Mi, 09:55 Uhr
23.03.2005
Ordnung muß sein
Nordhausen (nnz). Dieses altdeutsche Sprichwort hat immer noch seine Gültigkeit. Vor allem dort, wo mehrere Menschen zusammen leben. Zum Beispiel in einer Stadt wie Nordhausen. Und diese hat ein aufmerksames Ordnungsamt – auch (und vielleicht vor allem) wenn es um Hausnummern geht.
Hausnummern müssen sein, sie müssen erkennbar angebracht sein. Ein Bündel von Paragraphen und Verordnungen regelt das in Nordhausen. Das eigentlich hätten auch zwei Grundstücksbesitzer wissen müssen, denn an ihrem Haus befand sich keine Nummer. Und das alles hatte Folgen.
Doch die nnz will diesen Fall mal aufdröseln: Die Stadtverwaltung hat eine gut funktionierende Pressestelle. Die vermeldete auf der städtischen Internetseite am 16. Februar, dass das Ordnungsamt in den kommenden Wochen die ordentliche Anbringung der Hausnummern kontrollieren werde. Der unbedarfte aber interessierte Grundstücksbesitzer, vielleicht auch alle anderen Normalos hätten schlussfolgern können, dass also in den kommenden Wochen kontrolliert wird. Möglicherweise hatte sich der eine oder andere jetzt daran erinnert, dass er die Nummer an seinem Haus mal kontrollieren sollte...
Das aber hatten zu diesen Zeitpunkt bereits Wochen vorher die Mitarbeiter des Ordnungsamtes für ihn erledigt. In der Karolinger Straße zum Beispiel am 20. Januar. Und da fehlte an dem Haus von Frau S. und Herrn L. eine Nummer. Das wurde den beiden Besitzern am 4. Februar mitgeteilt. Mit der Verletzung der geltenden Rechtsordnung der Stadt Nordhausen ist somit auch die öffentliche Sicherheit gefährdet, ist in diesem Schreiben zu lesen:
Das klingt sehr hilfreich und bürgerfreundlich. Einen Satz weiter ist dann aber auch schon Schluß mit lustig, dann werden bis zu 1.000 Euro Zwangsgeld und damit verbundenen Verwaltungskosten in Höhe von 150 Euro angedroht.
Frau S. und Herr L. waren nun ziemlich verstört, sie hatten weniger Tagen nach dem Erhalt des Schreibens vom 4.2. eine Hausnummer anbringen lassen und dachten, sie hätten damit ihre Köpfe aus der Behördenschlinge gezogen. Weit gefehlt: In der vergangenen Woche (16.3) erhielten beide wieder ein Schreiben, das mit einem Zahlungsträger ergänzt worden war. 35 Euro müssen beide nun zahlen, denn sie haben eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil ihr Grundstück nicht mit einer Hausnummer versehen war.
Selbst in Zeiten knapper öffentlicher Kassen und in Zeiten, da den Kommunen seitens der Landesregierung auferlegt wird, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, bleibt hier festzustellen, dass der Informationsfluss innerhalb der Verwaltung womöglich nicht der effektivste war.
Autor: nnzHausnummern müssen sein, sie müssen erkennbar angebracht sein. Ein Bündel von Paragraphen und Verordnungen regelt das in Nordhausen. Das eigentlich hätten auch zwei Grundstücksbesitzer wissen müssen, denn an ihrem Haus befand sich keine Nummer. Und das alles hatte Folgen.
Doch die nnz will diesen Fall mal aufdröseln: Die Stadtverwaltung hat eine gut funktionierende Pressestelle. Die vermeldete auf der städtischen Internetseite am 16. Februar, dass das Ordnungsamt in den kommenden Wochen die ordentliche Anbringung der Hausnummern kontrollieren werde. Der unbedarfte aber interessierte Grundstücksbesitzer, vielleicht auch alle anderen Normalos hätten schlussfolgern können, dass also in den kommenden Wochen kontrolliert wird. Möglicherweise hatte sich der eine oder andere jetzt daran erinnert, dass er die Nummer an seinem Haus mal kontrollieren sollte...
Das aber hatten zu diesen Zeitpunkt bereits Wochen vorher die Mitarbeiter des Ordnungsamtes für ihn erledigt. In der Karolinger Straße zum Beispiel am 20. Januar. Und da fehlte an dem Haus von Frau S. und Herrn L. eine Nummer. Das wurde den beiden Besitzern am 4. Februar mitgeteilt. Mit der Verletzung der geltenden Rechtsordnung der Stadt Nordhausen ist somit auch die öffentliche Sicherheit gefährdet, ist in diesem Schreiben zu lesen:
Das klingt sehr hilfreich und bürgerfreundlich. Einen Satz weiter ist dann aber auch schon Schluß mit lustig, dann werden bis zu 1.000 Euro Zwangsgeld und damit verbundenen Verwaltungskosten in Höhe von 150 Euro angedroht.
Frau S. und Herr L. waren nun ziemlich verstört, sie hatten weniger Tagen nach dem Erhalt des Schreibens vom 4.2. eine Hausnummer anbringen lassen und dachten, sie hätten damit ihre Köpfe aus der Behördenschlinge gezogen. Weit gefehlt: In der vergangenen Woche (16.3) erhielten beide wieder ein Schreiben, das mit einem Zahlungsträger ergänzt worden war. 35 Euro müssen beide nun zahlen, denn sie haben eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil ihr Grundstück nicht mit einer Hausnummer versehen war.
Selbst in Zeiten knapper öffentlicher Kassen und in Zeiten, da den Kommunen seitens der Landesregierung auferlegt wird, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, bleibt hier festzustellen, dass der Informationsfluss innerhalb der Verwaltung womöglich nicht der effektivste war.

