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Sa, 13:45 Uhr
12.10.2019
Polizeibericht am Wochenende

Was auf den Straßen los war

Ein Mopedfahrer kommt nicht rechtzeitig zum stehen, Unfallflucht, unschöne Begegnungen mit Wild - die Nordhäuser Polizei musste sich am Freitag mit so ziemlich allem befassen, was das alltägliche Verkehrsunfallgeschehen so hergibt...

Am Freitag gegen 07:00 Uhr parkte ein Fahrzeugführer seinen Pkw Toyota in Kleinfurra, Ortsteil Hain, in der Oberstraße ab. Als dieser gegen 11:00 Uhr zurückkehrte, stellte dieser Beschädigungen am Pkw fest. Ein unbekanntes Fahrzeug muss beim Wenden gegen den Pkw des Geschädigten gefahren sein und hat in der Folge pflichtwidrig die Unfallstelle verlassen haben. Die Ermittlungen zum Unfallverursacher laufen. Sachdienliche Hinweise an die Polizei Nordhausen unter Tel.: 03631/960.

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Gegen 19:15 Uhr ereignete sich auf der B4 bei Nordhausen ein Wildunfall. Eine 31-jährige Fahrzeugführer befuhr mit ihrem BMW die B4 in Richtung Sundhausen. Ein Reh sprang plötzlich auf die Fahrbahn. Die Fahrzeugführerin konnte eine Kollision nicht verhindern. Es entstand Sachschaden. Das Reh flüchtet vom Unfallort.

Gegen 21:44 Uhr ereignete sich in der Bochumer Straße in Nordhausen ein Verkehrsunfall zwischen zwei Mopedfahrern. Beide Mopedfahrer befuhren die Bochumer Straße hintereinander. Als der vorausfahrende Mopedfahrer verkehrsbedingt halten musste, bremste der dahinter fahrende Mopedfahrer stark ab und wich aus. In der Folge rutschte dieser weg und verletzte sich leicht. Es entstand Sachschaden.

Gegen 21:30 Uhr kontrollierten Polizeibeamte in der Ilfelder Bahnhofstraße einen Fordfahrer, da dieser ein entstempeltes Kennzeichen am Pkw Ford angebracht hatte. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Pkw Ford weder zugelassen noch pflichtversichert war. Auch konnte der Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Ein Vortest erbrachte die Erkenntnis, dass der Fahrzeugführer auch noch unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt. Entsprechende Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter berauschenden Mitteln, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Abgabenordnung wurden gefertigt.
Autor: red

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