Mi, 07:22 Uhr
20.03.2019
Berichte aus den Hotspots der Artenvielfalt 18 und 19
Weitere extrem seltene Flechtenart bestätigt
Viel ist von der großen Artenvielfalt im Gebiet des Südharzer Zechsteinrandes die Rede. Gern wird sie von Politikern hervorgehoben. Viele Arten jedoch sind längst verschwunden, sie fallen logischerweise, und das ist recht bequem, niemandem mehr auf. Bodo Schwarzberg hat sich in den "Hotspots der Artenvielfalt" auf die Suche gemacht...
Damit dies nicht weiteren, sehr seltenen Arten im Raum Nordhausen so ergeht, sollten sie nicht nur in Fachblättern publiziert werden. Denn längst ist das Artensterben ein Fall für unsere eigene Existenz.
In meinem letzten Bericht aus den vom Bundesamt für Naturschutz erklärten so genannten Hotspots der Artenvielfalt 18 und 19 berichtete ich über die deutschlandweit vom Aussterben bedrohte Flechtenart Fulgensia fulgens, auch Gewöhnliche Feuerflechte genannt. Sie hat in Naturschutzgebieten im Raum Nordhausen einige wenige Refugien. Diese gehören zu den letzten verbliebenen der Art in Deutschland.
Doch unsere einmalige Landschaft birgt auf dem Gebiet der Flechtenflora weitere Überraschungen: In diesen Tagen wurde die extrem seltene Bodenliegende Schuppenflechte (Squamarina lentigera) von zwei Flechtenspezialisten anhand von morphologischen (äußeren) Merkmalen für mehrere Fundstellen im Gebiet um Nordhausen bestätigt. Die Art ist in den Roten Listen Deutschlands und Thüringens als vom Aussterben bedroht verzeichnet und gehört der bereits beschriebenen so genannten Bunten Erdflechtengesellschaft an. Die Bunten Erdflechten siedeln auf offenen, kalkhaltigen Gips- oder Kalkschuttfluren oder auch auf kalkhaltigen Felsen und weisen eine charakteristische Artenzusammensetzung auf. Ihr gehören zahlreiche, mitunter farbenfrohe, aber auch vielfach stark gefährdete Arten an. Manche können zudem nur auf gipshaltigem Untergrund gedeihen, was die Bedeutung unserer Landschaft unterstreicht.
Die Bodenliegende Schuppenflechte (Squamarina lentigera) wird in der aktuellen Roten Liste Thüringens als "vor dem Aussterben stehend" bezeichnet. Jüngst konnte die sehr seltene Art für den Landkreis Nordhausen bestätigt werden (Foto: Bodo Schwarzberg)
Die Bodenliegende Schuppenflechte (Squamarina lentigera) wird in der aktuellen Roten Liste Thüringens als "vor dem Aussterben stehend" bezeichnet. Jüngst konnte die sehr seltene Art für den Landkreis Nordhausen bestätigt werden.
Das Verbreitungsgebiet von Squmarina lentigera erstreckt sich nach WIRTH (1995) vom Mittelmeerraum bis in die wärmeren Regionen Mitteleuropas. Sie dringt demnach im atlantischen Norwegen bis weit nach Norden vor.
In der aktuellen Roten Liste gefährdeter Flechtenarten Thüringens wird die Art als vor dem Aussterben stehend bezeichnet (MEINUNGER 2011). Umso erfreulicher sind natürlich die aktuellen Nachweise aus dem Raum Nordhausen.
Diese zeigen einmal mehr die große Verantwortung von Behörden und Landschaftspflegeverband für deren Erhaltung auf. Am Umgang mit den letzten Beständen seltener Arten wird die aktuelle Naturschutzpolitik ebenso gemessen werden, wie die Maßnahmen, die die Verantwortlichen im Rahmen des neuen 4-Mio Euro schweren Hotspotsprojekts ergreifen.
Weitere Gefährdungen der letzten verbliebenen Wuchsorte auch der Erdflechten müssen nach den jahrzehntelangen Verlusten ausgeschlossen werden. Denn: Durch die enge ökologische Bindung der epigäischen (dem Gestein oder der Erde unmittelbar aufsitzend.-B.S.) Flechten an zurückgehende, offene Standorte sind die Vorkommen vieler Arten rückläufig und zahlreiche Vertreter dieser ökologischen Gruppe mussten daher in die Roten Listen aufgenommen werden. So sind über die Hälfte der aus den Trockengebieten Nord- und Mittelthüringens bekannt gewordenen Flechten als gefährdet anzusehen… (SCHOLZ 2012)
Da die Probleme beim Erkennen seltener Flechtenarten vielfältig sind, kann auch ihr Schutz mitunter nicht rechtzeitig sichergestellt werden: Zum einen ist die Zahl der Flechtenspezialisten, genannt Lichenologen, überschaubar. Daher sind manche Gebiete nur wenig untersucht und überraschende Funde, gerade bei hochspezialisierten Arten, nicht unbedingt auszuschließen. Zur genauen Bestimmung reichen äußere Merkmale zudem oft nicht aus. Entscheidend für das Erkennen der jeweiligen Arten sind meist erst unter dem Mikroskop sichtbare Besonderheiten.
