Mi, 08:11 Uhr
03.07.2019
Gartenfreunde nahmen an Wettbewerb teil
Der Kleingarten - ein Symbol der Vielfalt
Kleingärten-Symbol der Vielfalt: für die Kleingartenanlage Riesenhaupt in Niedersachswerfen gehört dieses Motto des diesjährigen Wettbewerbes des Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde zum Leitbild. Wie sich das äußert, haben sich jetzt sechs Juroren angesehen...
Die Idee ist, die ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens in den Vordergrund zu rücken. Frau Marlis Biel, Vorsitzende des Kreisverbandes Nordhausen der Kleingärtner und Frau Katrin Schönemann, Ortsbürgermeisterin von Niedersachswerfen, haben die Besichtigung des Beitrages zum 11. Landeswettbewerb begleitet.
Die Arbeitsgruppe Wettbewerb des Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde besuchte am 24. Juni die Kleingartenanlage. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Hans-Peter Wulff nahm mit sechs Jurymitgliedern die Bewertung vor.
Der Vorsitzende der KGA Riesenhaupt Steffen Herbel erläuterte die Aktivitäten zur Teilnahme am Wettbewerb. Die gesamte Anlage wurde besichtigt und besonders der neu gestaltete Aufenthaltsbereich mit Sitzecke, Insektenhotel & Hochbeeten, welche gemeinsam mit der Heinz-Sielmann-Grundschule gestaltet wurden, fand bei allen Anklang.
Hier können sich sowohl die Vereinsmitglieder als auch die Insekten wohlfühlen. Die tolle Zusammenarbeit zwischen den Vereinsmitgliedern und allen Helfern und das daraus resultierende Ergebnis können bei der Auswertung im Oktober 2019 hoffentlich überzeugen.
Der Kreisverband der Kleingärtner in Nordhausen wünscht hierfür viel Erfolg!
Der Kreisverband Nordhausen der Kleingärtner bietet auf seiner Homepage www.kleingaertner-nordhausen.de Gärten in Nordhausen und im Kreisgebiet unter der Rubrik Gartenbörse an. Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle.
Carolin Rinck
Kreisverband Nordhausen der Kleingärtner
Autor: redDie Idee ist, die ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens in den Vordergrund zu rücken. Frau Marlis Biel, Vorsitzende des Kreisverbandes Nordhausen der Kleingärtner und Frau Katrin Schönemann, Ortsbürgermeisterin von Niedersachswerfen, haben die Besichtigung des Beitrages zum 11. Landeswettbewerb begleitet.
Die Arbeitsgruppe Wettbewerb des Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde besuchte am 24. Juni die Kleingartenanlage. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Hans-Peter Wulff nahm mit sechs Jurymitgliedern die Bewertung vor.
Der Vorsitzende der KGA Riesenhaupt Steffen Herbel erläuterte die Aktivitäten zur Teilnahme am Wettbewerb. Die gesamte Anlage wurde besichtigt und besonders der neu gestaltete Aufenthaltsbereich mit Sitzecke, Insektenhotel & Hochbeeten, welche gemeinsam mit der Heinz-Sielmann-Grundschule gestaltet wurden, fand bei allen Anklang.
Die Arbeitsgruppe Wettbewerb des Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde besuchte am 24. Juni die Kleingartenanlage (Foto: Carolin Rinck)
Hier können sich sowohl die Vereinsmitglieder als auch die Insekten wohlfühlen. Die tolle Zusammenarbeit zwischen den Vereinsmitgliedern und allen Helfern und das daraus resultierende Ergebnis können bei der Auswertung im Oktober 2019 hoffentlich überzeugen.
Der Kreisverband der Kleingärtner in Nordhausen wünscht hierfür viel Erfolg!
Der Kreisverband Nordhausen der Kleingärtner bietet auf seiner Homepage www.kleingaertner-nordhausen.de Gärten in Nordhausen und im Kreisgebiet unter der Rubrik Gartenbörse an. Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle.
Carolin Rinck
Kreisverband Nordhausen der Kleingärtner
Kommentare
Fönix
03.07.2019, 10.37 Uhr
Wald, Wiese und Garten - Für und Wider der CO2-Steuer
Diese Woche hat das BMU verkündet, dass nach seiner Auffassung die Einführung einer CO2-Steuer schnellstmöglich realisiert werden sollte. Mit dieser Steuer sollen die Verbraucher für anthropogen verursachten CO2-Ausstoß bezahlen. Wenn das der politische Mehrheitswille sein soll, o.k., dann muss es der Verbraucher wohl akzeptieren, so funktioniert Demokratie in der heutzutage praktizierten Form.
