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So, 11:58 Uhr
30.01.2005

Mehr Geld für 1-Euro-Jobs

Nordhausen (nnz). Wer als Arbeitslosengeld-II-Empfänger einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, soll nach Auffassung von Kommunen mehr von seinem Lohn behalten dürfen. Es sei kein wirklicher Anreiz zur Aufnahme eines Mini-Jobs, wenn der Betroffene von dem Verdienst nur 15 Prozent behalten dürfe. Einzelheiten wie immer mit dem bekannten Klick.


Das sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg in einem dpa-Gespräch in Berlin. „Die Grenze sollte auf 20 bis 30 Prozent erhöht werden, damit das Ziel erreicht wird, Betroffene wieder ans Arbeitsleben heranzuführen.“ Der Kommunalvertreter mahnte auch eine Aufstockung der Mittel des Bundes für Eingliederungsmaßnahmen von derzeit rund 9,8 Milliarden Euro an. Von diesem Betrag entfallen rund 6,6 Milliarden Euro direkt auf Maßnahmen der Integration in den Arbeitsmarkt, zum Beispiel Qualifikation und Fortbildung. 3,2 Milliarden Euro werden für Personal und Verwaltung aufgewendet. „Bei steigender Arbeitslosigkeit wird das vermutlich nicht ausreichen“, betonte Landsberg.

Zu Befürchtungen, die Hartz-IV-Reform könnte um bis zu sechs Milliarden Euro teurer als geplant werden, sagte Landsberg, es gebe derzeit noch keine verlässlichen Daten. „Klar ist nur: Steigt die Arbeitslosigkeit, wird die ganze Veranstaltung teurer. Das war aber schon vor Hartz IV der Fall.“ Es müsse aber auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Kommunen die zugesagte Entlastung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro erhielten. Landsberg verwies auf den ersten so genannten Revisionstermin Anfang März, bei dem die zusätzlichen Belastungen und Entlastungen der Kommunen gegeneinander aufgerechnet werden. Die Kommunen übernehmen im Zuge von Hartz IV zu 70,9 Prozent die Wohngeldfinanzierung, müssen aber dafür nicht mehr für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger aufkommen. Daraus soll sich zusammen mit der Entlastung der Länder die zugesagte Entlastung von 2,5 Milliarden Euro ergeben.
Autor: nnz

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