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So, 11:40 Uhr
10.02.2019
Schnellere Privatinsolvenz:

Einladung zum Schuldenmachen?

Die deutsche Inkassowirtschaft befürchtet für Gläubiger massive Nachteile durch eine Verkürzung der Privatinsolvenz auf nur noch drei Jahre. Eine entsprechende Richtlinie wird derzeit von der EU vorbereitet...


„Deutschland braucht kein Turbo-Insolvenzverfahren. Das schafft falsche Anreize und dürfte von vielen als regelrechte Einladung zum Schuldenmachen missverstanden werden“, warnt jetzt Kirsten Pedd, Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU).

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Pro Jahr beantragen rund 70.000 Personen in Deutschland ein Verbraucherinsolvenzfahren. Diese Zahl könnte deutlich in die Höhe schnellen. „Eine Verdoppelung oder Verdreifachung ist nicht unrealistisch“, so Pedd. Rund 7 Millionen Deutsche gelten als überschuldet. „Theoretisch könnte jeder von ihnen ein Insolvenzverfahren beantragen. Die Justiz wäre von einem solchen Ansturm völlig überfordert. Die Finanzierung dieser Verfahren müsste in den meisten Fällen der Steuerzahler auffangen. Eine solche Schuldenbefreiung auf Kosten der Allgemeinheit wäre ungerecht und teuer für uns alle.“

Besonders bitter sähe die Bilanz für die Gläubiger aus. Sie dürften in den meisten Fällen leer ausgehen. Pedd stellt klar: „Es geht um berechtigte Zahlungsansprüche aus Kauf-, Liefer- oder Dienstleistungsverträgen. In Summe reden wir hier über Milliardenbeträge im mindestens zweistelligen Bereich. Dieses Geld steht den Unternehmen zu. Wenn sie darauf verzichten müssen, gefährdet das wirtschaftliche Existenzen und Millionen von Arbeitsplätzen.“

Die Bundesregierung sollte bei der Umsetzung der geplanten EU-Richtlinie Augenmaß bewahren, so Pedd. Insbesondere sollte sie Regelungen dafür schaffen, dass bei einem Verstoß des Schuldners gegen geltende Vereinbarungen oder Gesetze längere Entschuldungsfristen gelten und Schuldenbefreiungen versagt werden. „Schon heute hat Deutschland europaweit das schuldnerfreundlichste Vollstreckungsrecht. Kommt jetzt noch die Verkürzung der Privatinsolvenz hinzu, werden wir ein attraktives Ziel für Insolvenztourismus innerhalb der EU. Für unsere Wirtschaft wäre das eine erhebliche Belastung“, warnt Pedd.

„Sinnvoller, als Gerichte mit der Lösung dieser Fälle zu beanspruchen, wären außergerichtliche Einigungen zwischen Gläubigern, deren Vertretern und den Schuldnern. Das entlastet die Justiz und ist fair für alle Seiten. Vor allem für Schuldner ist das auch immer noch der beste Weg, um einen nachhaltigen wirtschaftlichen Neuanfang zu schaffen.“

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) vertritt seit 1956 die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber Politik und Gesellschaft. Mit weit über 500 Mitgliedern sind zwei Drittel der in Deutschland aktiven Inkassounternehmen und über 90 Prozent des Marktes für Forderungsmanagement in Deutschland im BDIU organisiert.
Autor: red

Kommentare
Wolfi65
10.02.2019, 12.28 Uhr
Die deutsche Inkassowirtschaft
Hat doch nur Angst um die eigenen Posten und Interessen. Da ist es für diese Klientel schon ein bedauerlicher Umstand, wenn man zukünftig die Schuldner drei Jahre weniger zu irgendwelchen Zahlungen nötigen kann. Bedauerlicherweise wird das Weh und Ach nichts nützen, da es europäisches Recht ist, ein Schuldner nach drei Jahren zu entschulden.

Was hier im Artikel nicht angeführt wurde ist die Tatsache, dass man nur einmal in die Insolvenz gehen kann. Wer denkt, er könne dann weiterhin Schulden machen, wird diese dann in das Grab mitnehmen. Aber das letzte Hemd hat eben keine Taschen. Das gilt für Guthaben aber auch für sogenannte berechtigte Forderungen der Gläubiger.
tannhäuser
10.02.2019, 13.11 Uhr
Und nicht zu vergessen...
...Schulden werden vererbt!

Die dürre Frist von 6 Wochen, sich zu entscheiden, ob man ausschlägt oder sich dem Risiko aussetzt, Schulden zu übernehmen, ist ein Skandal, den keiner als solcher erkennt, der nicht mal mit sowas konfrontiert wurde.

Dabei geht es nicht mal um die Eltern. Man kann auch plötzlich darüber informiert werden, dass die Schwester der Oma gestorben ist, die man nicht mal kannte.

