Mi, 15:33 Uhr
19.09.2018
Afrikanische Schweinepest
Einschleppung vermeiden
Der Fachbereich Veterinärwesen des Landratsamtes Nordhausen informiert darüber, dass 60 Kilometer entfernt von der deutschen Grenze in Belgien Fälle von Afrikanischer Schweinepest, kurz ASP, bei verendeten Wildschweinen festgestellt worden sind. Damit ist die Krankheit nun auch in Westeuropa angekommen. Betroffen von der ASP sind bereits osteuropäische Staaten sowie Russland...
Die ASP ist eine schwere Virusinfektion, für die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, empfänglich sind und die für diese tödlich ist. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Um eine Einschleppung der ASP in Schweinehaltungen zu vermeiden, sind alle Tierhalter aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und diese strikt einzuhalten. Tierhalter, die ihre Tierhaltung noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dies sofort nachzuholen.
Jäger sind verpflichtet, tot aufgefundene Wildschweine unverzüglich dem Fachbereich Veterinärwesen zu melden, damit die Untersuchung im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt werden kann. Es wird zudem nochmals darauf hingewiesen, dass es verboten ist, Hausschweine mit Küchen- und Speiseabfällen zu füttern.
Ebenfalls verboten ist die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen aus Drittländern im privaten Reiseverkehr. Eine Freilandhaltung von Schweinen ist durch den Fachbereich Veterinärwesen zu genehmigen und ist mit der Erfüllung von Auflagen verbunden.
Autor: redDie ASP ist eine schwere Virusinfektion, für die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, empfänglich sind und die für diese tödlich ist. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Um eine Einschleppung der ASP in Schweinehaltungen zu vermeiden, sind alle Tierhalter aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und diese strikt einzuhalten. Tierhalter, die ihre Tierhaltung noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dies sofort nachzuholen.
Jäger sind verpflichtet, tot aufgefundene Wildschweine unverzüglich dem Fachbereich Veterinärwesen zu melden, damit die Untersuchung im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt werden kann. Es wird zudem nochmals darauf hingewiesen, dass es verboten ist, Hausschweine mit Küchen- und Speiseabfällen zu füttern.
Ebenfalls verboten ist die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen aus Drittländern im privaten Reiseverkehr. Eine Freilandhaltung von Schweinen ist durch den Fachbereich Veterinärwesen zu genehmigen und ist mit der Erfüllung von Auflagen verbunden.

