Di, 19:25 Uhr
01.02.2005
nnz-doku: Kennzeichen der Krise
Nordhausen (nnz). Mehr und mehr werden auch im Landkreis Nordhausen die Schuldnerberatungsstellen benötigt. So hat die Aussage unsere Bilanz kann sich sehen lassen einen faden Beigeschmack. In ihrer doku-Reihe veröffentlicht die nnz die Bilanz der Beratungsstelle im Landkreis Nordhausen des Jahres 2004.
Die Nachfrage nach Schuldner- und Insolvenzberatung erhöhte sich auch im Jahr 2004 weiter. Diese Tatsache spiegelte sich u. a. darin wieder, dass mit der gleichen Anzahl an Beratungsfachkräften wiederum mehr Beratungsgespräche geführt wurden als im Vorjahr (2003: 2.055 Beratungsgespräche, 2004: 2.258 Beratungsgespräche), was einer Steigerung auf 109,9 % entsprach. Eine erhebliche Erhöhung war auch bei den Kurzberatungen von 191 im Jahr 2003 auf 321 im Berichtsjahr (168 %) zu verzeichnen. Da von den Ratsuchenden überwiegend Einzelberatungen gewünscht wurden, reichten 3 Gruppenveranstaltungen mit 40 Teilnehmern aus. Demgegenüber stieg aber die Anzahl der aufgenommenen Neufälle von 164 im Vorjahr auf 180 im Jahr 2004 (Steigerung auf 109,8 %), wobei sich die Relation weiter zugunsten der Verbraucherinsolvenzfälle verschoben hat.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr 439 Beratungsfälle bearbeitet und damit ein Erhöhung gegenüber 2003 (400 Fälle) auf 109,8 % erreicht. Von diesen 439 Fällen hatten 264 (66 %) das Ziel, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen, 175 Klienten wurden als Beratungsfälle der allgemeinen Schuldnerberatung nach § 17 BSHG abgerechnet. Der Anteil der Verbraucherinsolvenzfälle erhöhte sich somit von 234 (2003) auf 264 (2004). Das machte eine Steigerung auf 112,8 % aus.
Nach dem Scheitern der außergerichtlichen Einigung wurden 59 Bescheinigungen nach § 305 InsO ausgestellt und damit die Voraussetzung für die Antragstellung geschaffen. Insbesondere bei Schuldnern mit 30 und mehr Gläubigern war ein erheblicher Arbeitsaufwand sowohl bei der Erstellung der Gläubiger- und Forderungslisten als auch beim außergerichtlichen Einigungsversuch zu leisten. Während die BeraterInnen 2003 49 Fälle mit 21 bis über 50 Gläubiger bearbeiteten, waren es 2004 66 Fälle mit solch hohem Arbeitsaufwand. Das setzte sich auch beim erhöhten Schriftverkehr mit den Gläubigern fort.
Für 55 Schuldner wurde 2004 ein Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens erarbeitet und an das Insolvenzgericht Mühlhausen eingereicht. Damit konnten wir die Anzahl der gestellten Anträge im Vergleich zum Vorjahr um 5 erhöhen. Es bleibt zu hoffen, dass mit der nächsten geplanten Novellierung des Insolvenzgesetzes in diesem Jahr auch eine Verschlankung und Vereinfachung der Antragsformulare erfolgt. Selbst Schuldnern mit höherem Bildungsniveau gelang es nicht ohne intensive Mithilfe der BeraterInnen, die Anträge entsprechend der Anforderungen des Gerichts auszufüllen.
Lediglich in 4 Fällen von 55 eingereichten Anträgen war das vom Insolvenzrichter durchgeführte gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren erfolgreich. Bei der überwiegenden Anzahl der Anträge verzichtete das Gericht auf die Durchführung des aussichtslosen Einigungsverfahrens und eröffnete das Verbraucherinsolvenzverfahren (49 Fälle).
