Polizeibericht
Kind von Radfahrer erfasst
Ein sechsjähriger Junge überquerte am Mittwoch, gegen 16.40 Uhr, die Fußgängerzone der Bahnhofstraße. Dabei wurde er von einem herannahenden 20-jährigen Radfahrer, der in Richtung Bahnhofsplatz unterwegs war, erfasst...
Das Kind stürzte und zog sich Verletzungen zu. Es musste im Krankenhaus behandelt werden. Nach dem Unfall attackierte ein Angehöriger des Kindes den Radfahrer körperlich und verletzte ihn leicht. Gegen den 25-Jährigen wird nun wegen Körperverletzung ermittelt.
Autor: red
Kommentare
Besserwessimitironie
28.02.2019, 13:13 Uhr
Fußgängerzone
Ich kann den Angehörigen verstehen, es heißt ja nicht umsonst Fußgängerzone. Heute macht ja jeder was er will, also warum nicht auch Selbstjustiz.
Hans Dittmar
28.02.2019, 14:04 Uhr
fragliche Ausdrucksweise
Schon das Lesen lässt einen wütend werden.
...überquerte ein Kind die Fußgängerzone!"
Richtig muß es heißen, wurde ein Kind in der Fußgängerzone von einem Radfahrer erfasst!
Fußgängerzonen sind in Schritttempo zu durchfahren, da kann eigentlich kaum etwas passieren.
Paulinchen
28.02.2019, 16:13 Uhr
In kaum einer anderen Stadt...,
... ist es Radfahrern möglich, in Fußgängerzonen mit dem Rad zu fahren. Vor 8 Tagen war ich in Erfurt. Radfahrer schoben ihre Drahtesel in der Fußgängerzone. In Leipzig und Dresden klappt es auch.
Es fehlen in Nordhausen die Kontrollen. Hier wird entgegen der Einbahnstraßen und auf den Fußwegen mit recht hohen Geschwindigkeiten gefahren. Wenn die Fußgänger nicht zur Seite springen, wird geklingelt und auf das Übelste geschimpft. Auch ist das Wechseln zwischen Straße und Gehweg bei Rot nicht nur zum Zeitsparen des Radler von Vorteil, nein es ist lebensgefährlich! Da müssen sich die Radfahrer nicht wundern, wenn sie beim Abbiegen vom LKW erfasst werden.
Also ist es eher kein Wunder, dass die Unfallstatistik des Jahres 2018 bei den Radfahrern leider gestiegen ist. Gewiss, in Nordhausen ist das Radwegenetz kaum vorhanden, aber die Radfahrer können durchaus mehr Vorsicht walten lassen. Fußgänger haben die Augen nur vorn im Kopf. Mich würde interessieren, hat der Radfahrer einen Führerschein, der das KIND im Bereich der Fußgängerzone eiskalt angefahren hat? Da sollte sich der Gesetzgeber mal überlegen, ob man in solchen Fällen nicht auch mal das Punkteregister in Flensburg auffüllen könnte. Im Übrigen wundert es mich immer wieder, weshalb in der Fußgängerzone Bahnhofstraße so viele Autos unterwegs sind. Von Ordnungshütern ist weit und breit nichts zu sehen.
geloescht.20250302
28.02.2019, 16:45 Uhr
Liebes Paulinchen...
...jetzt muss ich Ihnen mal widersprechen wie Sie mir damals bei meinem Lob aufs SHK.
Aber das wird unserer gegenseitigen Wertschätzung hoffentlich keinen Abbruch tun, oder?
In Halle sind viele Blinde und Sehbehinderte unterwegs, weil es ein entsprechendes Berufsförderungswerk gibt.
Die kombinierten Fuß- und Radwege entlang der Straßenbahnlinien, die nun mal auch Haltestellen beinhalten, bieten noch mehr Konfliktpotenzial als die Nordhäuser Bahnhofstraße.
Ich bin oft mit dem Rad unterwegs und gegen Selbstjustiz
aber recht leid tut mir der Typ nicht. Es gibt noch viel mehr Fehlverhalten unserer Radfahrer: sie kennen keine Fahrtrichtung bei Radwegen, keine Beleuchtung oder gar Helme. Da wurde früher seitens der Polizei auch mal kontrolliert.
Aber Paulinchen, es gibt auch sture Fußgänger, die auf den Fahrradweg ein Schwätzchen halten, oft zu beobachten beim EDEKA in der Töpferstraße. Oder es gibt Autofahrer die einen Radfahrer keine Vorfahrt gewähren. Fehlverhalten ist aber kein Nullsummenspiel und nicht gegeneinander aufrechenbar.
In diesem Falle wird jedenfalls gegen den falschen ermittelt. Ich wünsche den Kind alles Gute.
h3631
28.02.2019, 16:57 Uhr
Narrenfreiheit
Die Radfahrer halten sich kaum an die Verkehrsregeln. Das kann man täglich auch in der Halleschen Straße sehen. Entgegen der Fahrtrichtung und auf dem Gehweg wird gefahren.Mit einer nicht gerade niedrigen Geschwindigkeit geht es den Taschenberg auf der verkehrten Seite herunter.
Früher hat die Polizei öffters kontrolliert. Seit Jahren nicht mehr.
Schade um die Zeit für den Kommentar. Es ändert sich,wie bei anderen Themen, sowieso nichts.
Die was ändern könnten lesen die Kommentare sowieso nicht.
Jäger53
28.02.2019, 18:14 Uhr
Ich frage mich
wieso gegen den Angehörigen ermittelt wird. Ich hätte ganz was anderes mit dem Radfahrer gemacht. Mir egal was Mann oder Frau oder beides in einem jetzt schreiben.
geloescht.20250302
28.02.2019, 18:33 Uhr
Ganz einfach lieber Jäger53!
Gegen Sie wird auch ermittelt, wenn Sie eine oder Ihre Frau gegen einen potenziellen Vergewaltiger verteidigen und Sie sich anstatt zu pazifistischem Zureden zu einem Tritt in die Eier entscheiden.
Überschreiten der Notwehr. Ein gern gebrauchtes Argument der Verteidigung von Tätern. Auch gegen Polizisten, die sich dann schon mal wegen Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse rechtfertigen müssen.
Wir Bürger sind da mit unseren so genannten Jedermannsrechten ziemlich angeschmiert.
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