Do, 11:00 Uhr
28.03.2019
Zoll war im Einsatz
Imbiss in Nordhausen kontrolliert
120 Bedienstete des Hauptzollamtes Erfurt prüften
am Samstag die Einhaltung der Mindestlohnregelungen in Thüringen und Südwestsachsen. Die Kontrollen waren Bestandteil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung. Auch in Nordhausen wurden die Beamten fündig...
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohnes. Seit dem 1. Januar 2019 gilt der allgemeine Mindestlohn von 9,19 Euro je zu vergütende Stunde.
Bei den Prüfungen im Bezirk des Hauptzollamtes wurden 588 Personen vor Ort (257 in Thüringen und 331 in Südwestsachsen) zu ihren Arbeitsbedingungen befragt und in 80 Unternehmen Einsicht in die Geschäftsunterlagen genommen. Dabei wurden in Thüringen 55 und in Südwestsachsen 25 Arbeitgeber geprüft.
In einem Imbiss in Nordhausen wurde durch die Einsatzkräfte ein ausländischer Arbeitnehmer beim Arbeiten angetroffen, der keine Ausweispapiere mitführte. Da der Verdacht des illegalen Aufenthalts bestand, wurde er an die Landespolizeiinspektion Nordhausen übergeben. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des illegalen Aufenthalts und Arbeitsaufnahme ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet. Auch gegen den Inhaber des Restaurants wird jetzt unter anderem wegen illegaler Ausländerbeschäftigung ermittelt.
Bei 65 weiteren Sachverhalten (43 in Thüringen und 22 in Südwestsachsen) sind weitere Prüfungen erforderlich. Unter anderem ergaben sich in 33 Fällen (25 in Thüringen und acht in Südwestsachsen) Anhaltspunkte, dass Arbeitnehmer nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn bezahlt bekommen. In zwölf weiteren Fällen (zehn in Thüringen und zwei in Südwestsachen) gibt es Hinweise, dass Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten entweder nicht oder nicht in richtiger Höhe abführen.
Der Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Erfurt erstreckt sich über den Freistaat Thüringen und Südwestsachsen (Vogtlandkreis, Erzgebirgskreis, Landkreis Zwickau, Teile des Landkreises Mittelsachsen und der Stadt Chemnitz).
Autor: redam Samstag die Einhaltung der Mindestlohnregelungen in Thüringen und Südwestsachsen. Die Kontrollen waren Bestandteil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung. Auch in Nordhausen wurden die Beamten fündig...
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohnes. Seit dem 1. Januar 2019 gilt der allgemeine Mindestlohn von 9,19 Euro je zu vergütende Stunde.
Bei den Prüfungen im Bezirk des Hauptzollamtes wurden 588 Personen vor Ort (257 in Thüringen und 331 in Südwestsachsen) zu ihren Arbeitsbedingungen befragt und in 80 Unternehmen Einsicht in die Geschäftsunterlagen genommen. Dabei wurden in Thüringen 55 und in Südwestsachsen 25 Arbeitgeber geprüft.
In einem Imbiss in Nordhausen wurde durch die Einsatzkräfte ein ausländischer Arbeitnehmer beim Arbeiten angetroffen, der keine Ausweispapiere mitführte. Da der Verdacht des illegalen Aufenthalts bestand, wurde er an die Landespolizeiinspektion Nordhausen übergeben. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des illegalen Aufenthalts und Arbeitsaufnahme ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet. Auch gegen den Inhaber des Restaurants wird jetzt unter anderem wegen illegaler Ausländerbeschäftigung ermittelt.
Bei 65 weiteren Sachverhalten (43 in Thüringen und 22 in Südwestsachsen) sind weitere Prüfungen erforderlich. Unter anderem ergaben sich in 33 Fällen (25 in Thüringen und acht in Südwestsachsen) Anhaltspunkte, dass Arbeitnehmer nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn bezahlt bekommen. In zwölf weiteren Fällen (zehn in Thüringen und zwei in Südwestsachen) gibt es Hinweise, dass Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten entweder nicht oder nicht in richtiger Höhe abführen.
Der Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Erfurt erstreckt sich über den Freistaat Thüringen und Südwestsachsen (Vogtlandkreis, Erzgebirgskreis, Landkreis Zwickau, Teile des Landkreises Mittelsachsen und der Stadt Chemnitz).