Allerdings muss angemerkt werden, dass sich die Zeiträume zwischen der Antragstellung und der Eröffnung des Verfahrens verlängert haben. Nach Auskunft der Richter ist dies mit der gestiegenen Anzahl an eingereichten Anträge bei gleicher Anzahl an Insolvenzrichtern und deren sonstigen Verpflichtungen zu begründen. Der durchschnittliche Zeitraum zwischen Antragstellung und Eröffnung liegt bei 11 Wochen. Die Altersstruktur veränderte anteilmäßig gegenüber den Vorjahren kaum. Den Hauptanteil der Rat Suchenden machten Schuldner im Alter von 40 bis 50 Jahren aus (30,75 %).
Bei der Untersuchung des Familienstandes war festzustellen, dass sich der Anteil der ledigen Schuldner von 33 % auf 36 % erhöhte, während der der Verheirateten von 28,5 % auf 27,1 % gesunken ist. Es wird eingeschätzt, dass eine Ursache in den vergleichsweise höheren Lebenshaltungskosten bei Ledigen und Singles zu suchen ist. Von 439 bearbeiteten Fällen hatten 75,4 % eine abgeschlossene Berufsausbildung und 4,6 % ein abgeschlossenes Studium. 19,1 % waren ohne Ausbildung. Daraus kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass durch Schulbildung bzw. Berufsausbildung nicht zwingend auch die Gefahr der Überschuldung sinkt. Die Erfahrungen zeigen, dass häufig finanzielle Allgemeinbildung fehlt. Dieser sollte in Familien und Schulen eine präventiv
größere Bedeutung beigemessen werden. Die durchschnittliche Schuldenhöhe pro Haushalt bewegte sich 2004 um die 58.090,- €, wobei die durchschnittliche Schuldenhöhe bei Insolvenzfällen 82.200,- € betrug und bei BSHG-Fällen der allgemeinen Schuldnerberatung mit 19.640 € wesentlich geringer war.
Als Hauptursache der entstandenen Überschuldung kristallisierte sich wie in den Vorjahren die Arbeitslosigkeit heraus (59,7 %). Aber auch falsches bzw. übersteigertes Konsumverhalten, d. h. die Überschätzung der eigenen finanziellen Mittel waren eine Hauptursache für die Schuldenfalle. Als dritte Ursache war bei 33,4 % Einkommensarmut die Ursache. Häufig kommen aber mehrere Faktoren zusammen wie weiterhin Scheidungen, Trennungen. Krankheit und Suchtprobleme. In 70 Fällen war eine gescheiterte Existenzgründung bei ehemals Selbstständigen die Hauptursache der Schuldenproblematik. 57 Klienten nannten das Scheitern einer Bau- bzw. Immobilienfinanzierung als wichtigsten Grund für ihre finanzielle Misere.
Während 2003 noch in 18 Fällen eine erfolgreiche Gesamtregulierung erreicht werden konnte, war dies 2004 nur in 10 Fällen ohne Insolvenzverfahren möglich, da kaum finanzielles Potential für Vergleiche oder Ratenzahlungen zur Verfügung stand. Für 2 Familien konnte über die Rundfunkhilfe je ein Farbfernsehgerät beantragt werden.
Außergerichtliche Einigungen im Insolvenzverfahren
In Vorbereitung der Antragstellung für Insolvenzverfahren wurde den Gläubigern 71 mal ein außergerichtlicher Einigungsvorschlag unterbreitet. Von diesen 71 Angeboten konnte lediglich einmal eine Einigung erzielt werden. Obwohl die Pläne analog dem Insolvenzverfahren gestaltet waren und die Gläubiger außergerichtlich nicht schlechter, sondern besser als im Verfahren gestellt wurden, lehnten diese die Einigungsversuche ab. Die Mehrzahl der Schuldner verfügte über kein pfändbares Einkommen, so dass überwiegend sogenannte flexible Nullpläne angeboten werden mussten, allerdings mit der Aussicht, dass im Falle von Pfändungsbeträgen während der Laufzeit von 6 Jahren, diese an die Gläubiger verteilt würden. Die Bereitschaft zur außergerichtlichen Einigung war lediglich bei einigen wenigen großen Inkassobüros oder Kanzleien vorhanden.
