Mi, 12:45 Uhr
16.03.2005
Streß für Langzeitarbeitslose
Nordhausen (nnz). Es ist noch gar nicht so lange her, da mussten sich potentielle Empfänger der Arbeitslosengeldes II mit den überdimensionierten Anträgen herumplagen. Jetzt beginnt der Stress von vorn...
Um eine nahtlose Weiterzahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II für alle Arbeitslosengeld II-Bezieher gewährleisten zu können, deren Bewilligungsabschnitt zum 31.03.05 ausläuft, ist es erforderlich, dass die Fortzahlungsanträge schnellstmöglich persönlich oder postalisch eingereicht werden. Eine vorherige Terminabsprache zur Antragsabgabe ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Sofern den Betroffenen Leistungen bis Ende März bewilligt wurden und nunmehr im Rahmen der Fortzahlung ab April Änderungen zu berücksichtigen sind, die eine Erhöhung oder eine Verringerung Ihres Leistungsanspruches zur Folge haben, kann es im Einzelfall zu einer Weitergewährung der Zahlung in der bisherigen Höhe bis zur abschließenden Verarbeitung der relevanten Änderungen kommen. Nachteile entstehen hieraus nicht.
Künftig werden die Anträge vier bis sechs Wochen vor Ablauf des Bewilligungsabschnittes zentral versandt. Eine Terminvereinbarung zur Abgabe des Fortzahlungsantrages ist auch hier nur dann erforderlich, wenn Änderungen zum Erstantrag eingetreten sind. Ansonsten genügt die Übersendung des Fortzahlungsantrages auf dem Postweg.
Autor: nnzUm eine nahtlose Weiterzahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II für alle Arbeitslosengeld II-Bezieher gewährleisten zu können, deren Bewilligungsabschnitt zum 31.03.05 ausläuft, ist es erforderlich, dass die Fortzahlungsanträge schnellstmöglich persönlich oder postalisch eingereicht werden. Eine vorherige Terminabsprache zur Antragsabgabe ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Sofern den Betroffenen Leistungen bis Ende März bewilligt wurden und nunmehr im Rahmen der Fortzahlung ab April Änderungen zu berücksichtigen sind, die eine Erhöhung oder eine Verringerung Ihres Leistungsanspruches zur Folge haben, kann es im Einzelfall zu einer Weitergewährung der Zahlung in der bisherigen Höhe bis zur abschließenden Verarbeitung der relevanten Änderungen kommen. Nachteile entstehen hieraus nicht.
Künftig werden die Anträge vier bis sechs Wochen vor Ablauf des Bewilligungsabschnittes zentral versandt. Eine Terminvereinbarung zur Abgabe des Fortzahlungsantrages ist auch hier nur dann erforderlich, wenn Änderungen zum Erstantrag eingetreten sind. Ansonsten genügt die Übersendung des Fortzahlungsantrages auf dem Postweg.

