das Ablassen von der leichten Beute Schaf anzutrainieren. Vorbildliche Schäfer, welche bei Ohrdruf mittlerweile Herdenschutzhunde einsetzen, haben dagegen gar keine Schäden durch Wolfsübergriffe zu beklagen."
Das Thüringer Umweltministerium wurde durch die teils mangelhaften Herdenschutzmaßnahmen weniger bekannter Schäfer und die damit verbundene hohe Anzahl von Wolfrissen dazu veranlasst, einen Antrag zum Abschuss der Wölfin zu stellen. Diesen Antrag hält der NABU Thüringen für sehr kritisch und rechtlich nicht umsetzbar. In einem FFH-Gebiet, in dem der Wolf als Schutzziel benannt ist, werden nicht alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um Schafe und Wölfe gleichermaßen zu schützen. Eine mögliche Klage gegen eine Genehmigung zur Tötung der Wölfin prüft der Verband gerade.
Da der Standortübungsplatz Ohrdruf im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist, muss eine an den Schutzzielen ausgerichtete Pflege in den zukünftigen Pachtverträgen verankert werden. Die dort wirtschaftenden Schäfer müssen verpflichtet werden, alles Notwendige zu tun, dass die Schutzziele in einem durch Europäisches Recht geschütztem Gebiet auch umgesetzt werden. Hierbei sind die Schäfer natürlich ausreichend zu unterstützen.
Als Notfallplan für die prekäre Situation fordert der NABU Thüringen, die schon lange geplante Entnahme der Hybriden vorzunehmen und dann die Situation erneut zu bewerten. "Längst überfällig ist auch die Besenderung der Wölfin mittels eines GPS-Sendehalsbandes und vor allem die Verstärkung des Herdenschutzes bei allen betroffenen Schäfern. Ein absolut wirksamer Schutz wären hier die Herdenschutzhunde. An diesen führt nun kein Weg mehr vorbei!" Nur wenn Schafe für Wölfe schwerer als Rehe zu erbeuten sind, sind sie vor Übergriffen dauerhaft geschützt.
Autor: redBei den Schafsrissen im letzten halben Jahr rund um den Standortübungsplatz Ohrdruf haben einige Schäfer mit unzureichenden Zaunhöhen gearbeitet. Laut des NABU Thüringen wiesen viele der Zäunungen lediglich eine Höhe von 105 oder sogar nur 90 Zentimetern auf. Es besteht der Eindruck, dass dort Wölfe auf Schafe als die leichtere Beute geradezu konditioniert wurden. "Nach sechs Wolfsjahren am Standortübungsplatz bei Ohrdruf ist es trotz aller verständlichen Schwierigkeiten beim Aufbau von Zäunen fahrlässig, wenn immer noch zu niedrige Zäunen verwendet werden.
Allen Wölfen vor Ort und nicht nur der Wölfin wird hierdurch beigebracht, dass hinter dem Zaun leichte Beute zu finden ist und Zäune nicht schwer zu überwinden sind", sagt Silvester Tamás vom NABU Thüringen. "Dies ist keine geeignete Maßnahme, um Wölfen das Ablassen von der leichten Beute Schaf anzutrainieren. Vorbildliche Schäfer, welche bei Ohrdruf mittlerweile Herdenschutzhunde einsetzen, haben dagegen gar keine Schäden durch Wolfsübergriffe zu beklagen."
Das Thüringer Umweltministerium wurde durch die teils mangelhaften Herdenschutzmaßnahmen weniger bekannter Schäfer und die damit verbundene hohe Anzahl von Wolfrissen dazu veranlasst, einen Antrag zum Abschuss der Wölfin zu stellen. Diesen Antrag hält der NABU Thüringen für sehr kritisch und rechtlich nicht umsetzbar. In einem FFH-Gebiet, in dem der Wolf als Schutzziel benannt ist, werden nicht alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um Schafe und Wölfe gleichermaßen zu schützen. Eine mögliche Klage gegen eine Genehmigung zur Tötung der Wölfin prüft der Verband gerade.
Da der Standortübungsplatz Ohrdruf im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist, muss eine an den Schutzzielen ausgerichtete Pflege in den zukünftigen Pachtverträgen verankert werden. Die dort wirtschaftenden Schäfer müssen verpflichtet werden, alles Notwendige zu tun, dass die Schutzziele in einem durch Europäisches Recht geschütztem Gebiet auch umgesetzt werden. Hierbei sind die Schäfer natürlich ausreichend zu unterstützen.
Als Notfallplan für die prekäre Situation fordert der NABU Thüringen, die schon lange geplante Entnahme der Hybriden vorzunehmen und dann die Situation erneut zu bewerten. "Längst überfällig ist auch die Besenderung der Wölfin mittels eines GPS-Sendehalsbandes und vor allem die Verstärkung des Herdenschutzes bei allen betroffenen Schäfern. Ein absolut wirksamer Schutz wären hier die Herdenschutzhunde. An diesen führt nun kein Weg mehr vorbei!" Nur wenn Schafe für Wölfe schwerer als Rehe zu erbeuten sind, sind sie vor Übergriffen dauerhaft geschützt.