Entwicklung des durchschnittlichen Zeitaufwandes für InsO-Fälle
Der durchschnittliche Zeitaufwand für InsO-Fälle hat sich erhöht, während er für BSHG-fälle etwas zurück gegangen ist. Ursachen sind in der Erhöhung der Fälle mit vielen Gläubigern zu sehen und in den teilweise sehr unvollständigen Unterlagen der Schuldner.
Entwicklungstendenzen der Verschuldung Jugendlicher
Der Anteil Jugendlicher unter 20 Jahren war mit 1 % sehr gering. Hier ist u. E. aber mit einer großen Dunkelziffer zu rechnen. Aus Gesprächen mit Eltern und Verwandten ist bekannt, dass eine Vielzahl von Jugendlichen Schulden haben, die aber durch die Familie reguliert werden. Diese Tatsache spiegelte sich u. a. in vielen telefonischen Nachfragen oder Kurzberatungen wieder, z. B. zur Höhe von Handyschulden, dem Umgang mit Versandhausschulden, überzogenen Konten usw. .
Gründe für Fälle, die nicht ins Verbraucherinsolvenzverfahren führten
Einige Klienten entschieden sich im Verlauf der Beratung doch für Einzelregulierung, weil ihnen ein Insolvenzverfahren zu lange dauerte bzw. die Kosten nach erteilter Restschuldbefreiung noch anhängig sind. Auch wollten manche Klienten die Kostenstundung nicht in Anspruch nehmen, da sich dadurch die Dauer der Gesamtentschuldung bis auf 10 Jahre hinziehen kann. Ein weiterer Grund, kein Insolvenzverfahren zu beantragen, trat bei Eigenheimbesitzern auf, da die selbst bewohnte Immobilie gerettet werden sollte. Suchtprobleme machten bei einigen Klienten die Antragstellung unmöglich.
Maßnahmen der Beratungsstelle zur Verringerung der Wartezeiten
Die Wartezeiten betrugen im Jahr 2003 14 Wochen und wurden im Berichtsjahr auf 8 Wochen reduziert, teilweise lagen sie noch darunter. Das konnte vor allem durch die Einführung eines relativ kurzfristigen Erstgespräches erreicht werden, in welchem auf die vorzubereitenden Unterlagen, Hinweise zum Vollstreckungsschutz die Sicherung der Existenzgrundlagen eingegangen wurde. Ebenso wurde bei Klienten, die dazu in der Lage waren, das Selbsthilfepotential stärker genutzt, z. B. durch die Vorgabe von Musterschreiben.
Sonstige Hinweise/Erfahrungen
Ein großes Problem stellt nach wie vor der fehlende Rechtsanspruch auf ein Girokonto dar. Eine Vielzahl unserer Klienten konnte nicht am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, weil ein Guthabenkonto verweigert wurde. Erst nach Einschaltung der BeraterInnen bzw. von Schlichtungsstellen wurde ein solches dann eröffnet. Wir befürworten ausdrücklich die vorgesehene Gesetzesänderung, dass auf Girokonten künftig ein monatlicher Sockelbetrag von 930,- € vor der Pfändung grundsätzlich geschützt bleiben soll. Die geleistete Arbeit der Beratungsfachkräfte ist unter dem Aspekt der weiter gewachsenen Nachfrage und Kompliziertheit der Fälle besonders zu würdigen. Trotz der steigenden Fallzahlen wurde trotzdem eine individuelle Beratung angestrebt. Die unterschiedlichen Einzelschicksale zu verarbeiten, die verschiedenen Ursachen gemeinsam mit den Klienten zu ergründen, um Neuverschuldung zu vermeiden, verlangte den Beratungsfachkräften umfangreiches Wissen und psychische Belastbarkeit ab.
