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Mi, 10:58 Uhr
19.09.2001

Vertrag soll gekündigt werden

Nordhausen (nnz). Gestern fand die 20. Stadtratssitzung dieser Legislaturperiode statt. Unter anderem gab es eine Beschlussvorlage zur Kündigung der Vereinbarung des Landkreises Nordhausen und der Stadt Nordhausen über die Durchführung von Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). nnz war dabei.


In der ersten Lesung wurde am gestrigen Abend diese Beschlussvorlage vorgestellt. Zweck und Ziel ist die „Einsparung“ der bisher nach dem Ausführungsgesetz zum BSHG nicht gezahlten Verwaltungskosten. Die Stadt hat teilweise die Aufgaben des örtlich zuständigen Trägers der Sozialhilfe, dem Landkreis Nordhausen, übernommen. Der Landkreis hat sich insofern der Verwaltung der Stadt bedient, um diesen Aufgabenbereich erfüllen zu lassen.

Die gesetzlichen Regelungen in Thüringen sind diesbezüglich eindeutig. Die dafür herangezogene Gemeinde ist nicht berechtigt, Verwaltungskosten für die Aufgabenübernahme zu fordern, worunter vor allem die Gehaltskosten der zu beschäftigenden Mitarbeiter fallen. Die Stadt sieht sich aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation nicht mehr in der Lage, diese Kosten vorzuhalten.

Eine endgültige Entscheidung und Abstimmung über die Kündigung der Vereinbarung wird es voraussichtlich in der nächsten Stadtratssitzung geben.
Autor: vf

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