Squamarina lentigera siedelt im Landkreis, wie alle anderen "Bunten Erdflechten" auch, auf alten, offenen Gipsschuttfluren oder Gipsfelsen. Nicht alle derartigen Fächen sind jedoch für diese Spezialisten geeignet. Sie gehen durch Verbuschung, Vergrasung, atmosphärische Schadstoffeinträge, Gipsabbau und ungeeignete Bewirtschaftung immer weiter zurück. (Foto: Bodo Schwarzberg)
Squamarina lentigera siedelt im Landkreis, wie alle anderen "Bunten Erdflechten" auch, auf alten, offenen Gipsschuttfluren oder Gipsfelsen. Nicht alle derartigen Fächen sind jedoch für diese Spezialisten geeignet. Sie gehen durch Verbuschung, Vergrasung, atmosphärische Schadstoffeinträge, Gipsabbau und ungeeignete Bewirtschaftung immer weiter zurück.
Im Fall der Flechte Squamarina lentigera aus dem Gebiet um Nordhausen waren sich mehrere Fachleute nicht einig. Fast vier Jahre gingen ins Land, bis ein nun wohl handfestes Bestimmungsergebnis vorliegt. Glücklicherweise sind ihre Bestände (bis möglicherweise auf einen, der durch Rinderweide zumindest stark geschädigt wurde), noch existent. Zwei Bestände befinden sich auf vom BUND-Kreisverband Nordhausen gepflegten Flächen.
In enger Kooperation mit Behörden, Landschaftspflegeverband und Pächtern sowie Eigentümern von Flächen mit bedeutenden Flechtenvorkommen muss nun versucht werden, die Vorkommen zu erhalten. Immerhin befinden sich alle nun bestätigten Fundstellen von Squamarina lentigera in Naturschutzgebieten. Und in der Schutzgebietsverordnung des NSG Rüdigsdorfer Schweiz heißt es unter Schutzzweck (Punkt 6): Kalkhalbtrockenrasen, Kalktrockenrasen und Kalkfelsfluren mit in Thüringen gefährdeten Pflanzengesellschaften wie Roßschweif-Federgras-Halbtrockenrasen, Blaugrasrasen und Enzian-Schillergrasrasen (sind-B.S.) zu schützen und zu pflegen. Daraus ergeben sich eindeutige Verpflichtungen.
Bodo Schwarzberg
Quellen:
Autor: redDamit dies nicht weiteren, sehr seltenen Arten im Raum Nordhausen so ergeht, sollten sie nicht nur in Fachblättern publiziert werden. Denn längst ist das Artensterben ein Fall für unsere eigene Existenz.
In meinem letzten Bericht aus den vom Bundesamt für Naturschutz erklärten so genannten Hotspots der Artenvielfalt 18 und 19 berichtete ich über die deutschlandweit vom Aussterben bedrohte Flechtenart Fulgensia fulgens, auch Gewöhnliche Feuerflechte genannt. Sie hat in Naturschutzgebieten im Raum Nordhausen einige wenige Refugien. Diese gehören zu den letzten verbliebenen der Art in Deutschland.
Doch unsere einmalige Landschaft birgt auf dem Gebiet der Flechtenflora weitere Überraschungen: In diesen Tagen wurde die extrem seltene Bodenliegende Schuppenflechte (Squamarina lentigera) von zwei Flechtenspezialisten anhand von morphologischen (äußeren) Merkmalen für mehrere Fundstellen im Gebiet um Nordhausen bestätigt. Die Art ist in den Roten Listen Deutschlands und Thüringens als vom Aussterben bedroht verzeichnet und gehört der bereits beschriebenen so genannten Bunten Erdflechtengesellschaft an. Die Bunten Erdflechten siedeln auf offenen, kalkhaltigen Gips- oder Kalkschuttfluren oder auch auf kalkhaltigen Felsen und weisen eine charakteristische Artenzusammensetzung auf. Ihr gehören zahlreiche, mitunter farbenfrohe, aber auch vielfach stark gefährdete Arten an. Manche können zudem nur auf gipshaltigem Untergrund gedeihen, was die Bedeutung unserer Landschaft unterstreicht.
Die Bodenliegende Schuppenflechte (Squamarina lentigera) wird in der aktuellen Roten Liste Thüringens als "vor dem Aussterben stehend" bezeichnet. Jüngst konnte die sehr seltene Art für den Landkreis Nordhausen bestätigt werden (Foto: Bodo Schwarzberg)
Die Bodenliegende Schuppenflechte (Squamarina lentigera) wird in der aktuellen Roten Liste Thüringens als "vor dem Aussterben stehend" bezeichnet. Jüngst konnte die sehr seltene Art für den Landkreis Nordhausen bestätigt werden.
Das Verbreitungsgebiet von Squmarina lentigera erstreckt sich nach WIRTH (1995) vom Mittelmeerraum bis in die wärmeren Regionen Mitteleuropas. Sie dringt demnach im atlantischen Norwegen bis weit nach Norden vor.
