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Mo, 09:23 Uhr
21.03.2005

Richter Kropp: Das Inkassobüro

Nordhausen (nnz). Praktiken eines Inkassobüros standen auf der Tagesordnung einer der letzten Sitzungen des Strafrichters Christian Kropp des Amtsgerichts Sondershausen. Was da passierte, das erfahren Sie mit einem einzigen Klick.


Inkassobüros haben die Aufgabe, gegen Gebühr Forderungen säumiger Schuldner einzutreiben. Im konkreten Fall hatte ein Dresdner Schüler bei einer Fahrschule in Zwickau Fahrunterricht genommen, diesen aber nicht bezahlt. Als Mahnungen zwecklos waren, wandte sich der Fahrschulinhaber an ein Inkassobüro in Zwickau, das den Auftrag übernahm und den säumigen Dresdner anmahnte. Dieser zahlte darauf hin im Jahr 2000 die ausstehende Forderung von damals 250 DM ratenweise. Dann wurde das Zwickauer Inkassobüro durch ein Inkassobüro aus dem Kyffhäuserkreis übernommen und die Probleme begannen. Die Zahlungen des Dresdner Schülers wurden nämlich nicht in der Buchhaltung richtig vermerkt, der Fahrlehrer aus Zwickau erhielt nur einen Teilbetrag der eingehenden Gelder über das Inkassobüro ausbezahlt.

Grund genug für die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen den Inhaber des Inkassobüros aus dem Kyffhäuserkreis zu ermitteln und einen Strafbefehl gegen diesen wegen Untreue zu beantragen. Das für den westlichen Kyffhäuserkreis zuständige Amtsgericht Sondershausen erließ diesen und mußte aufgrund eines Einspruchs dann mündlich verhandeln. Praktiken solcher Inkassobüros wurden dabei sehr intensiv erörtert. Der Inhaber dieses Büros, Johannes D. (50, Name geändert), konnte letztlich einen Fehler in seinem Büro nicht ganz ausschließen.

Nach der Anhörung zahlreicher Zeugen konnte das Gericht dann feststellen, dass der Fahrlehrer inzwischen die restliche Summe erhalten hatte. Gegen eine Geldauflage in Höhe von 400 € stellte Amtsrichter Christian Kropp dann das Verfahren ein. Der Rechtsfrieden sei nunmehr eingetreten und der nicht vorbestrafte Johannes D. durch das Verfahren an sich und die Geldauflage genügend bestraft.
Autor: nnz

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