Die steigenden Kosten für Büromaterialien, Porto, Telefon usw. konnten durch die Fördermittel von Land und Landkreis, aber auch durch Spenden der Nordthüringer Volksbank, der Kreissparkasse und von Privatpersonen abgedeckt werden. Deshalb möchten wir all denen, die unserer Beratungsstelle Unterstützung gaben herzlich danken.
Autor: nnzDie Nachfrage nach Schuldner- und Insolvenzberatung erhöhte sich auch im Jahr 2004 weiter. Diese Tatsache spiegelte sich u. a. darin wieder, dass mit der gleichen Anzahl an Beratungsfachkräften wiederum mehr Beratungsgespräche geführt wurden als im Vorjahr (2003: 2.055 Beratungsgespräche, 2004: 2.258 Beratungsgespräche), was einer Steigerung auf 109,9 % entsprach. Eine erhebliche Erhöhung war auch bei den Kurzberatungen von 191 im Jahr 2003 auf 321 im Berichtsjahr (168 %) zu verzeichnen. Da von den Ratsuchenden überwiegend Einzelberatungen gewünscht wurden, reichten 3 Gruppenveranstaltungen mit 40 Teilnehmern aus. Demgegenüber stieg aber die Anzahl der aufgenommenen Neufälle von 164 im Vorjahr auf 180 im Jahr 2004 (Steigerung auf 109,8 %), wobei sich die Relation weiter zugunsten der Verbraucherinsolvenzfälle verschoben hat.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr 439 Beratungsfälle bearbeitet und damit ein Erhöhung gegenüber 2003 (400 Fälle) auf 109,8 % erreicht. Von diesen 439 Fällen hatten 264 (66 %) das Ziel, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen, 175 Klienten wurden als Beratungsfälle der allgemeinen Schuldnerberatung nach § 17 BSHG abgerechnet. Der Anteil der Verbraucherinsolvenzfälle erhöhte sich somit von 234 (2003) auf 264 (2004). Das machte eine Steigerung auf 112,8 % aus.
Nach dem Scheitern der außergerichtlichen Einigung wurden 59 Bescheinigungen nach § 305 InsO ausgestellt und damit die Voraussetzung für die Antragstellung geschaffen. Insbesondere bei Schuldnern mit 30 und mehr Gläubigern war ein erheblicher Arbeitsaufwand sowohl bei der Erstellung der Gläubiger- und Forderungslisten als auch beim außergerichtlichen Einigungsversuch zu leisten. Während die BeraterInnen 2003 49 Fälle mit 21 bis über 50 Gläubiger bearbeiteten, waren es 2004 66 Fälle mit solch hohem Arbeitsaufwand. Das setzte sich auch beim erhöhten Schriftverkehr mit den Gläubigern fort.
Für 55 Schuldner wurde 2004 ein Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens erarbeitet und an das Insolvenzgericht Mühlhausen eingereicht. Damit konnten wir die Anzahl der gestellten Anträge im Vergleich zum Vorjahr um 5 erhöhen. Es bleibt zu hoffen, dass mit der nächsten geplanten Novellierung des Insolvenzgesetzes in diesem Jahr auch eine Verschlankung und Vereinfachung der Antragsformulare erfolgt. Selbst Schuldnern mit höherem Bildungsniveau gelang es nicht ohne intensive Mithilfe der BeraterInnen, die Anträge entsprechend der Anforderungen des Gerichts auszufüllen.
Lediglich in 4 Fällen von 55 eingereichten Anträgen war das vom Insolvenzrichter durchgeführte gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren erfolgreich. Bei der überwiegenden Anzahl der Anträge verzichtete das Gericht auf die Durchführung des aussichtslosen Einigungsverfahrens und eröffnete das Verbraucherinsolvenzverfahren (49 Fälle).
Allerdings muss angemerkt werden, dass sich die Zeiträume zwischen der Antragstellung und der Eröffnung des Verfahrens verlängert haben. Nach Auskunft der Richter ist dies mit der gestiegenen Anzahl an eingereichten Anträge bei gleicher Anzahl an Insolvenzrichtern und deren sonstigen Verpflichtungen zu begründen. Der durchschnittliche Zeitraum zwischen Antragstellung und Eröffnung liegt bei 11 Wochen. Die Altersstruktur veränderte anteilmäßig gegenüber den Vorjahren kaum. Den Hauptanteil der Rat Suchenden machten Schuldner im Alter von 40 bis 50 Jahren aus (30,75 %).