ABER:
Wenn der Verbrauch von CO2 besteuert wird, ist es nach meiner Auffassung nicht nur recht und billig, sondern vor allem ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die Akteure, die den übermäßigen CO2-Anteil in unserer Atmosphäre durch aktives Handeln reduzieren, dafür auch belohnt werden. Und zwar im gleichen Maß, wie die erzeugte Tonne CO2 besteuert wird. Also jeder Waldbesitzer, der durch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung dazu beiträgt, dass der Wald CO2 reduziert, sollte eine entsprechende Vergütung erhalten. Auch für die Landwirtschaft sind entsprechende Regularien vorstellbar, sollten aber an eine nachhaltige Bewirtschaftung gebunden sein. Auf jeden Fall wird hier die Bilanzierung aufwendiger, ist aber auf jeden Fall machbar.
Der Anspruch für Vergütung von Aufwendungen zur CO2-Reduktion steht dann gleichermaßen auch jedem Gartenbesitzer zu, der einen wahrnehmbaren Anteil an Pflanzen in seinem Garten hegt und nicht nur Mulch, Kies, Steine und Beton auf den betreffenden Flächen verteilt und vielleicht noch einen PVC-Pool aufstellt. Ein finanzieller Ausgleich insbesondere auch für den engagierten privaten Verbraucher ist vor allem deswegen geboten, weil die geplante CO2-Steuer zu einer massiven Preiserhöhung für nahezu alle Waren und Dienstleistungen führen wird. Denn die auf fossile Energieträger bezogene CO2-Steuer betrifft ja nicht nur den direkten Verbrauch von Benzin, Diesel, Heizöl, Kohle, konventionellen Strom, Fernwärme etc.. Auch für die Warenproduktion benötigen die Hersteller Energie und dazu kommen noch die Aufwendungen für Kommissionierung, Transport und Lagerung (z.B. Kühlung vieler Lebensmittel !). Alle diese Abläufe basieren auf potentiell CO2-erzeugenden Prozessen, die zusätzlichen Steuerabgaben werden die Hersteller, Händler, Logistiker und Dienstleister wie z.B. Handwerker eins zu eins auf die Preise aufschlagen.
Interessant wird in diesem Zusammenhang sein, ob sich die Landflucht in den kommenden Jahren und Jahrzehnten fortsetzt. Wenn es den grünflächenbesitzenden Kommunen und den Landwirten mit ihrem starken politischen Einfluss sowie im Gefolge den Wald- und Gartenbesitzern gelingt, einen Vergütungsanspruch für die aktive CO2-Reduktion durchzusetzen, werden plötzlich Grünflächen und Gärten wieder interessant und begehrt.
Es wäre von unschätzbarem Wert, wenn auf diesem Weg wieder mehr Gärten und Grünflächen bewirtschaftet werden. Denn das bedeutet neben einem höheren Selbstversorgungsanteil (und damit weniger Transport von Lebensmitteln per LKW, Flugzeug und Schiff) auch, dass wieder mehr Kinder von Ihren Eltern und Großeltern lernen werden, wie Erdbeeren, Kirschen und Äpfel sowie Salat, Kohlrabi und Tomaten im eigenen Garten angebaut und geerntet werden können. Zwangläufig verbunden wäre damit die Erfahrung, dass das eigene Obst und Gemüse in der Regel deutlich schmackhafter und oft auch gesünder ist. Die Erkenntnis, dass in der Region erzeugtes Obst, Gemüse und Fleisch unbestritten seine Vorteile hat, lässt dann nicht mehr lange auf sich warten und der Weg zum Hofladen des nächstgelegenen Biobauern sollte dann auch ein recht kurzer sein.
Ich bin jedenfalls sehr gespannt, ob im Zuge der Einführung der CO2-Steuer auch ein Vergütungsanspruch für die CO2-Reduktion Eingang in die Arbeit der Legislative findet oder ob die grünbunte Politikergilde das mit allen Mitteln zu verhindern sucht. Es würde Klarheit bringen, ob diese Steuer ausnahmsweise einmal wirklich steuern soll oder ob sie das Staatssäckel zu füllen hat, um die immer weiter wachsenden Pensionsansprüche auch in der Zukunft auskömmlich zu bedienen.
