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Di, 16:17 Uhr
22.02.2005

Schächter wurde bestraft

Nordhausen (nnz). Im Landkreis Nordhausen ist ein Strafverfolgungsverfahren wegen Schlachtens von Schafen ohne Schlachttier- und Fleischuntersuchung und des Schächtens der Tiere rechtskräftig. Wer diese Tötung der Tiere angezeigt hat, das erfahren Sie mit dem bekannten Klick.


Die strafbare Handlung wurde durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der beteiligte Schäfer erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 1.500 Euro. Das Fleisch war nach Informationen der nnz in einem Asylbewerberheim verteilt worden. Die verteilende Person wurde mit 300 Euro bestraft.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Fleischhygienegesetz auch bei Schafen, Ziegen, Schweinen und Rindern aller Altersstufen, wenn das Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, im Rahmen der Schlachtung eine Lebendtier- und Fleischuntersuchung zu erfolgen hat, und zwar von dem für den jeweiligen Schlachtort zuständigen Fleischuntersuchungstierarzt bzw. Fleischuntersucher. Dies ist rechtzeitig dort anzumelden.

Die Tiere sind außerdem vor dem Entbluten nach der Tierschutzschlacht-Verordnung sachgerecht zu betäuben. Die erlaubten Methoden sind im Veterinäramt zu erfragen. Das Schächten, d.h. der Blutentzug ohne Betäubung, ist verboten. Ausnahmen regelt auf entsprechenden Antrag mit nachvollziehbarer religiöser Begründung das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Verstöße gegen beide gesetzliche Vorschriften sind Straftaten und werden bei Bekanntwerden vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt konsequent zur Anzeige gebracht.
Autor: nnz

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