Mo, 13:22 Uhr
15.07.2019
Stadtverwaltung Nordhausen
Fernwärmeerschließung der Sangerhäuser Straße
Mit der grundhaften Straßenmodernisierung der Sangerhäuser Straße werden das Quartier Ammerberg und die Hochschule Nordhausen an das Fernwärmenetz der EVN GmbH angeschlossen. EVN und Stadtverwaltung Nordhausen weisen darauf hin, dass im Rahmen dieser Baumaßnahme für die Grundstückseigentümer ebenfalls die Möglichkeit besteht ihr anliegendes Grundstück an das Fernwärmenetz anschließen zu lassen.
Gemäß § 5 der Fernwärmesatzung gilt der Bestandsschutz vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärmeversorgung, entsprechend der Aufnahme der Grundstücke in das Fernwärmevorranggebiet, längstens bis zum 10. September 2020 bzw. 30. Oktober 2025, danach ist die Versorgung mit Fernwärme in den Vorranggebieten verpflichtend. Um höhere Hausanschlusskosten für die Grundstückseigentümer durch einen späteren Anschluss und somit einer weiteren Baumaßnahme zu vermeiden, rät die Stadtverwaltung, sich zeitnah mit der Energieversorgung Nordhausen in Verbindung zu setzen.
Autor: redGemäß § 5 der Fernwärmesatzung gilt der Bestandsschutz vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärmeversorgung, entsprechend der Aufnahme der Grundstücke in das Fernwärmevorranggebiet, längstens bis zum 10. September 2020 bzw. 30. Oktober 2025, danach ist die Versorgung mit Fernwärme in den Vorranggebieten verpflichtend. Um höhere Hausanschlusskosten für die Grundstückseigentümer durch einen späteren Anschluss und somit einer weiteren Baumaßnahme zu vermeiden, rät die Stadtverwaltung, sich zeitnah mit der Energieversorgung Nordhausen in Verbindung zu setzen.
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