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Sa, 09:02 Uhr
26.02.2005

Wie kann ich vorsorgen?

Wie kann ich vorsorgen? (Foto: nnz) Wie kann ich vorsorgen? (Foto: nnz) Nordhausen (nnz). Zu diesem Thema referierte Frau Klose vom Gesundheitsamt des Landratsamtes Nordhausen in den Informationsveranstaltungen der Landfrauen Ende Februar in Groß- und Kleinwechsungen. Was da genau gesagt wurde, das erfahren Sie mit einem einzigen Klick.


In den sehr aufklärenden Ausführungen wurde deutlich, wie wichtig es für alle Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr ist, Vorsorge für außergewöhnliche Ereignisse zu treffen. Schriftlich ist festzulegen, welche vertrauenswürdige Person bevollmächtigt wird, Entscheidungen zu treffen, wenn man durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit nicht mehr in Lage ist, die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Möglichkeiten der Vorsorge können in einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung festgelegt werden, denn in einer prekären Situation sind die nächsten Angehörigen nicht automatisch als gesetzliche Vertreter bevollmächtigt.

Durch die Vergabe von Informationsmaterial können sich alle Teilnehmer gemeinsam mit ihren Angehörigen über das Thema Vorsorge beraten. Eine Broschüre des Freistaates Thüringen gibt wertvolle Erläuterungen zu dieser Thematik. Frau Klose vergab an alle Teilnehmer Informationsmaterial und Formulare als Empfehlung.
Mögliche Ansprechpartner:
- Landratsamt Nordhausen
Gesundheitsamt-Betreuungsbehörde
Tel. 03631/911193
- Verbraucherzentrale
Autor: nnz

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