Di, 11:37 Uhr
29.03.2005
Zurückgenommen
Nordhausen (nnz). Ordnung muss sein – unter dieser Überschrift berichtete die nnz in der vergangenen Woche über einen Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit einer nicht angebrachten Hausnummer in Nordhausen. Jetzt hat das Rathaus reagiert.
Auf die Pflicht zum Anbringen der Hausnummern habe die Stadt Nordhausen bereits im Amtsblatt Nordhäuser Ratskurier Nr. 96 am 10. Juli 2002 hingewiesen. Damit dürfte es auch für Frau S. und Herrn L. in der Karolinger Straße Zeit genug gegeben haben, bis 2005 eine solche an ihrem Haus anzubringen, so der zuständige Amtsleiter Gerald Riebel. Diese Pflicht der Grundstückseigentümer sollte auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Im Ordnungsamt gingen dazu wiederholt Hinweise von Bürgern und Behörden ein. Zuletzt sprach Martin Höfer im Stadtrat am 16. März 2005 dieses Thema an, und kürzlich informierte der Rettungsdienst darüber, dass sich bei einem medizinischen Notfall erhebliche Probleme beim Auffinden der angegebenen Adresse ergeben haben.
Die Stadtverwaltung bittet die Eigentümer, spätestens bis Ende April 2005 für eine entsprechende Nummerierung ihrer Grundstücke zu sorgen. Bis dahin werden keine Bußgelder erhoben und die wenigen bereits erteilten Bescheide zurückgenommen. Der Stadtverwaltung liegt nicht an einer Konsolidierung des Haushaltes durch Mini-Einnahmen von 35 Euro Bußgeldern, sondern sie ist an der Sicherheit der Nordhäuser Bürger interessiert. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Hausnummer allerdings nicht beleuchtet sein müssen – wie an anderer Stelle in den Medien veröffentlicht. Bei Fragen können sich die Hauseigentümer an das Rechts- und Ordnungsamt, Markt 15, Sachgebiet Öffentliche Ordnung, Telefon: 6 96 – 5 30 oder 6 96 – 5 61 wenden.
Autor: nnzAuf die Pflicht zum Anbringen der Hausnummern habe die Stadt Nordhausen bereits im Amtsblatt Nordhäuser Ratskurier Nr. 96 am 10. Juli 2002 hingewiesen. Damit dürfte es auch für Frau S. und Herrn L. in der Karolinger Straße Zeit genug gegeben haben, bis 2005 eine solche an ihrem Haus anzubringen, so der zuständige Amtsleiter Gerald Riebel. Diese Pflicht der Grundstückseigentümer sollte auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Im Ordnungsamt gingen dazu wiederholt Hinweise von Bürgern und Behörden ein. Zuletzt sprach Martin Höfer im Stadtrat am 16. März 2005 dieses Thema an, und kürzlich informierte der Rettungsdienst darüber, dass sich bei einem medizinischen Notfall erhebliche Probleme beim Auffinden der angegebenen Adresse ergeben haben.
Die Stadtverwaltung bittet die Eigentümer, spätestens bis Ende April 2005 für eine entsprechende Nummerierung ihrer Grundstücke zu sorgen. Bis dahin werden keine Bußgelder erhoben und die wenigen bereits erteilten Bescheide zurückgenommen. Der Stadtverwaltung liegt nicht an einer Konsolidierung des Haushaltes durch Mini-Einnahmen von 35 Euro Bußgeldern, sondern sie ist an der Sicherheit der Nordhäuser Bürger interessiert. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Hausnummer allerdings nicht beleuchtet sein müssen – wie an anderer Stelle in den Medien veröffentlicht. Bei Fragen können sich die Hauseigentümer an das Rechts- und Ordnungsamt, Markt 15, Sachgebiet Öffentliche Ordnung, Telefon: 6 96 – 5 30 oder 6 96 – 5 61 wenden.