Und Zack hat man das Thüringer Bestattungsgesetz am Hacken, das besagt, dass der unglücklicherweise einzige ermittelte Verwandte die teure Unbekannte auf eigene Kosten unter die Erde zu bringen hat.

Und wohlgemerkt weiss man da noch nicht, ob man ein Konto ohne Dispo oder wenigstens mit der zu Lebzeiten noch eingegangenen letzten Rentenzahlung erbt.
Latimer Rex
10.02.2019, 15.09 Uhr
Tannhäuser & Co.
O, diese emsigen Vielschreiber. Ob Tannhäuser, Wolfi &
Co., sie wissen über nichts und alles Bescheid, beglücken
fast täglich die aufmerksamen Leser dieser Rubrik mit
banalen und sonderbaren Einlassungen - so ganz ohne
Nutzwert. Wie wäre es denn, wenn sich einer als Stadt-
schreiber von Nordhausen bewerben würde? Dann könnten
unsere Nachfahren sich über einen merkwürdigen Zeit-
vertreib zu Beginn des 21. Jahrhunderts wundern.
tannhäuser
10.02.2019, 15.39 Uhr
Sehr geehrter Herr Latimer Rex!
Der geschätzte Wolfi wird Stadtschreiber von Nordhausen, da er scheinbar Bürger dieser Stadt ist.

Ich werde dann sein Adlatus für Sondershausen, weil ich da wohne.

Ich entschuldige mich höflich und ausnahmsweise in nicht unflätiger Weise, dass Sie (Wer zwingt Sie eigentlich, hier Kommentare zu lesen?) schon wieder mein Geschreibsel zur Kenntnis nehmen mussten.

Aber ebenso wie ich und andere sind auch Sie nur Gast von Herrn Greiner und seinen Kollegen.

Wollen Sie das nicht endlich mal akzeptieren, bevor Sie weiterhin ungewünschte "Übliche Verdächtige" angiften anstatt irgendetwas Sinnvolles zum eigentlichen Thema beizutragen?
Frank1966
10.02.2019, 16.34 Uhr
Falsch Wolfi65
"Laut Insolvenzrecht kann ein Schuldner eine Privatinsolvenz rein theoretisch so oft durchlaufen, wie er möchte. Eine 2. Privatinsolvenz ist also möglich.
Allerdings müssen Schuldner gewisse Fristen wahren, bevor Sie wieder einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens stellen dürfen.
Wurde bei der ersten privaten Insolvenz die Restschuldbefreiung erteilt, ist ein erneuter Antrag für ein zweites Insolvenzverfahren erst nach zehn Jahren möglich. Bei Versagung der Restschuldbefreiung im ersten Verfahren muss der Betroffene drei bzw. fünf Jahre warten."
Wolfi65
10.02.2019, 17.50 Uhr
Wie, für unsere Nachfahren @Latimer Rex?
Er kann doch gar nicht das Wort Nachfahren hier anführen.
Es sei denn, er meint das Nachfahren eines Autos auf der Straße.
Da der Latimer Rex hier alles und jeden in Frage stellen muss, gehe ich davon aus, dass der REX auch seinen eigenen Coitus( interruptus?) in Frage stellt, welcher bei einigermaßen Grundwissen, nicht zu eigenen Nachfahren führen kann.
Somit handelt der Chefkritiker der NNZ zumindest in totaler Unwissenheit grob fahrlässig.
Und woher will denn der König der Unterstellungen wissen, wo sich der Wolfi aufhält?
tannhäuser
10.02.2019, 19.06 Uhr
Wolfi....
...der Herr Latimer Rex wollte uns doch nur ermutigen, dass wir dank der Home-Office-Initiative der zukünftigen 4,8-Prozent-Partei auch von unseren Altersruhesitzen in Nordkorea oder Syrien aus die Chroniken der beiden -hausen Nord- und Sonders- weiterschreiben können
Grün
11.02.2019, 14.29 Uhr
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Franziskus
12.02.2019, 00.25 Uhr
Ich weiß etwas noch
besseres, einfach vorsorgen.
Am besten mehrfach und privat in dieser Zeit in meheren Jahren oder Jahrzenten einfach auf Alles verzichten ,
was Spaß macht und teuer ist .

Aber das können Einige nicht und alles besser wußten wollten.

Und für manchen ist es leider zu spät, weil er nicht vorsorgte, obwohl er es finanziell hätte machen können.

Und heute wird gejammert.

Vielleicht legen sich die Jüngeren wenigsten einen Bausparvertrag an.
In den meisten Firmen zahlt der Arbeitgeber noch einen Bonus dazu.
Dazu sollte man selbst seinen eigenen Arbeitgeber fragen
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