Mi, 07:29 Uhr
30.03.2005
Sinnlose Verunglimpfungen
Nordhausen (nnz). Unter der Überschrift Subventionsbetrug? hatte die nnz in diesem Monat über einen Antrag von FDP-Stadtrat Martin Höfer berichtet. Jetzt erhielt die nnz eine Stellungnahme der BauBeCon...
Sehr geehrter Herr Greiner,
mit Ihrem o.a. Artikel unter der Überschrift Subventionsbetrug? erwecken Sie den Eindruck, Herr Höfer würde die BauBeCon des Subventionsbetruges bezichtigen. Tatsächlich zitieren Sie seinen Antrag wie folgt: Der Bauherr hat bei seiner Maßnahme drastisch gespart...Eine Rückzahlung...erfolgte bisher noch nicht. Dieser Sachverhalt erfüllt anbei bemerkt den Straftatbestand des Subventionsbetruges. Der Begriff bezieht sich also auf das angebliche Verhalten des Eigentümers, nicht auf die Arbeitsweise der BauBeCon, die im übrigen weder selbst Fördermittel erhält noch über Fördermittel entscheidet.
Herrn Höfer ist dieses seit Jahren aufgrund zahlreicher Gespräche in eigener Sache bestens bekannt, was ihn von sinnlosen Verunglimpfungen nicht abhält.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Andert, BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Autor: nnzSehr geehrter Herr Greiner,
mit Ihrem o.a. Artikel unter der Überschrift Subventionsbetrug? erwecken Sie den Eindruck, Herr Höfer würde die BauBeCon des Subventionsbetruges bezichtigen. Tatsächlich zitieren Sie seinen Antrag wie folgt: Der Bauherr hat bei seiner Maßnahme drastisch gespart...Eine Rückzahlung...erfolgte bisher noch nicht. Dieser Sachverhalt erfüllt anbei bemerkt den Straftatbestand des Subventionsbetruges. Der Begriff bezieht sich also auf das angebliche Verhalten des Eigentümers, nicht auf die Arbeitsweise der BauBeCon, die im übrigen weder selbst Fördermittel erhält noch über Fördermittel entscheidet.
Herrn Höfer ist dieses seit Jahren aufgrund zahlreicher Gespräche in eigener Sache bestens bekannt, was ihn von sinnlosen Verunglimpfungen nicht abhält.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Andert, BauBeCon Sanierungsträger GmbH