Bei der Untersuchung des Familienstandes war festzustellen, dass sich der Anteil der ledigen Schuldner von 33 % auf 36 % erhöhte, während der der Verheirateten von 28,5 % auf 27,1 % gesunken ist. Es wird eingeschätzt, dass eine Ursache in den vergleichsweise höheren Lebenshaltungskosten bei Ledigen und Singles zu suchen ist. Von 439 bearbeiteten Fällen hatten 75,4 % eine abgeschlossene Berufsausbildung und 4,6 % ein abgeschlossenes Studium. 19,1 % waren ohne Ausbildung. Daraus kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass durch Schulbildung bzw. Berufsausbildung nicht zwingend auch die Gefahr der Überschuldung sinkt. Die Erfahrungen zeigen, dass häufig finanzielle Allgemeinbildung fehlt. Dieser sollte in Familien und Schulen eine präventiv
größere Bedeutung beigemessen werden. Die durchschnittliche Schuldenhöhe pro Haushalt bewegte sich 2004 um die 58.090,- €, wobei die durchschnittliche Schuldenhöhe bei Insolvenzfällen 82.200,- € betrug und bei BSHG-Fällen der allgemeinen Schuldnerberatung mit 19.640 € wesentlich geringer war.
Als Hauptursache der entstandenen Überschuldung kristallisierte sich wie in den Vorjahren die Arbeitslosigkeit heraus (59,7 %). Aber auch falsches bzw. übersteigertes Konsumverhalten, d. h. die Überschätzung der eigenen finanziellen Mittel waren eine Hauptursache für die Schuldenfalle. Als dritte Ursache war bei 33,4 % Einkommensarmut die Ursache. Häufig kommen aber mehrere Faktoren zusammen wie weiterhin Scheidungen, Trennungen. Krankheit und Suchtprobleme. In 70 Fällen war eine gescheiterte Existenzgründung bei ehemals Selbstständigen die Hauptursache der Schuldenproblematik. 57 Klienten nannten das Scheitern einer Bau- bzw. Immobilienfinanzierung als wichtigsten Grund für ihre finanzielle Misere.
Während 2003 noch in 18 Fällen eine erfolgreiche Gesamtregulierung erreicht werden konnte, war dies 2004 nur in 10 Fällen ohne Insolvenzverfahren möglich, da kaum finanzielles Potential für Vergleiche oder Ratenzahlungen zur Verfügung stand. Für 2 Familien konnte über die Rundfunkhilfe je ein Farbfernsehgerät beantragt werden.
Außergerichtliche Einigungen im Insolvenzverfahren
In Vorbereitung der Antragstellung für Insolvenzverfahren wurde den Gläubigern 71 mal ein außergerichtlicher Einigungsvorschlag unterbreitet. Von diesen 71 Angeboten konnte lediglich einmal eine Einigung erzielt werden. Obwohl die Pläne analog dem Insolvenzverfahren gestaltet waren und die Gläubiger außergerichtlich nicht schlechter, sondern besser als im Verfahren gestellt wurden, lehnten diese die Einigungsversuche ab. Die Mehrzahl der Schuldner verfügte über kein pfändbares Einkommen, so dass überwiegend sogenannte flexible Nullpläne angeboten werden mussten, allerdings mit der Aussicht, dass im Falle von Pfändungsbeträgen während der Laufzeit von 6 Jahren, diese an die Gläubiger verteilt würden. Die Bereitschaft zur außergerichtlichen Einigung war lediglich bei einigen wenigen großen Inkassobüros oder Kanzleien vorhanden.
