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Mi, 13:42 Uhr
25.09.2019
Zoll prüfte Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe

Zahlreiche Verstöße gegen Mindestlohngesetz

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung führten in Thüringen und Südwestsachsen mehr als 150 Zöllnerinnen und Zöllner am 18. September Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch. Dabei prüften sie die Arbeitsbedingungen von insgesamt 583 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen (354 in Thüringen und 229 in Südwestsachsen) sowie die Geschäftsunterlagen in 33 Firmen (4 in Thüringen und 29 in Südwestsachen). In einem ersten Ergebnis erhielten die Kontrolleure der Finanzkontrolle Schwarzarbeit insgesamt 69 Hinweise (59 in Thüringen und 10 in Südwestsachsen) auf Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Mindestlohns, der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, zu Scheinselbständigkeit, illegaler Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und zu Meldepflichtverstößen.

Davon wurden in 38 Fällen (34 in Thüringen und 4 in Südwestsachsen) Anhaltspunkte zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgestellt und in elf Fällen (alle in Thüringen) stießen die Beamten auf Hinweise, dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für seine Beschäftigten nicht oder nicht in richtiger Höhe an die Sozialkassen abgeführt hat.
Autor: red

Kommentare
Kobold2
25.09.2019, 19.56 Uhr
Man betrügt
sich in Deutschland gern selbst und hält das für ein Kavaliersdelikt. Hoffentlich sind die Strafen nicht so kavaliersmäßig.
Paul
25.09.2019, 21.06 Uhr
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