eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mo, 17:38 Uhr
28.02.2005

Viel Arbeit fürs Ordnungsamt

Nordhausen (nnz). Die kommunalen Ordnungshüter haben in diesen Tagen viel zu tun. Selbst als noch kein Schnee lag, wurde das Skifahren auf Straßenbahngleisen kontrolliert. Nun sollen auch noch Sondernutzungen inspiziert werden. Und damit nicht Schluß - auch der privaten Winterdienst wird unter die Lupe genommen...


Da der Winter in Nordhausen noch einmal Einzug gehalten hat, erlangt die Räum- und Streupflicht, die in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Nordhausen geregelt ist, dieser Tage wieder besondere Bedeutung. Das Amt für Umwelt und Grünordnung möchte deshalb auf die richtige Verfahrensweise hinweisen. „Schon bei normalen winterlichen Verhältnissen habe man festgestellt, dass häufig Streusalze und salzhaltige Granulate verwendet wurden“, sagt Gabriela Sennecke vom Umweltamt. Da diese aber Pflanzen, Tiere und Bauwerke schädigen und auch die Lebensdauer öffentlicher Verkehrsflächen beeinträchtigen, seien diese Mittel nur äußerst sparsam und in Ausnahmefällen zu verwenden. Baumscheiben und Grünflächen dürfen nicht mit Salz bestreut und salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.

Sennecke empfiehlt dagegen den Räum- und Streupflichtigen, sich an die Regelungen in der Straßenreinigungssatzung zu halten und mit abstumpfenden und auftauenden Stoffen wie Sand, Splitt oder ähnlichem abstumpfenden Material zu streuen, wobei die Rückstände nach dem Auftauen wieder beseitigt werden müssen.

Die Außendienstmitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes kontrollieren derzeit auch die Durchführung der Räum- und Streupflichten.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)