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Sa, 12:00 Uhr
21.12.2019
Waldschäden 2019

Holzindustrie fordert Schadensersatz

Gegenüber dem Freistaat Thüringen und der Landesforstanstalt stellt die „Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Thüringen GmbH“ Schadensersatzforderungen in Höhe von rund 84,5 Millionen Euro. Darüber informierte Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff vergangene Woche das Kabinett...

„Vor dem Hintergrund der dramatischen Waldschadenssituation und den Herausforderungen, die vor den Waldbesitzern, der Holzwirtschaft und dem Freistaat sowie seinen Gebietskörperschaften stehen, halte ich es weder für zeitgemäß noch angemessen, dass Teile der Thüringer Sägeindustrie es einer Schadensausgleichsgesellschaft ermöglichen, gegenüber dem Freistaat und der Landesforstanstalt 84,5 Millionen Euro einzufordern. Dieses Geld würde am Ende allen Betroffenen der Waldkrise fehlen“, sagte Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff heute in Erfurt.

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Thüringen ist als letztes Land von den Forderungen der Schadensausgleichsgesellschaft betroffen. In den genannten Ländern haben sich diese Gesellschaften gebietsbezogen gegründet, die Muttergesellschaft hat ihren Sitz in Großbritannien.

Die Schadensausgleichsgesellschaften haben sich mögliche Schadensersatzforderungen aus ungeklärten kartellrechtlichen Fragestellungen von einzelnen vermeintlich geschädigten Holzabnehmern abtreten lassen und machen diese nun geltend. „Wir werden unter Hinzuziehung einer spezialisierten Anwaltskanzlei die Forderungen genauestens prüfen“, so der Minister weiter.

Begründet wird die Forderung mit der Behauptung, dass die Sägeindustrie durch die Bündelung des Holzangebotes und der damit einhergehenden Marktstellung der Landesforstverwaltung das Rundholz teurer bezahlen musste, als wenn das Holz nicht gebündelt angeboten worden wäre.

Die eigentumsübergreifende Holzvermarktung steht seit längerem im Fokus des Wettbewerbsrechts. Das Bundeskartellamt hatte aufgrund einer Beschwerde der Sägeindustrie in den Jahren 2001 bis 2009 gegen die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Thüringen ermittelt, weil es die Auffassung vertrat, dass die gebündelte Vermarktung von Rundholz aller Waldeigentumsarten durch die Landesforstverwaltungen dieser Länder nicht konform gehen würde mit den Vorgaben des Wettbewerbsrechts.

Das Verfahren wurde unter Erteilung von Auflagen und Berichtspflichten mit einem Beschluss des Bundeskartellamtes vom 17. September 2009 beendet. Dabei wurde Thüringen verpflichtet, den gebündelten eigentumsübergreifenden Holzverkauf durch die Landesforstverwaltung zu begrenzen und gleichzeitig die private und körperschaftliche Holzvermarktung zu stärken. Die Thüringer Landesforstverwaltung ist den Auflagen und Berichtspflichten bisher in vollem Umfang nachgekommen.
Autor: red

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Kommentare
Paulinchen
21.12.2019, 12:46 Uhr
Egal wie oder was,...
... wer die Wälder mit der Kettensäge "pflegt", der muss auch am Ende mit allen Folgen rechnen und leben können.
Meine Enkelkinder haben in ihrem Leben, keinen Grund mehr, dem Harz einen Besuch abzustatten, weil sie dort keine vernünftigen Bäume mehr sehen können. Denn wie lange dauert es, bis aus dem Setzling ein nutzbringender Baum wird? Damit meine ich nicht, bis er wieder abgesägt und somit sinnlos verschwindet.
Sonntagsradler 2
21.12.2019, 14:07 Uhr
Ach Paulinchen / Ihre Kommentare in allen Ehren
Aber hier glauben Sie bestimmt nicht selber was Sie da kommentieren.
Da sind in Brandenburg bei den Branden und den Ereignisse der letzten 2 Jahre wie Wassermangel und Borkenkäfer mehr Hektar vernichtet wurden als die Forstindustrie im Harz geerntet haben.
Klar mit einer Motorsäge ist ein Baum schnell gefählt. Aber glauben Sie das ohne Sinn und Verstands geerntet wird.
2 Der größte Waldbesitz befindet sich hier im Harz in Privatbesitz Siehe Ellricher Forst, Stift Verein, Stadtwald Bleierode usw. Wenn der Besitzer es für richtig hält sein holz im Herbst und Winter zu vermarkten ist es sein gutes Recht.
Man könnte auch den Schlosser nehmen der ein Bleich oder Eisen mit einen Trennschleifer oder Laser trennt statt mit einer Nagelfeile.
geloescht.otto
21.12.2019, 15:36 Uhr
unsere
Regierung ist schon für vieles verantwortlich - aber für´s Wetter können die nun wirklich nichts!!
Ob Landwirte oder jetzt die Holzwirte, es wird immer nur nach Entschädigung geschrien, egal welches Wetter zu erwarten ist oder welches dann auch noch unverschämter Weise eingetreten ist!!
Iltis
21.12.2019, 17:37 Uhr
Man sollte schon den Inhalt einer Meldung begreifen,
und nicht nur die Überschrift lesen, bevor man kommentiert. Da scheint es bei Paulinchen und Co Verbesserungspotenziale zu geben.

Die Sägewerklobbiesten stört die Art der Vermarktung der Holzbestände aus unterschiedlichen Eigentumsformen durch den Landesbetrieb. Und Meister Benjamin Hoff möchte natürlich nichts zahlen und verweist ablenkend unter Tränen auf die Waldschäden 2019. Miteinander zu tun hat das herzlich wenig, aber wie man sieht funktioniert der deutsche Kommentarmichel noch immer einwandfrei.
Andreas Dittmar
22.12.2019, 12:20 Uhr
ungeklärte kartellrechtliche Fragestellungen
Also die Landesforstverwaltung kauft das Holz auf und verkauft es weiter an die Sägewerkbetreiber. Da wurde beim Bundeskartellamt gegen die Vormachtstellung geklagt und das Verfahren unter folgenden Auflagen beendet : Holzvermarktung durch die Landesforstverwaltung begrenzen, private und körperschaftliche Holzvermarktung stärken. Das war 2009. Warum hat man innerhalb von 10 Jahren diese Auflage nicht einfach umgesetzt ? Mit dem Verweis auf "Klimawandel" und Borkenkäfer als Reaktion auf die Klage lässt der Minister Hoff schon fast die Hosen runter. Das die Gelder bei der Bewältigung der Waldkrise fehlen, das nächste Eigentor. Wenn hier wirklich die Auflagen der Kartellbehörde nicht erfüllt wurden, muss er die Kohle zusätzlich locker machen. Die Fördermittel, welche für die Waldrettung vorgesehen sind, anzuzapfen wäre Veruntreuung.

Die Sägewerkbetreiber treten ihre einzelnen Forderungen an eine Gesellschaft ab, um sie anschließend als Gesamtsumme gegen die jeweiligen Länder einzuklagen. Das erhöht die Erfolgschancen. Ich sehe das nicht kritisch, genau so wie den Sitz der Muttergesellschaft in GB.

Man könnte natürlich mit der gebündelten Vermarktung den Holzeinschlag von staatlicher Seite aus regulieren, um den Wald zu schützen. Dann hätte die Kartellbehörde aber anders entschieden.
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