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Fr, 14:47 Uhr
07.06.2019
Polizeibericht

Katastrophe knapp verhindert

Einen Schock erlitt der Triebfahrzeugführer einer Regionalbahn, die sich gestern gegen 13:40 Uhr auf der Fahrt von Nordhausen nach Northeim befand. Der Zug leitete eine Notbremsung ein und entging nur knapp einer Tragödie...

Kurz nach Abfahrt in Nordhausen, zwischen den Bahnhöfen Nordhausen und Nordhausen-Sulza, erkannte der Lokführer eine männliche Person, die gerade dabei war, einen unbeschrankten Fußgängerbahnübergang mit einem Rollstuhl zu überqueren. Der Zug war da schon mit fast einhundert Stundenkilometern unterwegs.

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Der Lokführer leitete eine Schnellbremsung ein und kam nur wenige Zentimeter vor dem Rollstuhl zum Stehen. Auf Grund der erhöhten Position im Führerstand des Zuges sah der Lokführer zunächst Rollstuhl und Person nicht und meinte diese überrollt zu haben. Der Rollstuhlfahrer blieb indes unverletzt und setzte seine Fahrt fort. Auf Grund des erlittenen Schocks musste der Lokführer in der Folge seinen Dienst beenden. Reisende im Zug wurden nicht verletzt.

Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Autor: red

Kommentare
Wolfi65
07.06.2019, 15.48 Uhr
Ein Unding, was die Bahn dort macht
Wie kann ein Aussenstehender im Rollstuhl sitzend, ein sich mit einer Annäherungsgeschwindigkeit von 100 km/h fahrendes Schienenfahrzeug richtig einschätzen und danach handeln?!
Selbst geschultes Sicherungspersonal hat in gewissen Situationen Schwierigkeiten dabei.
Ein Lacher, was sich die DBAG sicherungstechnisch mit diesem unbeschrankten und ungesicherten Fußgängerüberweg erlaubt.
Selbst bei der alten Streckengeschwindigkeit von Vmax. 75 km/h war dieser Übergang schon gefährlich genug.
Da bring ein Umlaufgeländer nur wenig an mehr Sicherheit, da die Meisten bei der Überquerung darauf achten, nicht am Umlauf hängen zu bleiben um im selben Moment sich schon im Gefahrenbereich zu befinden.
Es ist doch nicht das erste Mal, dass Jemand dort zu Schaden gekommen ist.
Gerade ältere Mitbürger haben in solchen Situationen ihre Schwirigkeiten.
Aber Hauptsache man spart für einen Börsengang, welchen selbst die Generation Facebook nicht mehr erleben wird.
tannhäuser
07.06.2019, 16.01 Uhr
Ein Güterzug...
...wäre nicht so schnell zum Stehen gekommen.

Man kann es aber nicht als Problem unbeschrankter Bahnübergänge definieren.

Denn manche unbelehrbaren "Verkehrsteilnehmer" lassen sich auch nicht von heruntergelassenen Schranken aufhalten.

Die wahren Opfer sind die traumatisierten Lokführer und Fahrgäste.
AktenzeichenXY
07.06.2019, 16.23 Uhr
So siehts aus, tannhäuser.
Und als wäre das noch nicht genug, macht sich der Rollstuhlfahrer noch aus den Staub.
(trotz der Geländer dort, kann auch jemand im Rollstuhl gut nach links & rechts sehen!)

Alles Gute dem Lokführer & danke für die schnelle Reaktion!
Wolfi65
07.06.2019, 18.06 Uhr
Doch @tannhäuser
Das Problem sind unbeschrankte bzw. nicht technisch gesicherte Übergänge. Bei solchen wird immer der schwarze Peter dem Benutzer solcher in die Schuhe geschoben. Dem Rollstuhlfahrer das unzeitige Befahren zu unterstellen, ist einfach nur schäbig. Ein Rollstuhlfahrer hat durch seine niedrige Sitzposition eine viel geringere Sicht auf die Annäherungsstrecke als ein stehender Mensch. Deshalb ist es auch dem Sicherungspersonal verboten, während der Arbeit zu sitzen, weil dadurch vom erkennen des Fahrzeuges bis zur Räumung des Gleises, wertvolle Zeit verloren geht. Eine Sekunde entscheidet dabei zwischen Leben und Verderben. Ich spreche da vollkommen aus dienstlicher Erfahrung. Man muss sich nur vor Augen halten, wieviel Meter ein Schienenfahrzeug pro Sekunde bei Tempo 100 km/h zurücklegt. Dem Triebfahrzeugführer kann man in so einem Fall keine Schuld geben, denn dieser kann in den wenigsten Fällen die Fuhre noch zum halten bringen. Trotz Schnellbremsung mit Hilfe von Scheiben- und Magnetschienenbremsen
tannhäuser
07.06.2019, 19.36 Uhr
Ja Wolfi!
Bahnübergänge können Todesfallen sein und ich habe dem Rollstuhlfahrer keinen Vorwurf gemacht. Ich war ja nicht dabei.

Ich spreche Ihnen Ihre Erfahrungen gar nicht ab. Jeder Unfall liegt anders, aber nicht immer trägt die Bahn die Schuld. Nichts anderes wollte ich ausdrücken.
Wolfi65
07.06.2019, 21.30 Uhr
Nachtrag zum Vortrag
Und die Spezis, welche hier mit absoluter Unwissenheit geringste Zusammenhänge nicht analysieren können, weil man eben nicht vom Fach ist, aber alles negativ Voten müssen, sollten einfach die Finger vom PC oder Handy lassen. Wissen ist eben durch den einfachen Kauf einer Fahrkarte bei der Harzbahn nicht zu vermitteln
Psychoanalytiker
07.06.2019, 21.57 Uhr
@Tannhäuser und das Aktenzeichen
Trotz mehrerer "Daumenhoch" kann ich Ihren Standpunkt weder nachvollziehen, noch gutheißen.

