Fr, 11:54 Uhr
06.12.2019
Weiterbildung für Vereinsmitarbeiter
Sport frei - aber sicher
Erste Hilfe, Fahrsicherheitstraining, Bewegungslehre oder Suchtprävention: Diese und weitere Themen stehen gerade auf dem Stundenplan einer Weiterbildung, an der Beschäftigte aus Sportvereinen im Kreissportbund und Berufsbildungszentrum Nordhausen (BBZ) teilnehmen...
In 200 Stunden erfahren die insgesamt rund 40 Mitarbeiter, die in erster Linie über das Teilhabechancengesetz gefördert werden, wichtige Kenntnisse für ihren Einsatz in den verschiedenen Sportvereinen im ganzen Landkreis Nordhausen.
So absolvieren die Teilnehmer in der umfangreichen Weiterbildung einen Übungsleiter-C-Lehrgang, werden zu Ersthelfern und Brandschutzhelfern ausgebildet und machen ein Fahrsicherheitstraining. Was wir hier gemeinsam organisieren, ist etwas Besonderes - dies betrifft sowohl die Beteiligung des Vereinssports am Teilhabechancengesetz als auch die fundierte Qualifikation der Teilnehmer, unterstreicht Andreas Meyer, Vereinsberater im Kreissportbund. Auch BBZ-Geschäftsführer Olaf Salomon betont die gute Zusammenarbeit beider Partner.
Die 33 Beschäftigten, die im Rahmen des Teilhabechancengesetzes gefördert werden, sind in insgesamt 29 Sportvereinen in elf Städten und Gemeinden im Einsatz. Zusätzlich werden zurzeit sechs Mitarbeiter von Sportvereinen über die GfAW gefördert, auch sie nehmen an den Lehrgängen im Kreissportbund und BBZ teil. Sie erfahren hier wertvolle Kenntnisse und Fertigkeiten, die ihnen im weiteren Berufsleben hilfreich sind und ihre Qualifikation bereichern, sagt Karin Schierwater, Bereichsleiterin Markt und Integration im Jobcenter Nordhausen.
Seit dem Start des Teilhabechancengesetzes zum Beginn des Jahres hat das hiesige Jobcenter insgesamt 112 Arbeitssuchende über dieses neue Förderinstrument vermittelt. Mit dem Teilhabechancengesetz kann das Jobcenter gezielt Menschen unterstützen, die seit zwei Jahren und länger auf Arbeitssuche sind. Gezahlt werden Lohnkostenzuschüsse von 50 bis zu 100 Prozent für zwei bis zu fünf Jahre. Zudem kann das Jobcenter Weiterbildungen wie hier im BBZ und Kreissportbund fördern.
Der Bereich des Sports bildet im Teilhabechancengesetz einen besonderen Schwerpunkt. Landrat Matthias Jendricke hatte bereits im Februar dem Kreisausschuss vorgeschlagen, dass der Landkreis Nordhausen ein Drittel der erforderlichen Eigenanteile der Lohnkosten übernimmt, wenn sich auch die jeweilige Kommune und der Verein entsprechend beteiligen. Die Integration der Beschäftigten in die Sportvereine läuft in meinen Augen beispielhaft, das Engagement des Kreissportbundes ist hier außergewöhnlich, auch im Vergleich zu anderen Landkreisen. Deshalb beteiligt sich der Landkreis als örtlicher Sozialhilfeträger auch an der Finanzierung der Eigenanteile der Lohnkosten, so Matthias Jendricke, der auch die kontinuierliche Kooperation des Jobcenters und des Kreissportbundes hervorhebt, auch schon in früheren Beschäftigungsprogrammen.
Langzeitarbeitslose erhielten eine neue Perspektive und positive Erfahrungen in den Sportvereinen und die Vereine eine wertvolle Unterstützung bei den vielen anfallenden Aufgaben – von der Platzpflege über die tägliche Vereinsarbeit bis hin zur Organisation von Wettkämpfen und Veranstaltungen.
Autor: redIn 200 Stunden erfahren die insgesamt rund 40 Mitarbeiter, die in erster Linie über das Teilhabechancengesetz gefördert werden, wichtige Kenntnisse für ihren Einsatz in den verschiedenen Sportvereinen im ganzen Landkreis Nordhausen.
So absolvieren die Teilnehmer in der umfangreichen Weiterbildung einen Übungsleiter-C-Lehrgang, werden zu Ersthelfern und Brandschutzhelfern ausgebildet und machen ein Fahrsicherheitstraining. Was wir hier gemeinsam organisieren, ist etwas Besonderes - dies betrifft sowohl die Beteiligung des Vereinssports am Teilhabechancengesetz als auch die fundierte Qualifikation der Teilnehmer, unterstreicht Andreas Meyer, Vereinsberater im Kreissportbund. Auch BBZ-Geschäftsführer Olaf Salomon betont die gute Zusammenarbeit beider Partner.
Die 33 Beschäftigten, die im Rahmen des Teilhabechancengesetzes gefördert werden, sind in insgesamt 29 Sportvereinen in elf Städten und Gemeinden im Einsatz. Zusätzlich werden zurzeit sechs Mitarbeiter von Sportvereinen über die GfAW gefördert, auch sie nehmen an den Lehrgängen im Kreissportbund und BBZ teil. Sie erfahren hier wertvolle Kenntnisse und Fertigkeiten, die ihnen im weiteren Berufsleben hilfreich sind und ihre Qualifikation bereichern, sagt Karin Schierwater, Bereichsleiterin Markt und Integration im Jobcenter Nordhausen.
Seit dem Start des Teilhabechancengesetzes zum Beginn des Jahres hat das hiesige Jobcenter insgesamt 112 Arbeitssuchende über dieses neue Förderinstrument vermittelt. Mit dem Teilhabechancengesetz kann das Jobcenter gezielt Menschen unterstützen, die seit zwei Jahren und länger auf Arbeitssuche sind. Gezahlt werden Lohnkostenzuschüsse von 50 bis zu 100 Prozent für zwei bis zu fünf Jahre. Zudem kann das Jobcenter Weiterbildungen wie hier im BBZ und Kreissportbund fördern.
Der Bereich des Sports bildet im Teilhabechancengesetz einen besonderen Schwerpunkt. Landrat Matthias Jendricke hatte bereits im Februar dem Kreisausschuss vorgeschlagen, dass der Landkreis Nordhausen ein Drittel der erforderlichen Eigenanteile der Lohnkosten übernimmt, wenn sich auch die jeweilige Kommune und der Verein entsprechend beteiligen. Die Integration der Beschäftigten in die Sportvereine läuft in meinen Augen beispielhaft, das Engagement des Kreissportbundes ist hier außergewöhnlich, auch im Vergleich zu anderen Landkreisen. Deshalb beteiligt sich der Landkreis als örtlicher Sozialhilfeträger auch an der Finanzierung der Eigenanteile der Lohnkosten, so Matthias Jendricke, der auch die kontinuierliche Kooperation des Jobcenters und des Kreissportbundes hervorhebt, auch schon in früheren Beschäftigungsprogrammen.
Langzeitarbeitslose erhielten eine neue Perspektive und positive Erfahrungen in den Sportvereinen und die Vereine eine wertvolle Unterstützung bei den vielen anfallenden Aufgaben – von der Platzpflege über die tägliche Vereinsarbeit bis hin zur Organisation von Wettkämpfen und Veranstaltungen.
Kommentare
Bisher gibt es keine Kommentare.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.