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So, 13:59 Uhr
14.07.2019
E-Scooter:

DVR warnt vor Alkoholfahrten

„Alkohol hat im Straßenverkehr nichts zu suchen. Das gilt auch beim Fahren mit E-Scootern“, sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). Allein am vorigen Wochenende hatte die Polizei in München, Köln und Erfurt mehrere E-Scooter gestoppt, weil die Nutzer alkoholisiert mit den Kraftfahrzeugen (Kfz) unterwegs waren...


„Viele scheinen nicht zu wissen, dass das hochgradig gefährlich und verboten ist“, so Kellner. Doch für sie gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer, auch bei den Promillegrenzen.

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E-Scooter sind Kfz. Grundsätzlich gilt daher für alle, die E-Scooter fahren, Paragraph 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Demnach handelt ordnungswidrig, wer mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille mit einem E-Scooter fährt. Die Folgen: ein Bußgeld in Höhe von meist 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Wer mit einer niedrigeren BAK auf einem E-Scooter unterwegs ist, ist nicht zwingend vor Bußgeldern oder anderen Strafen befreit. Schon ab 0,3 Promille BAK machen sich E-Scooterfahrer strafbar, wenn sie alkoholbedingt auffällig werden. Wer mit einer BAK von mindestens 1,1 Promille E-Scooter fährt, begeht eine Straftat. Drei Punkte in Flensburg, eine Geld- und gegebenenfalls eine Freiheitsstraße von bis zu fünf Jahren sowie der Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate bis zu fünf Jahren sind die Folge.

Promillegrenzen für junge Menschen unter 21 Jahre und in der Probezeit
Für junge Menschen unter 21 Jahren und für alle, die die Fahrerlaubnis auf Probe haben, gilt: Das Trinken von Alkohol ist generell tabu. Wer unter der Wirkung von Alkohol E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird in der Regel mit 250 Euro Geldbuße und einem Punkt im Fahrerlaubnisregister geahndet.

Alkoholisiert E-Scooter fahren ist ein Unfallrisiko
„Allen Nutzern von E-Scootern muss klar sein: Sobald sie alkoholisiert mit dem Kraftfahrzeug unterwegs sind, gefährden sie sich und andere Verkehrsteilnehmer“, so Kellner. E-Scooter sind seit dem 15. Juni 2019 offiziell für den Straßenverkehr zugelassen. Seitdem hat die Polizei in vielen Städten etliche Unfälle registriert, die zumeist von den Fahrern der kleinen Flitzer verursacht wurden.

E-Scooter als eigene Kategorie in der Unfallstatistik
„Wenn wir die Zahl der Getöteten und Schwerverletzen senken möchten, müssen wir die Ursachen bekämpfen können“, sagt der Hauptgeschäftsführer. Dazu benötige man valide Zahlen. Deshalb fordert der DVR eine eigene Kategorie für E-Scooter in der Unfallstatistik einzuführen.
Autor: red

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Kommentare
Marcus Gerlach
14.07.2019, 18:49 Uhr
Alkoholfahrten gehören nicht in den Straßenverkehr.....
..... Genauso wie Fußgänger die auf Bundesstraßen und Landstraßen spazieren gehen. Gern in zweier Reihen und noch lieber mit Kind dabei. Damit das Kind auch gleich weiß das Straßen nicht für Autos sind.......! So heute drei mal beobachtet auf dem Weg von NSW nach Bad Sachsa
Wolfi65
15.07.2019, 08:35 Uhr
Ich hoffe A.Gerlach
Dass Sie wegen der Fussgänger auf der Bundesstrasse sich nicht zu mäßigen Tempo nötigen gelassen haben und sind weiter mit dem Fuss auf dem Gas geblieben, damit die mitgeführten Kinder gleich sehen, was mit solchen Störenfrieden des fließenden Verkehres passieren kann, wenn kein Platz gemacht wird.
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