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Mo, 17:14 Uhr
04.04.2005

„Untreue“ wird zurückgewiesen

Nordhausen (nnz). In einem Leserbrief in der „nnz-online“ vom 2. April 2005 unterstellt Volker Theuerkauf aus Steigerthal der Stadtverwaltung Nordhausen, insbesondere dem Bauamt, den Straftatbestand der Untreue an Hand der Haushaltsposition „Leistungen des Bauhofes“. Dem widerspricht jetzt Bauamtsleiter Jens Kohlhause.


„In der von Volker Theuerkauf angesprochenen Haushaltsstelle werden die Stunden erfasst und mit einem entsprechenden Stundensatz abgerechnet, die bei der Reparatur der Bauhoftechnik anfallen. Der finanzielle Aufwand hierfür ist entsprechend der Haushaltssystematik der Gemeinden als innere Verrechnung auszuweisen.

Die geleisteten Bauhofstunden werden so transparent und nachweisbar“, erklärt er. Bei der im Jahr 2004 durchgeführten Überprüfung der Stadtverwaltung Nordhausen durch den Landesrechnungshof wurde diese Form der Abrechnung des Bauhofs ausdrücklich begrüßt.

Die Kommunen im Freistaat Thüringen praktizieren eine kameralistische Haushaltsführung, in der nur Einnahmen und Ausgaben gebucht werden und keine Rückstellungen oder Abschreibungen vorgenommen werden. Somit sei es auch nicht möglich, innerhalb der Stadtverwaltung etwas in die eigene Tasche zuwirtschaften, wie es Volker Theuerkauf der Stadtverwaltung Nordhausen unterstellt.

Sicher sei es anzuerkennen, „dass Herr Theuerkauf nach möglichen Einsparungen im Stadthaushalt sucht. Ohne das nötige Fachwissen jedoch vom Straftatbestand der Untreue zu sprechen, entbehrt jeder Grundlage“, sagt Kohlhause. „Ich weise diese Unterstellung aufs schärfste zurück“, so der Bauamtsleiter.
Autor: nnz

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