Ich selbst "durfte" bereits zeitweise einmal "Rollstuhl fahren", eine unwirkliche Situation. Nun gibt es die unterschiedlichsten Varianten, zum Beispiel mit und ohne Motor, kleine, mittlere und große Räder. Was das hier für ein Rollstuhl war, ist nicht genannt, der Gesundheitszustand des behinderten Menschen ist ebenfalls unbekannt.

Wir betonen immer, dass die Würde des Menschen in diesem Land unantastbar ist. Da ist die Bezeichnung ""unbelehrbarer "Verkehrsteilnehmer"" hier völlig fehl am Platz! Es handelt sich um einen Menschen! Und dieser Mensch möchte vielleicht nur ein klein wenig am Leben teilnehmen und stößt dann an Hemmnisse, wie (hier offenbar) einen unbeschrankten Bahnübergang, den es zu überwinden gilt. Weiß man, warum der Rollstuhlfahrer zum Stehen kam? Vielleicht war es ein Defekt, vielleicht ein Hemmnis, das das Rollen einschränkte, vielleicht fehlende Kraft, den Schienenstrang zu überwinden. Natürlich hätte der Mensch den Ort nicht verlassen dürfen, aber vielleicht war auch er von der großen Lok mehr als geschockt.

Ich wünsche ALLEN, dass sie nicht mal auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, und auf einem Schienenstrang oder einer unsere Flickenteppiche (Straße) stehen bleiben oder in einen Graben fallen und dann im besten Fall vielleicht nur Panik bekommen. Natürlich wünsche ich auch dem Lokführer alles Gute und baldige Genesung!!!
AktenzeichenXY
08.06.2019, 09.31 Uhr
Unterstellung?!! Manche tun immer so, als ob sie den anderen kennen!
Ich bin schon mit einem Rollstuhlfahrer da mal lang gekommen - sonst würde ich sowas hier nicht behaupten, wenn ich mir nicht sicher bin!
Und 2. ist es mir völlig Schnuppe, wer da mal bei der Bahn gearbeitet hat - also, Ball flach halten!
AktenzeichenXY
08.06.2019, 10.11 Uhr
Und was heißt "mehrere Daumen hoch"
Darauf hab ich keinen Einfluss. (zum Glück)
Ich hab oben nur beschrieben, wie ich es mit einem Rollstuhlfahrer dort mal erlebt habe - also er konnte nach links & Rechts sehen, genau wie ich.
(was gibt's daran nicht zu verstehen?)
ottilie
08.06.2019, 10.48 Uhr
Katastrophe knapp verhindert
Dem Lokführer ein herzliches Dankeschön für sein schnelles Handeln und gute Besserung. Leider kennt man den Rollstuhlfahrer nicht, deshalb kann man ihn nicht einschätzen. Aber es gibt auch solche, die denken sie haben immer Vorfahrt. Es gibt auch Überwege, z. B. in der Bochumer Straße, die viele Menschen nicht nutzen, weil es ein paar Meter für sie zu weit ist und laufen kreuz und quer über die Straße. Sie bringen nicht nur sich, sondern auch Kraftfahrer in Gefahr. Auch davon machen Rollstuhlfahrer und Muttis mit Kinderwagen keine Ausnahme. Alle wollen sich nicht die Zeit zur Vorsicht nehmen, aber wenns dann passiert, dann müssen sie sich Zeit nehmen oder aber sie liegen längere Zeit im Krankenhaus. Dann setzt vielleicht einmel das Gehirn ein.
Wolfi65
08.06.2019, 14.54 Uhr
Aktenzeichen XY
Sie können doch für Ihre Unkenntnis nichts.
Für Sie ist ist ein Zug ein Zug, obwohl dieser vielleicht als Rangier- und oder Sperrfahrt Nummer XY auf der Freien Strecke unterwegs ist
Für Sie ist der Halt in Nordhausen-Salza ein Bahnhof, obwohl er in Wirklichkeit laut DV-DS 408 ein Haltepunkt darstellt.
Ein wie hier beschriebener Bahnübergang(BÜ ) in Wirklichkeit ein Wegübergang ist.
Sie müssen das ja nicht wissen.
Aber es ist nicht einzusehen, dass bei hohen Streckengeschwindigkeiten die Benutzer eines solchen Überganges mit der Eigensicherung betraut werden.
Das bedeutet, dass man selbst die noch verbleibende Zeit, um gefahrlos über das Gleis zu kommen und die Annäherungsgeschwindigkeit der Schienenfahrzeuge als Aussenstehender einschätzen muss.
Das kann in der heutigen Zeit nicht sein.
Auch so ein kleiner Übergang gehört technisch zumindest durch eine optische Warnung (rotes Blink- oder Standlicht) und eine akustische Warnung (Warnton auf und abschwellend) gesichert und für den sich annährenden Triebfahrzeugführer durch ein Wegübergangssicherungssignal So 16 überwacht.
Dann kommt auch ein Blinder bei Nebel sicher über das Gleis.
So kann man dann in Zukunft auch bis zu 160 km/ h durch Salza donnern.
Erst ab Geschwindigkeiten über 160 km/h müssen die Bahn- und Wegübergänge, durch Brücken und Tunnel ersetzt werden.
Und jetzt mache ich schon wieder Überstunden, welche ich seit 11 Jahren nicht mehr bezahlt bekomme.
Na wenigsten ist mein Brötchengeber noch der Selbige.
Der Steuerzahler....
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