Fr, 15:03 Uhr
06.05.2005
Uneinsichtig und unkundig
Nordhausen (nnz). Auf der Bundesstraße 4 sind wieder mal zahlreiche Verkehrssünder erwischt worden. Eine Zivilstreife hatte die Strecke zwischen den Abzweigen Hain und Steinbrücken ins Visier genommen. Was dabei herausgekommen ist, das hat die nnz erfahren.
Gegen 18 Autofahrer mussten Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufgenommen werden, weil sie das Überholverbot missachtet hatten. Besonders verlockend war für einige Fahrer der Bereich an der Einfahrt zur Kreismülldeponie. Der Bußgeldkatalog sieht für diese Verstöße 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei vor. Der überwiegende Teil der Verkehrssünder zeigte sich uneinsichtig und wollte nicht erkannt haben, dass auf der gesamten Strecke überholen verboten ist. Dabei waren es ausschließlich Einheimische aus Nordhausen und Sondershausen, die die Strecke eigentlich kennen müssten.
In den Gesprächen bemerkten die Polizeibeamten aber auch große Defizite bei den Rechtskenntnissen. So waren einige Fahrer der Meinung, dass auf dieser Strecke am Ende einer Sperrlinie auch das Überholverbot endet. Das ist falsch. Es gibt zwischen den beiden Abfahrten keine Stelle, an der überholt werden darf.
Auf kleineren Abschnitten gibt es jedoch eine Ausnahme. Dort dürfen Fahrzeuge überholt werden, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren können. Dazu gehören nicht nur Traktoren, wie viele Autofahrer meinen, sondern z.B. auch die unbeliebten 25er Kleinwagen. In den nächsten Wochen wird die Polizei weiterhin ein wachsames Auge auf diesen Abschnitt der Bundesstraße halten.
Autor: nnzGegen 18 Autofahrer mussten Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufgenommen werden, weil sie das Überholverbot missachtet hatten. Besonders verlockend war für einige Fahrer der Bereich an der Einfahrt zur Kreismülldeponie. Der Bußgeldkatalog sieht für diese Verstöße 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei vor. Der überwiegende Teil der Verkehrssünder zeigte sich uneinsichtig und wollte nicht erkannt haben, dass auf der gesamten Strecke überholen verboten ist. Dabei waren es ausschließlich Einheimische aus Nordhausen und Sondershausen, die die Strecke eigentlich kennen müssten.
In den Gesprächen bemerkten die Polizeibeamten aber auch große Defizite bei den Rechtskenntnissen. So waren einige Fahrer der Meinung, dass auf dieser Strecke am Ende einer Sperrlinie auch das Überholverbot endet. Das ist falsch. Es gibt zwischen den beiden Abfahrten keine Stelle, an der überholt werden darf.
Auf kleineren Abschnitten gibt es jedoch eine Ausnahme. Dort dürfen Fahrzeuge überholt werden, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren können. Dazu gehören nicht nur Traktoren, wie viele Autofahrer meinen, sondern z.B. auch die unbeliebten 25er Kleinwagen. In den nächsten Wochen wird die Polizei weiterhin ein wachsames Auge auf diesen Abschnitt der Bundesstraße halten.