In der aktuellen Roten Liste gefährdeter Flechtenarten Thüringens wird die Art als vor dem Aussterben stehend bezeichnet (MEINUNGER 2011). Umso erfreulicher sind natürlich die aktuellen Nachweise aus dem Raum Nordhausen.
Diese zeigen einmal mehr die große Verantwortung von Behörden und Landschaftspflegeverband für deren Erhaltung auf. Am Umgang mit den letzten Beständen seltener Arten wird die aktuelle Naturschutzpolitik ebenso gemessen werden, wie die Maßnahmen, die die Verantwortlichen im Rahmen des neuen 4-Mio Euro schweren Hotspotsprojekts ergreifen.
Weitere Gefährdungen der letzten verbliebenen Wuchsorte auch der Erdflechten müssen nach den jahrzehntelangen Verlusten ausgeschlossen werden. Denn: Durch die enge ökologische Bindung der epigäischen (dem Gestein oder der Erde unmittelbar aufsitzend.-B.S.) Flechten an zurückgehende, offene Standorte sind die Vorkommen vieler Arten rückläufig und zahlreiche Vertreter dieser ökologischen Gruppe mussten daher in die Roten Listen aufgenommen werden. So sind über die Hälfte der aus den Trockengebieten Nord- und Mittelthüringens bekannt gewordenen Flechten als gefährdet anzusehen… (SCHOLZ 2012)
Da die Probleme beim Erkennen seltener Flechtenarten vielfältig sind, kann auch ihr Schutz mitunter nicht rechtzeitig sichergestellt werden: Zum einen ist die Zahl der Flechtenspezialisten, genannt Lichenologen, überschaubar. Daher sind manche Gebiete nur wenig untersucht und überraschende Funde, gerade bei hochspezialisierten Arten, nicht unbedingt auszuschließen. Zur genauen Bestimmung reichen äußere Merkmale zudem oft nicht aus. Entscheidend für das Erkennen der jeweiligen Arten sind meist erst unter dem Mikroskop sichtbare Besonderheiten.
Squamarina lentigera siedelt im Landkreis, wie alle anderen "Bunten Erdflechten" auch, auf alten, offenen Gipsschuttfluren oder Gipsfelsen. Nicht alle derartigen Fächen sind jedoch für diese Spezialisten geeignet. Sie gehen durch Verbuschung, Vergrasung, atmosphärische Schadstoffeinträge, Gipsabbau und ungeeignete Bewirtschaftung immer weiter zurück. (Foto: Bodo Schwarzberg)
Squamarina lentigera siedelt im Landkreis, wie alle anderen "Bunten Erdflechten" auch, auf alten, offenen Gipsschuttfluren oder Gipsfelsen. Nicht alle derartigen Fächen sind jedoch für diese Spezialisten geeignet. Sie gehen durch Verbuschung, Vergrasung, atmosphärische Schadstoffeinträge, Gipsabbau und ungeeignete Bewirtschaftung immer weiter zurück.
Im Fall der Flechte Squamarina lentigera aus dem Gebiet um Nordhausen waren sich mehrere Fachleute nicht einig. Fast vier Jahre gingen ins Land, bis ein nun wohl handfestes Bestimmungsergebnis vorliegt. Glücklicherweise sind ihre Bestände (bis möglicherweise auf einen, der durch Rinderweide zumindest stark geschädigt wurde), noch existent. Zwei Bestände befinden sich auf vom BUND-Kreisverband Nordhausen gepflegten Flächen.
In enger Kooperation mit Behörden, Landschaftspflegeverband und Pächtern sowie Eigentümern von Flächen mit bedeutenden Flechtenvorkommen muss nun versucht werden, die Vorkommen zu erhalten. Immerhin befinden sich alle nun bestätigten Fundstellen von Squamarina lentigera in Naturschutzgebieten. Und in der Schutzgebietsverordnung des NSG Rüdigsdorfer Schweiz heißt es unter Schutzzweck (Punkt 6): Kalkhalbtrockenrasen, Kalktrockenrasen und Kalkfelsfluren mit in Thüringen gefährdeten Pflanzengesellschaften wie Roßschweif-Federgras-Halbtrockenrasen, Blaugrasrasen und Enzian-Schillergrasrasen (sind-B.S.) zu schützen und zu pflegen. Daraus ergeben sich eindeutige Verpflichtungen.
Bodo Schwarzberg
Quellen:
- MEINUNGER, L. (2011): Rote Liste der Flechten (Lichenes) Thüringens: In: Rote Listen der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, Pflanzengesellschaften und Biotope Thüringens. Naturschutzreport 26: 417-437.
- SCHOLZ, P. (2012) Steppenlebensräume Europas – Gefährdung, Erhaltungsmaßnahmen und Schutz: Hochgefährdete Flechten in den Steppenlebensräumen Thüringens. https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmlnu/themen/naturschutz/steppenrasen/tagungsband2012/22_scholz.pdf
- WIRTH, V. (1995): Die Flechten Baden-Württembergs. Ulmer-Verlag Stuttgart.

