Mo, 11:31 Uhr
18.04.2005
Zehnte Sozialwahl
Nordhausen (nnz). Schon wieder Wahl, werden Sie jetzt sagen. Sozialwahl, was ist das eigentlich? Wen wählt man da? Damit Sie nicht wahlmüde werden, erklärt Ihnen der DGB, was es damit auf sich hat.
Am 1. Juli 2005 finden die Sozialwahlen statt, zum zehnten Mal seit 1953. Die Versicherten bei den gesetzlichen Krankenkassen, Unfall- und Rentenversicherungen wählen ihre Interessenvertreter in die jeweiligen Selbstverwaltungsorgane. Diese stellen dann die Hälfte der Mitglieder der Vertreterversammlung, die andere Hälfte ist mit Vertretern der Arbeitgeber besetzt, so der DGB-Regionsvorsitzende Ulrich Hannemann.
Wahlberechtigt sind alle Versicherten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. auf eine Neuerung verweist der Bundeswahlbeauftragte Hans-Eberhard Urbaniak:Seit diesem Wahlgang können auch versicherte Personen, die in den Staaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz leben oder arbeiten, wählen.
Über das passive Wahlrecht verfügt laut SGB IV ein volljähriger Versicherter, der entweder das Wahlrecht zum Bundestag besitzt oder im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens sechs Jahren eine Wohnung innehat, sich sonst gewöhnlich aufhält oder regelmäßig beschäftigt oder tätig ist. Das passive Wahlrecht gilt also auch für Ausländer, wenn sie volljährig sind und seit sechs Jahren hier leben.
Die Selbstverwaltung ist das höchste Entscheidungsorgan jedes Versicherungsträgers und agiert unabhängig von staatlichen Behörden. Die Entscheidungsbefugnis der Selbstverwaltungsgremien macht deutlich, dass es nicht belanglos ist, welche Vertreter der Versicherten gewählt werden. Deshalb treten der DGB und je nach Versicherungsträger auch die Mitgliedsgewerkschaften mit entsprechenden Listen an.
Autor: nnzAm 1. Juli 2005 finden die Sozialwahlen statt, zum zehnten Mal seit 1953. Die Versicherten bei den gesetzlichen Krankenkassen, Unfall- und Rentenversicherungen wählen ihre Interessenvertreter in die jeweiligen Selbstverwaltungsorgane. Diese stellen dann die Hälfte der Mitglieder der Vertreterversammlung, die andere Hälfte ist mit Vertretern der Arbeitgeber besetzt, so der DGB-Regionsvorsitzende Ulrich Hannemann.
Wahlberechtigt sind alle Versicherten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. auf eine Neuerung verweist der Bundeswahlbeauftragte Hans-Eberhard Urbaniak:Seit diesem Wahlgang können auch versicherte Personen, die in den Staaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz leben oder arbeiten, wählen.
Über das passive Wahlrecht verfügt laut SGB IV ein volljähriger Versicherter, der entweder das Wahlrecht zum Bundestag besitzt oder im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens sechs Jahren eine Wohnung innehat, sich sonst gewöhnlich aufhält oder regelmäßig beschäftigt oder tätig ist. Das passive Wahlrecht gilt also auch für Ausländer, wenn sie volljährig sind und seit sechs Jahren hier leben.
Die Selbstverwaltung ist das höchste Entscheidungsorgan jedes Versicherungsträgers und agiert unabhängig von staatlichen Behörden. Die Entscheidungsbefugnis der Selbstverwaltungsgremien macht deutlich, dass es nicht belanglos ist, welche Vertreter der Versicherten gewählt werden. Deshalb treten der DGB und je nach Versicherungsträger auch die Mitgliedsgewerkschaften mit entsprechenden Listen an.

