Mi, 10:01 Uhr
05.06.2019
Landratsamt warnt
Vorsicht bei Asbest und Co.
Das Fachgebiet Immissionsschutz und Chemikalienrecht des Landratsamtes Nordhausen weist darauf hin, dass es verboten ist, Asbest zu verkaufen, zu verschenken oder anderweitig abzugeben, zu lagern, zu verwenden oder wiederzuverwenden, beispielsweise bei der Sanierung von Asbestdächern. Eine Nichteinhaltung dieses Verbots kann strafrechtlich verfolgt werden...
Asbestmaterialien müssen, wenn sie ihren ursprünglichen Zweck verloren haben, ordnungsgemäß entsorgt werden. Asbesthaltige Baumaterialien gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen auf der Deponie Nentzelsrode entsorgt werden. Asbest wurde verboten nachdem erkannt wurde, dass der Asbeststaub gesundheitsschädlich und krebserregend ist. Dabei wirken sich die Fasern zumeist nicht direkt auf die Gesundheit aus, sondern verursachen langfristig chronische Erkrankungen.
Das Risiko für Lungen-, Bauch- und Rippenfellkrebs steigt mit der Asbestfaserkonzentration in der Luft und mit der Dauer der Einwirkung. Die Schädigungen machen sich oft erst viele Jahre, bis zu 40 Jahre später bemerkbar. Besonders in den 1960er und 70er Jahren sind u.a. eine Vielzahl von Gebäuden mit asbesthaltigen Baustoffen – überwiegend Asbestzement – erbaut worden. Asbest findet man beispielsweise in Decken- und Wandplatten, Dach- und Wellplatten, Nachspeicheröfen, Heizkessel, Vinyl-Asbest-Fliesen. Im privaten Bereich können vor allem Heimwerker und ihre Familien einer Gefahr durch Asbestfasern ausgesetzt sein. Zu einer besonders hohen Freisetzung von Fasern kann es kommen, wenn asbesthaltige Bauteile bearbeitet, zum Beispiel angebohrt oder angesägt werden, nicht sachgerecht ausgebaut oder entsorgt werden. Im Zweifelsfall sollten insbesondere Abbrucharbeiten durch eine Fachfirma ausgeführt werden.
Insbesondere für Unternehmen sind die neuen Regelungen und Verpflichtungen zu den mit Bioziden behandelte Waren wichtig, wie das Fachgebiet Immissionsschutz und Chemikalienrecht hinweist. Die Biozidprodukte schützen die Waren vor schädlichen Organismen wie Schädlingen, Schimmel und Bakterien. Die Regelungen und Verpflichtungen betreffen Hersteller, Importeure und Händler. Der Landkreis Nordhausen beteiligt sich seit diesem Jahr an einem überregionalen Projekt mit dem Ziel, den rechtmäßigen Einsatz von bioziden Wirkstoffen in behandelten Waren und der Kennzeichnung behandelter Waren nach Maßgabe der Kriterien und Regelungen der Biozidrichtlinien zu prüfen. Mitarbeiter des Fachgebietes Immissionsschutz und Chemikalienrecht werden dementsprechend bei Händlern Inspektionen durchführen.
Autor: redAsbestmaterialien müssen, wenn sie ihren ursprünglichen Zweck verloren haben, ordnungsgemäß entsorgt werden. Asbesthaltige Baumaterialien gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen auf der Deponie Nentzelsrode entsorgt werden. Asbest wurde verboten nachdem erkannt wurde, dass der Asbeststaub gesundheitsschädlich und krebserregend ist. Dabei wirken sich die Fasern zumeist nicht direkt auf die Gesundheit aus, sondern verursachen langfristig chronische Erkrankungen.
Das Risiko für Lungen-, Bauch- und Rippenfellkrebs steigt mit der Asbestfaserkonzentration in der Luft und mit der Dauer der Einwirkung. Die Schädigungen machen sich oft erst viele Jahre, bis zu 40 Jahre später bemerkbar. Besonders in den 1960er und 70er Jahren sind u.a. eine Vielzahl von Gebäuden mit asbesthaltigen Baustoffen – überwiegend Asbestzement – erbaut worden. Asbest findet man beispielsweise in Decken- und Wandplatten, Dach- und Wellplatten, Nachspeicheröfen, Heizkessel, Vinyl-Asbest-Fliesen. Im privaten Bereich können vor allem Heimwerker und ihre Familien einer Gefahr durch Asbestfasern ausgesetzt sein. Zu einer besonders hohen Freisetzung von Fasern kann es kommen, wenn asbesthaltige Bauteile bearbeitet, zum Beispiel angebohrt oder angesägt werden, nicht sachgerecht ausgebaut oder entsorgt werden. Im Zweifelsfall sollten insbesondere Abbrucharbeiten durch eine Fachfirma ausgeführt werden.
Insbesondere für Unternehmen sind die neuen Regelungen und Verpflichtungen zu den mit Bioziden behandelte Waren wichtig, wie das Fachgebiet Immissionsschutz und Chemikalienrecht hinweist. Die Biozidprodukte schützen die Waren vor schädlichen Organismen wie Schädlingen, Schimmel und Bakterien. Die Regelungen und Verpflichtungen betreffen Hersteller, Importeure und Händler. Der Landkreis Nordhausen beteiligt sich seit diesem Jahr an einem überregionalen Projekt mit dem Ziel, den rechtmäßigen Einsatz von bioziden Wirkstoffen in behandelten Waren und der Kennzeichnung behandelter Waren nach Maßgabe der Kriterien und Regelungen der Biozidrichtlinien zu prüfen. Mitarbeiter des Fachgebietes Immissionsschutz und Chemikalienrecht werden dementsprechend bei Händlern Inspektionen durchführen.


