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Fr, 14:13 Uhr
25.02.2005

Stolpersteine

Nordhausen (nnz). Heute hatte die nnz über eine Stellungnahme der Nordhäuser Wirtschaft zum Bebauungsplan für das Industriegebiet in der Goldenen Aue berichtet. Auch die Bürgerinitiative hatte sich mit den Planungsunterlagen beschäftigt.


Die Bürgerinitiative Rettung der Goldenen Aue hat dem Planungsverband wieder über 500 Einsprüche und Hinweise zum Bebauungsplan übergeben. Nach Ansicht der BI wird es ein schnelles Baurecht auch diesmal nicht geben! Die Bürgerinitiative hatte sich intensiv in den vergangenen vier Wochen mit der ausgelegten Planung zum Industriegebiet auseinandergesetzt. Bereits im Jahre 2002 wurden dem Planungsverband über 1000 Einsprüche und Hinweise zum damaligen Planungsstand vorgelegt. Unter den Einsprüchen befanden sich, neben vielen persönlichen Anmerkungen auch viele Hinweise auf vorliegende rechtliche Mängel der Planung.

Nach Sichtung der sehr umfangreichen Unterlagen zeigt sich ein sehr differenziertes Bild. Viele der von der Bürgerinitiative gemachten Hinweise auf vorliegende Rechtsverstöße seien seitens des Planungsverbandes aufgenommen und umgesetzt worden. Als Beispiel wurde der Krummbach genannt, der vom Planungsverband gern komplett verrohrt worden wäre. Die vom Planungsverband sogenannte „Überbauungsoption“, sei allerdings ein weiterer rechtlicher „Stolperstein“, da nach Auffassung der BI hier wiederum der Versuch unternommen wurde, Gesetzte „auszuhebeln“. Gleiches sieht die BI auch in Bezug auf die Hochwasserproblematik.

Viele von der BI genannten Naturschutzrechtlichen Belange, wurden zwar aufgenommen, aber die BI zeigt sich doch einigermaßen verwundert, über den sehr „laxen“ Umgang mit der Auslegung und der Aufnahme.

Da nach Aussagen des Nordhäuser Baudezernenten Beyse dieses Vorhabe die größte Priorität genieße, sei die BI davon ausgegangen das nach nunmehr sieben Jahren Planung ein Entwurf vorgelegt werde, der rechtlich nicht angreifbar sei. Der Inhalt und das Auslegungsverfahren des B-Planes würden allerdings eine andere Sprache sprechen, so daß die BI davon ausgeht, daß es auch diesmal nicht gelungen ist, einen genehmigungsfähigen Entwurf vorzulegen. Die BI geht davon aus, daß der B-Plan nochmals überarbeitet und dann mittlerweile zum 5. Mal ausgelegt werden muss.
Autor: nnz

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