ABER:
Wenn der Verbrauch von CO2 besteuert wird, ist es nach meiner Auffassung nicht nur recht und billig, sondern vor allem ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die Akteure, die den übermäßigen CO2-Anteil in unserer Atmosphäre durch aktives Handeln reduzieren, dafür auch belohnt werden. Und zwar im gleichen Maß, wie die erzeugte Tonne CO2 besteuert wird. Also jeder Waldbesitzer, der durch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung dazu beiträgt, dass der Wald CO2 reduziert, sollte eine entsprechende Vergütung erhalten. Auch für die Landwirtschaft sind entsprechende Regularien vorstellbar, sollten aber an eine nachhaltige Bewirtschaftung gebunden sein. Auf jeden Fall wird hier die Bilanzierung aufwendiger, ist aber auf jeden Fall machbar.
Der Anspruch für Vergütung von Aufwendungen zur CO2-Reduktion steht dann gleichermaßen auch jedem Gartenbesitzer zu, der einen wahrnehmbaren Anteil an Pflanzen in seinem Garten hegt und nicht nur Mulch, Kies, Steine und Beton auf den betreffenden Flächen verteilt und vielleicht noch einen PVC-Pool aufstellt. Ein finanzieller Ausgleich insbesondere auch für den engagierten privaten Verbraucher ist vor allem deswegen geboten, weil die geplante CO2-Steuer zu einer massiven Preiserhöhung für nahezu alle Waren und Dienstleistungen führen wird. Denn die auf fossile Energieträger bezogene CO2-Steuer betrifft ja nicht nur den direkten Verbrauch von Benzin, Diesel, Heizöl, Kohle, konventionellen Strom, Fernwärme etc.. Auch für die Warenproduktion benötigen die Hersteller Energie und dazu kommen noch die Aufwendungen für Kommissionierung, Transport und Lagerung (z.B. Kühlung vieler Lebensmittel !). Alle diese Abläufe basieren auf potentiell CO2-erzeugenden Prozessen, die zusätzlichen Steuerabgaben werden die Hersteller, Händler, Logistiker und Dienstleister wie z.B. Handwerker eins zu eins auf die Preise aufschlagen.
Interessant wird in diesem Zusammenhang sein, ob sich die Landflucht in den kommenden Jahren und Jahrzehnten fortsetzt. Wenn es den grünflächenbesitzenden Kommunen und den Landwirten mit ihrem starken politischen Einfluss sowie im Gefolge den Wald- und Gartenbesitzern gelingt, einen Vergütungsanspruch für die aktive CO2-Reduktion durchzusetzen, werden plötzlich Grünflächen und Gärten wieder interessant und begehrt.
Es wäre von unschätzbarem Wert, wenn auf diesem Weg wieder mehr Gärten und Grünflächen bewirtschaftet werden. Denn das bedeutet neben einem höheren Selbstversorgungsanteil (und damit weniger Transport von Lebensmitteln per LKW, Flugzeug und Schiff) auch, dass wieder mehr Kinder von Ihren Eltern und Großeltern lernen werden, wie Erdbeeren, Kirschen und Äpfel sowie Salat, Kohlrabi und Tomaten im eigenen Garten angebaut und geerntet werden können. Zwangläufig verbunden wäre damit die Erfahrung, dass das eigene Obst und Gemüse in der Regel deutlich schmackhafter und oft auch gesünder ist. Die Erkenntnis, dass in der Region erzeugtes Obst, Gemüse und Fleisch unbestritten seine Vorteile hat, lässt dann nicht mehr lange auf sich warten und der Weg zum Hofladen des nächstgelegenen Biobauern sollte dann auch ein recht kurzer sein.
Ich bin jedenfalls sehr gespannt, ob im Zuge der Einführung der CO2-Steuer auch ein Vergütungsanspruch für die CO2-Reduktion Eingang in die Arbeit der Legislative findet oder ob die grünbunte Politikergilde das mit allen Mitteln zu verhindern sucht. Es würde Klarheit bringen, ob diese Steuer ausnahmsweise einmal wirklich steuern soll oder ob sie das Staatssäckel zu füllen hat, um die immer weiter wachsenden Pensionsansprüche auch in der Zukunft auskömmlich zu bedienen.
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