Entwicklung des durchschnittlichen Zeitaufwandes für InsO-Fälle
Der durchschnittliche Zeitaufwand für InsO-Fälle hat sich erhöht, während er für BSHG-fälle etwas zurück gegangen ist. Ursachen sind in der Erhöhung der Fälle mit vielen Gläubigern zu sehen und in den teilweise sehr unvollständigen Unterlagen der Schuldner.
Entwicklungstendenzen der Verschuldung Jugendlicher
Der Anteil Jugendlicher unter 20 Jahren war mit 1 % sehr gering. Hier ist u. E. aber mit einer großen Dunkelziffer zu rechnen. Aus Gesprächen mit Eltern und Verwandten ist bekannt, dass eine Vielzahl von Jugendlichen Schulden haben, die aber durch die Familie reguliert werden. Diese Tatsache spiegelte sich u. a. in vielen telefonischen Nachfragen oder Kurzberatungen wieder, z. B. zur Höhe von Handyschulden, dem Umgang mit Versandhausschulden, überzogenen Konten usw. .
Gründe für Fälle, die nicht ins Verbraucherinsolvenzverfahren führten
Einige Klienten entschieden sich im Verlauf der Beratung doch für Einzelregulierung, weil ihnen ein Insolvenzverfahren zu lange dauerte bzw. die Kosten nach erteilter Restschuldbefreiung noch anhängig sind. Auch wollten manche Klienten die Kostenstundung nicht in Anspruch nehmen, da sich dadurch die Dauer der Gesamtentschuldung bis auf 10 Jahre hinziehen kann. Ein weiterer Grund, kein Insolvenzverfahren zu beantragen, trat bei Eigenheimbesitzern auf, da die selbst bewohnte Immobilie gerettet werden sollte. Suchtprobleme machten bei einigen Klienten die Antragstellung unmöglich.
Maßnahmen der Beratungsstelle zur Verringerung der Wartezeiten
Die Wartezeiten betrugen im Jahr 2003 14 Wochen und wurden im Berichtsjahr auf 8 Wochen reduziert, teilweise lagen sie noch darunter. Das konnte vor allem durch die Einführung eines relativ kurzfristigen Erstgespräches erreicht werden, in welchem auf die vorzubereitenden Unterlagen, Hinweise zum Vollstreckungsschutz die Sicherung der Existenzgrundlagen eingegangen wurde. Ebenso wurde bei Klienten, die dazu in der Lage waren, das Selbsthilfepotential stärker genutzt, z. B. durch die Vorgabe von Musterschreiben.
Sonstige Hinweise/Erfahrungen
Ein großes Problem stellt nach wie vor der fehlende Rechtsanspruch auf ein Girokonto dar. Eine Vielzahl unserer Klienten konnte nicht am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, weil ein Guthabenkonto verweigert wurde. Erst nach Einschaltung der BeraterInnen bzw. von Schlichtungsstellen wurde ein solches dann eröffnet. Wir befürworten ausdrücklich die vorgesehene Gesetzesänderung, dass auf Girokonten künftig ein monatlicher Sockelbetrag von 930,- € vor der Pfändung grundsätzlich geschützt bleiben soll. Die geleistete Arbeit der Beratungsfachkräfte ist unter dem Aspekt der weiter gewachsenen Nachfrage und Kompliziertheit der Fälle besonders zu würdigen. Trotz der steigenden Fallzahlen wurde trotzdem eine individuelle Beratung angestrebt. Die unterschiedlichen Einzelschicksale zu verarbeiten, die verschiedenen Ursachen gemeinsam mit den Klienten zu ergründen, um Neuverschuldung zu vermeiden, verlangte den Beratungsfachkräften umfangreiches Wissen und psychische Belastbarkeit ab.
Die steigenden Kosten für Büromaterialien, Porto, Telefon usw. konnten durch die Fördermittel von Land und Landkreis, aber auch durch Spenden der Nordthüringer Volksbank, der Kreissparkasse und von Privatpersonen abgedeckt werden. Deshalb möchten wir all denen, die unserer Beratungsstelle Unterstützung gaben herzlich danken.

